Anne BrorhilkerHeldin der Steuerehrlichen

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Ex-Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, jetzt Co-Geschäftsführerin der Bürgerbewegung Finanzwende e.V.
Ex-Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, jetzt Co-Geschäftsführerin der Bürgerbewegung Finanzwende e.V. (Foto: Carsten Koall/dpa)

Leserinnen und Leser zweifeln an der Gleichheit vor deutschen Steuergesetzen und trauern der resoluten Staatsanwältin nach.

„Sie zahlen Steuern? Lernen Sie diese Frau kennen“ vom 31. Oktober/1./2. November:

Umverteilung von unten nach oben

Da haben wir wieder den typischen Fall: „Wer auf den Missstand hinweist, ist der (die) Böse, nicht der Verursacher.“ Eine bekannte menschliche Schwäche, die in Deutschland stark präsent ist.

Aber das ist nicht das Hauptproblem. Das Hauptproblem ist, dass alle gleich, aber manche gleicher sind (Georg Orwell). Die „Gleicheren“ bestimmen in diesem Land. Das war schon immer so, und das wird auch so bleiben. Warren Buffett formuliert es so: „Es herrscht Klassenkrieg, aber es ist meine Klasse, die Klasse der Reichen, die Krieg führt, und wir gewinnen.“

Cum-Ex und Cum-Cum ist beziehungsweise war nur eine neue Variante der Umverteilung von unten nach oben, genauso wie Flugbenzinsteuer, Steuersenkung für Hoteliers, Dienstwagenprivileg, Aussetzung der Vermögensteuer, Absenkung des Spitzensteuersatzes und vieles mehr. Nebenbei ist Deutschland das Geldwäscheparadies Europas. Hier kann ein Sozialhilfeempfänger eine Millionenimmobilie erwerben, und keiner fragt, woher das Geld kommt (in Italien undenkbar). Die Masse ist eben dumm und lässt sich auf Nebenkriegsschauplätze wie den Bürgergeldbetrug ablenken, bei dem es um 272,5 Millionen Euro pro Jahr geht. Was sind da 100 Milliarden?

Aber wie gesagt, da gibt es eben die „Gleicheren“, und die führen das Volk am Nasenring durch die Manege. Und um es nicht zu vergessen, die AfD will daran in Wirklichkeit nicht das Geringste ändern, sondern sie will nur in den Kreis der „Gleicheren“ aufgenommen werden – wobei ein Wohnsitz in der Schweiz nicht unbedingt von Nachteil sein muss.

Ferdinand Maier, Passau

Behinderte Strafverfolgung

Es ist ein Skandal, wie der skrupellose Teil der Geldwirtschaft die Gesellschaft in seine Interessen zwingt, konkret die Strafverfolgung von Cum-Cum- und Cum-Ex-Kriminalität behindert. Kaum ist eine Staatsanwaltschaft erfolgreich in der Strafverfolgung geworden, wird sie zerschlagen. So war es vor Jahrzehnten in Hessen, als die dortige Staatsanwaltschaft in der Korruptionsverfolgung führend wurde. Kaum hatte die CDU dort die Wahl gewonnen, wurde diese Abteilung der Staatsanwaltschaft zerschlagen, und die beteiligten Staatsanwälte wurden, soweit sie sich dem ungesetzlichen Druck nicht beugten, mit haltlosen Anschuldigungen in die psychische Überlastung getrieben.

Da hat Frau Brorhilker gut daran getan, sich dem Druck zu entziehen, und man braucht nicht lange zu suchen, wer ihn ausgeübt hat. Die Staatsanwaltschaft hat bei Verdacht auf Straftaten zu ermitteln, aber sie ist auch weisungsgebunden, auch der damalige Vorgesetzte von Frau Brorhilker, ganz unabhängig davon, ob er sich mit einer bekannteren und geschätzten Untergebenen wohlgefühlt hat.

Und wieder ist es den Skrupellosen gelungen: Eine erfolgreiche Strafverfolgung wird zerschlagen, sachwidrig zwischen Köln und Düsseldorf aufgeteilt, und die treibende Kraft wird vergrault, unter einem Minister, der sich auch in anderem Zusammenhang eher personen- als sachgebunden gezeigt hat. Bitter für Zeiten, in denen die kleinen Leute sich sowieso verhöhnt fühlen.

Heide Mantscheff, Köln

Amtseid bravourös befolgt

Die ehemalige Oberstaatsanwältin hat lediglich das in die Tat umgesetzt, was ihr Amtseid ihr vorgab. Darum brauchen wir fähige Beamte, die sich nicht beeinflussen lassen. Warum ihr Dritte vorwerfen, zu hartnäckig ihre Sache zu verfolgen, ist mir völlig unverständlich. Dass sich bestimmte Rechtsanwälte für viel Geld dazu bereit erklären, das Fehlverhalten ihrer Mandanten wider besseres Wissen schönzureden, bis ein Gericht hoffentlich das geltende Recht anwendet, ist üblich. Solche Anwaltskanzleien arbeiten nicht für Rechtsschutzbedingungen, und schon gar nicht für Arbeitnehmer.

Cum-Ex zu verstehen, sei einfach. Ebenso wie man keine Steuern zurückfordern können sollte, die nicht bezahlt wurden, kann man keine Rentenversicherungspflicht aufheben, die im betreffenden Zeitraum nicht bestanden hat.

Bekannte Sportler oder auch Politiker werden bisweilen geschasst, weil sie nicht steuerehrlich waren. Politiker werden von einer partiellen Gedächtnislücke befallen, wenn sie aussagen sollen. Nach einer Schamfrist tauchen sie wieder auf. Alles ist vergessen. Siehe dazu auch die Spendenaffären. Steuervergehen gelten als Kavaliersdelikt.

Heinrich Kreß, Bremen

Verbrecher mit Seidenkrawatte

Was sind das für gewissenlose Schmieren-„Kavaliere“, die dreiste Steuergeld-Stehlerei „Kavaliersdelikt“ nennen und sich selbst für das Salz der Erde halten, nur weil sie bei Begehung der Tat kein Brecheisen, sondern Seidenkrawatte tragen? Schwerverbrecher, die uns alle bestehlen.

Frank Bubenheim, Kassel

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