EhegattensplittingAkute Gefahr einer Verschlimmbesserung

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Von manchen kritisiert, von anderen verteidigt: das Ehegattensplitting im deutschen Steuerrecht.
Von manchen kritisiert, von anderen verteidigt: das Ehegattensplitting im deutschen Steuerrecht. Oliver Berg/dpa

Zu einer Reform des Ehegattensplittings haben nur Männer an die SZ geschrieben. Sie befürchten höhere Belastungen für Familien – und noch ein paar andere Kollateralschäden.

„Nicht so“ vom 14. März und „Die Schweizer machen’s vor“ vom 10. März:

Zweifel am Reformwillen

Ein Jammer, dass Frau Professor Brosius-Gersdorf nicht ins Bundesverfassungsgericht gewählt wurde! Fast jeder Satz ihres Beitrags trifft die Sache – wenn auch leider völlig folgenlos.

Kleine Anmerkung: Ein Vergleich der Steuerbelastung/Steuerentlastung zweier (Steuer-)Ehepaare mit 50 000 Euro beziehungsweise 300 000 Euro zu versteuerndem Gesamteinkommen muss irreleiten, denn letzteres zahlt selbstverständlich immer mehr Steuern als ersteres – und das ist gut so; und wer mehr zahlt, kann natürlich (in absoluten Beträgen) auch mehr entlastet werden. Dennoch muss man betonen, dass seit zehn Jahren eine „Expertise für den zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung“ von Dr. Ulrike Spangenberg vorliegt, welche die üblen Auswirkungen des Ehegattensplittings benennt und Vorschläge zu seiner Reform diskutiert. Man darf aber bezweifeln, dass die – allesamt verheirateten – Herren Merz, Söder und Linnemann zu einer solchen Reform willens oder auch bloß fähig wären.

Nils Heineking, Mering

Für Familien wird’s teurer

„Die Schweizer machen’s vor?“ Ja, was eigentlich. Ich fürchte,
wenn man nur die feministische Seite betont, dann übersieht man leicht den Elefanten im Raum. Wichtig, so lesen wir in Robert Rossmans Artikel auf derselben Seite, dass die „hart arbeitende Mitte“, die „wenig Geld“ verdient, endlich in den Fokus genommen wird, sprich mehr Netto vom Brutto bekommt.

Was passiert nun, wenn das Splitting abgeschafft wird? Ein Beispiel: Ein Ehepaar,  das 90 000 Euro (er) und 10 000 Euro (sie) im Jahr verdient, zahlt nach Abschaffung des Splittings deutlich mehr Steuern: etwa 5000 Euro. Selbst vorausgesetzt, dass sie zwei Kinder hätten, steigt die Steuerlast.

Die Schweizer haben etwas richtig gemacht, ja: in Zeiten, da die Sozialkosten (auch dort) explodieren, schaffen sie mehr Geld in die öffentlichen Kassen. Und dies nicht im Wege der Verschuldung. Bravo. Das haben die Schweizer richtig gemacht. Richtig ist, das veraltete Ehemodell der 50er-Jahre auch aus dem Steuerrecht zu entfernen. Aber dann fehlt mir die Ehrlichkeit, auf die höhere Belastung dieser Familien hinzuweisen.

Johannes Rauter, Germering

„Heiratsstrafe“

Die Polemik gegen das steuerliche Ehegattensplitting als Diskriminierung der Frauen im Beitrag „Die Schweizer machen’s vor“ ist schon seltsam. Die dort gesehene Diskriminierung ist doch von den Betroffenen selbst gewählt. Wenn sie in der Steuererklärung, was jedem und jeder freigestellt ist, nicht die Zusammenveranlagung beantragen, die zum Ehegattensplitting führt, sondern die getrennte Veranlagung, ist das Problem der Diskriminierung beseitigt, jeder Ehepartner wird nach seinen Verhältnissen besteuert. Allerdings mit der Folge einer höheren Steuerbelastung der Ehegemeinschaft, also weniger Geld für die Versorgung der gemeinsamen Kinder oder für die Bezahlung der Miete für die gemeinsame Wohnung.

