Kommentar „Ein Mangel an Anstand“ vom 22. August:
Parteien haften für Minister
Oft liest man auf Bautafeln: „Eltern haften für ihre Kinder“. Dieses Prinzip sollte man auch in der Politik zur Anwendung bringen, wenn Minister wie Andreas Scheuer durch grob fahrlässiges Verhalten in der Pkw-Mautangelegenheit dem Volksvermögen massiven Schaden zufügen. Der SZ-Kommentator Detlef Esslinger fragt zu Recht: „Wie konnte die CSU je auf die Idee kommen, so jemanden durch ein Ministeramt zu resozialisieren?“
Also sollte die Partei für ihre Fehlbesetzung auch die Folgen tragen. Das könnte zum Beispiel in der Form geschehen, dass man sie – in diesem Fall die CSU – solange von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließt, bis der volkswirtschaftliche Schaden ausgeglichen ist. Das fehlende Geld müssten sich die betroffenen Parteien dann über die Mitgliedsbeiträge holen, was schnell zeigen würde, wer Fehlbesetzungen mitträgt, oder „von der Fahne geht“. Auch die üblichen Großspender dürften ins Grübeln kommen beziehungsweise müssten begrenzt werden.
Das würde sicher dazu beitragen, dass Ministerinnen und Minister nach Fachkompetenz und charakterlicher Eignung ausgewählt werden und nicht nach absoluter Parteiloyalität verbunden mit forschem Auftreten. Aber welche Parteien würden so einer gesetzlichen Regelung zustimmen? Wohl keine. Daher bedarf es in solchen Fällen eines Volksbegehrens auf Bundesebene.
Michael Strixner, Schernfeld
Akzeptierte Rechtsbrecher
Das Scheuer-Dramolett ist ja (un)gut und (un)schön – aber nicht mehr relevant. Der sehr relevante Herr Dobrindt teilt aber Scheuers fatalen Hang zur „anderen Rechtsauffassung“ und zum äußerst laxen Umgang mit vertraglichen Zusicherungen; und Letzteres kostete ja die Viertelmilliarde, nicht die Maut-Verträge als solche. Leider wurden aber beide nicht trotz, sondern gerade wegen der rechtswidrigen Versprechen der CSU gewählt, sei es in Fragen der Migration oder der Maut. Das Problem liegt also tiefer, als uns lieb sein kann: Eine erhebliche Zahl unserer Mitbürger wählt wider besseres Wissen Rechtsbrecher und solche, die es werden wollen; und wenn man Schwarz und Blau zusammenzählt, stellen sie sogar die Mehrheit. Das ist das Problem!
Dr. Nils Heineking, Mering
Keine echte Ausländermaut
Das eigentlich Schockierende an der „Ausländermaut“ war, dass sie das gar nicht war und man vor dem EuGH hätte gewinnen können, wenn das offengelegt worden wäre. In der Begründung des Gesetzentwurfs stand nämlich, dass nur zur Einführung der Maut eine Verrechnung mit der Kfz-Steuer erfolgen sollte, bei Erhöhungen jedoch nicht mehr. Den Autoren dürfte klar gewesen sein, dass solche Erhöhungen unvermeidbar gewesen wären. Dann wäre es gar keine „Ausländermaut“ geworden.
In der Rechtsprechung des EuGH ist anerkannt, dass es bei der Umstellung eines Steuersystems zu umstellungsbedingten Unterschieden bei der Besteuerung von Inländern und EU-Bürgern kommen kann und darf. Genau das wäre bei der Umstellung von einer Fahrzeugsteuer auf ein gemischtes System mit Road-Pricing der Fall gewesen und aus der „Ausländermaut“ wäre eine EU-konforme Maut für alle geworden. So war das aber nicht besungen worden – ganz schön blöd.
Georg Schmid-Drechsler, München
Nicht nur Scheuer wollte sie
Bei aller berechtigter Kritik an der Arbeit und Person von Andreas Scheuer war dieser weder Erfinder noch alleiniger Befürworter der A-Maut. Als Journalist der SZ sollte man sich auch wenigstens daran erinnern, dass mit der A-Maut in einem Bundesland Politik gemacht und Wahlen entschieden wurden. Auch in der SZ fanden sich Befürworter der Maut. Betrachtet man Teile der Dobrindt-Maßnahmen, gibt es zudem Déjà-vu-Erlebnisse. Sollte sich die Erinnerung bessern, sollte dann auch über Empörung und Anstand nachgedacht werden ...
Ludwig Stetter, Chemnitz
Dummheit oder Vorsatz
Vermutlich wird es zu einer Verurteilung wegen Falschaussage gemäß § 153 StGB nicht reichen. Herr Scheuer beruft sich ja aufs „Nicht-Erinnern“. Ist ihm nachzuweisen, dass er sich sehr wohl erinnert? Auch wenn man angesichts der Thematik bei ihm von einer teilweisen Amnesie ausgehen müsste, gilt doch der Grundsatz: im Zweifel ...
Aber alternierend war es entweder Doofheit (jedes Jura-Erstsemester weiß, dass man Verträge, welche auf der Grundlage eines noch ungewissen Ereignisses zustande kommen, unter Vorbehalt stellen sollte); die ist nicht strafbar. Oder aber der Mautvertrag wurde vorsätzlich vollkommen unzureichend gesichert geschlossen, weil es für den Wahlkampf halt ein genialer Pluspunkt schien, den Wählern die angeblich heiß ersehnte Maut zu präsentieren, die ihnen nur Nutzen, aber keine Kosten bescheren würde.
Ein Ersatz des dadurch verursachten Schadens sollte zumindest zivilrechtlich justiziabel sein. Ran an Scheuers Vermögen. Schuldenberatung: bitte übernehmen.
Nils H. Parow, Bonn
Verpflichtendes Gedächtnistraining
Sollte unsere Regierung nicht erwägen, führende Politiker einem regelmäßigen, verpflichtenden Gedächtnistraining zu unterziehen, so wie ja auch Piloten für ihren höchst verantwortungsvollen Beruf immer wieder getestet werden, damit in Zukunft niemand mehr in die Lage kommt wie Herr Scheuer mit seiner Feststellung, er habe „eine wahrheitsgemäße Aussage zu seiner tatsächlich nicht vorhandenen Erinnerung gemacht“.
Der Realitätsverlust im Umgang mit Riesensummen an Steuergeldern könnte vielleicht verringert werden, wenn eine Art „Selbstbeteiligung“ für überbordende Ausgaben festgelegt wird.
Ulrike Schmidt-Hieber, Dortmund
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