„Gerangel um effiziente Drohnenabwehr“ vom 6. Oktober und Kommentar „Ein Recht auf Abschuss“ vom 1. Oktober:
„Bedingt abwehrbereit“
Es ist eigentlich ein schlechter Witz, wenn es nicht so ernst wäre – die größte Wirtschaftsmacht in Europa mit einer angeblich starken Luftwaffe weiß sich nicht zu helfen, wenn seit Tagen (und auch schon vor Jahren) immer wieder Drohnen unbekannter Herkunft Tag und Nacht auch über sensiblen Infrastrukturgebieten auftauchen. Jener bisher unbekannte Drohnenangreifer muss sich doch ins Fäustchen lachen, wenn in Deutschland über Zuständigkeiten zwischen Länderpolizeibehörden und Bundeswehr gestritten wird.
Wenn es Tests von wem auch immer sind, dann scheinen sie gelungen, denn wären es bewaffnete Drohnen gewesen, die hilflosen Reaktionen hierzulande wären wohl nicht anders ausgefallen. Für Bundeskanzler Merz ist es „eine Bedrohungslage, wie wir sie seit Langem nicht gekannt haben“, sagte er bei Caren Miosga im Fernsehen und fügte sogar freimütig hinzu, dass es „solche Vorfälle schon seit 2022 über sensibler Infrastruktur“ gegeben habe.
Einfliegende feindliche Flugzeuge würden selbstverständlich rechtzeitig erkannt und abgefangen. Soll also heißen, dass die große Wirtschaftsnation Deutschland den Anschluss an aktuelle Militärtechnik verloren hat, weil Drohnen andernorts inzwischen längst als handfeste und teilweise sogar schlagkräftigere Waffen als Panzer und Flugzeuge eingesetzt werden.
In Bezug auf Drohnen ist selbst ein leidgeprüftes Land wie die Ukraine längst weiter als das große Deutschland. Präsident Selenskij bot übrigens unlängst seine Hilfe an, wenn es um die moderne Drohnentechnik in Europa geht. Aber in Deutschland darf man natürlich nichts überstürzen, da zum Beispiel auch für eine geforderte Vergrößerung der Bundeswehr nicht genügend Kasernen vorhanden sind, sondern erst noch gebaut werden müssen. Gehen wir mal davon aus, dass mögliche Angreifer das noch nicht wissen und sich entsprechend Zeit lassen, denn zurzeit sind wir nur „bedingt abwehrbereit“.
Wilfried Mommert, Berlin
Sofort handeln
Sollte jemals jemand aus Süden kommend in Deutschland einmarschieren, würden wir vermutlich wochenlang darüber streiten, wer zuständig ist: die Rosenheimer Feuerwehr, die Kripo München, oder doch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern für die psychiatrischen Gutachten der Angreifer.
Klar, erst zu handeln und dann zu überlegen ist keine gute Strategie, aber schnell und effizient. Nichts tun ist auch nicht besser. Und dass unbekannte Drohnen über kritischer oder militärischer Infrastruktur nichts zu suchen haben, sollte jedem klar sein. Also handeln. Sofort! Unmissverständlich.
Michael Reiner, Berlin
Wehr- und hilflos
Es ist ebenso lächerlich wie erbärmlich: Unser Land steht den Attacken mit Drohnen – technologisch eher Spielzeuge als moderne Artillerie – wehr- und hilflos gegenüber. Eine Bitte an Herrn Söder: Sobald er zwischen seinen Posts zum Thema Wurst ein wenig Zeit findet, möge er seine famose Ministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt beauftragen, statt Steuergelder für die Entwicklung von Mondraketen zu verschwenden und absurde „Bayerische Mondgipfel“ zu veranstalten, lieber ein paar Fachleute zum Thema Drohnen und Drohnenabwehr forschen zu lassen.
Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Heilmann, Berlin
Bemerkenswert unbedarft
Wieder einmal hechelt Deutschland der Realität hinterher. Seit Jahren, spätestens aber seit 2022, pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass Drohnen in künftigen Kriegen eine entscheidende Rolle spielen. In der Berliner Blase wurde man des Problems zwar gewahr, aber statt zu handeln, folgte der typisch deutsche Reflex: Es wurde, allen voran von der SPD, die Frage, ob Drohnen bewaffnet werden sollten, hin und her diskutiert, um endlich zu dem Ergebnis zu kommen, dass bewaffnete Drohnen zu gefährlich seien. Damit war das Thema vom Tisch.