Im Übrigen: Die Schweizer haben in Bezug auf Diskriminierung der Frauen gar nichts vorgemacht. Sie wollten mit der Abschaffung der Zusammenveranlagung nur Steuern sparen, weil in der Schweiz das addierte Einkommen der Ehepartner bisher in vollem Umfang und – anders als bei uns – nicht gesplittet mit dem dann wegen der Progression höheren Steuersatz der Steuer unterworfen wurde. Die sich daraus ergebende höhere Gesamtsteuerbelastung der Ehepartner im Vergleich zur getrennten Veranlagung der Ehepartner vor der Ehe war die sogenannte Heiratsstrafe, welche die Schweizer aus ganz pragmatischen finanziellen Gründen nun abgeschafft haben.

Gerhard Mösslang, München

Splitting – flexibel und bewährt

Der Kommentar „Die Schweizer machen’s vor“ ist geprägt von Ideologie und Unkenntnis. Zunächst einmal: Das Ehegattensplitting ist geschlechtsneutral angelegt und eignet sich nicht als Argument in einer Gleichberechtigungsdebatte. Die Grundidee ist, dass Partner nicht jeweils in die eigene Tasche wirtschaften, sondern gemeinsam ein Familieneinkommen erzielen. Und dieses Familieneinkommen wird dann auch gemeinsam versteuert. Wobei es nur gerecht ist, dass die Steuerbelastung der Familie geringer ist als die einer ledigen Person.

Die Behauptung, für den weniger Verdienenden lohne sich seine Arbeit bei steigendem Verdienst des mehr Verdienenden umso weniger, ist faktisch falsch. Natürlich steigt die Steuerbelastung, wenn sich das zu versteuernde Familieneinkommen erhöht. Das ist aber nicht das Einzelschicksal des weniger Verdienenden bei Zusammenveranlagung, sondern trifft ausnahmslos alle Steuerzahler.

Die Familien werden sich bedanken, wenn das Ehegattensplitting abgeschafft wird. Sie haben dann unter dem Strich netto weniger in der Kasse. Ist das wirklich so gewollt und trägt zur Gleichberechtigung von Mann und Frau bei? Wohl kaum.
Bei einer Reform – nicht Abschaffung – des Ehegattensplittings könnte man verschiedene Aspekte berücksichtigen. Zum Beispiel könnten eine Obergrenze und eine Kinderkomponente eingefügt werden, um den Steuerentlastungseffekt auf diejenigen Familien zu beschränken, die auch wirklich darauf angewiesen sind.

Christoph Menger-Skowronek, Köln

Reform birgt soziale Gefahren

Zu zwei Punkten in Zusammenhang mit dem Ehegattensplitting hört und liest man interessanterweise nie etwas:

Was ist mit der Steuergerechtigkeit? Sollten Personen, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden und gegenseitig unterhaltspflichtig sind, bei einem bestimmten gemeinsamen Einkommen nicht auch gleich viel Steuern zahlen wie andere mit gleichem Einkommen, bei denen das vielleicht anders auf die Partner verteilt ist? Oder soll dann differenziert werden danach, ob eine verdammenswerte und vor allem, freiwillige, Teilzeittätigkeit vorliegt? Wenn das Ehegattensplitting abgeschafft ist und ein Partner sein Einkommen verliert oder noch auf Arbeitssuche ist, hat er dann Anspruch auf Sozialleistungen, oder wird wie bisher der andere, leistungsfähige Partner zum Unterhalt herangezogen?

Die Abschaffung des Ehegattensplittings soll einen Fehlanreiz beseitigen oder, andersherum formuliert, eine steuerliche Bestrafung bewirken für Paare, von denen einer nur Teilzeit arbeitet oder gar keiner Erwerbsarbeit nachgeht. Diese Bestrafung wirkt aber genauso für alle Paare, die aus anderen Gründen unterschiedlich viel verdienen. Hierzu nur ein paar Stichworte: Branche, Position, Künstler aller Art, Krankheit, Berufsunfähigkeit, Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Behinderung, Weigerung des Arbeitgebers, auf Vollzeit aufzustocken. Soll deren steuerliche Schlechterstellung als Kollateralschaden in Kauf genommen werden?

Andreas Renner, München

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