In der seit Jahrzehnten in Deutschland praktizierten, beschaulichen Selbstzufriedenheit wurden weder Zuständigkeiten geklärt noch Gesetze auf den Weg gebracht. Wird schon nichts passieren. Und so kann Putin heute, wenn ihm danach ist, ungehindert Drohnen über Deutschland fliegen lassen, er kann Flughäfen lahmlegen und mit einer wehrlosen Bundesrepublik Katz und Maus spielen. Der damit aufgescheuchte Berliner Hühnerhaufen dürfte im Kreml wohl für Heiterkeit gesorgt haben.
Plötzlich tauchten Fragen auf und sollten beantwortet werden, und das möglichst schnell. Wer befindet wann darüber, ob Drohnen abgeschossen werden dürfen. Ist die Polizei dafür zuständig? In welchem Fall darf die Bundeswehr eingesetzt werden? Migrationsminister Dobrindt, bislang ausschließlich mit derselben befasst, wird erstaunt festgestellt haben, dass Deutschland weder genügend Drohnen hat noch feindliche Drohnen abschießen kann, weil dafür die Ausrüstung fehlt. Deutschland verharrt seit Jahren bei jedwedem Problem in bemerkenswerter Unbedarftheit und kommt erst in die Gänge, wenn der Hut brennt, und selbst dann nur zögerlich.
Da passt ein Verteidigungsminister ins Bild, der bisher primär mit markigen Worten aufgefallen ist, was manchen darüber hinwegtäuschen mag, dass ihm seit der Zeitenwende wenig gelungen ist. Er hatte zum Beispiel nicht das politische Gewicht, auf dem SPD-Parteitag die Wehrpflicht gegen die Jusos und den pazifistischen linken SPD-Flügel durchzusetzen. Seit seinem Amtsantritt 2023 blickt er machtlos auf eine Truppe, die mehr Offiziere als kämpfende Soldaten hat, und nach wie vor lässt er ein Beschaffungsamt in Koblenz sich selbst verwalten. Das Drohnen-Desaster hat einmal mehr gezeigt, dass die politische Mitte nicht mehr in der Lage ist, die Probleme zu lösen. Das lässt im Hinblick auf die nächste Bundestagswahl 2029 nichts Gutes erahnen.
Josef Geier, Eging am See
Lachnummer für Putin
Die Zuständigkeit für die Beseitigung einer Bedrohung mag nicht unwichtig sein; aber sie darf keine Spielwiese für Juristen werden. Wenn die nämlich die Erteilung einer Erlaubnis für das Wesentliche halten, aber die Verteidigung für das Unwesentliche, haben sie den Überblick verloren. Denn mit Verlaub: Es ist umgekehrt! Wenn der Boxer in seinem Kampf erst im Gesetzbuch nachblättern muss, ob er überhaupt die Fäuste zur Abwehr heben darf, ist er verloren: Inzwischen hat ihn nämlich die gegnerische Faust zu Boden gestreckt.
Die Reaktion auf einen militärischen Angriff – konventionell oder hybrid – duldet keinerlei Verzug, das sollte die Jurisprudenz jetzt endlich beherzigen. Unverzügliches Handeln schafft Wirkung, nicht unverbindliches Gerede. Wenn man selbst angegriffen wird, hat man zum Nachdenken keine Zeit mehr, man muss sich unmittelbar verteidigen, so wie man es (hoffentlich) gelernt hat.
Eine wehrhafte Demokratie muss auf ihre Verteidigung vorbereitet sein und dann entschlossen handeln. Sonst lacht der demokratiefeindliche Kampfsportler im Kreml nur.
Dr. Dietrich W. Schmidt, Stuttgart
Heiliger Sankt Bürokratius
Habe ich das richtig verstanden? Österreich hat bereits Skyranger 30 bestellt. In der Ukraine soll es benutzt werden. Und bei der Bundeswehr muss es einen Zulassungsprozess durchlaufen und soll von 2027 an geliefert werden! Oh, heiliger Sankt Bürokratius! Merz müsste bekennen: Wir schaffen es nicht. Aber was wird dann? Mir graust …
Gerd Nieschalk, Heidelberg
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