Umgang mit der AfDDas große Zaudern beim Verbotsverfahren

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„AfD verbieten! Wenn nicht jetzt – wann dann?!“ Plakat bei einer Demonstration im Mai 2025 in München.
„AfD verbieten! Wenn nicht jetzt – wann dann?!“ Plakat bei einer Demonstration im Mai 2025 in München.
Tobias Hase/dpa

Die AfD könnte in Sachsen-Anhalt stärkste Kraft werden, obwohl der Verfassungsschutz sie dort als gesichert rechtsextrem einstuft. Ist es zu spät für ein Verbotsverfahren? Das sagen Leser.

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„Zehn Gründe für ein AfD-Verbotsverfahren. Jetzt“ vom 14./15. August, Kommentar „Die Zäsur“ vom 8. August und Gastbeitrag „Gefährliche Lethargie“ vom 31. Juli:

AfD missachtet Menschenwürde

Der Kern unserer Verfassung ist zusammengefasst in Art.1 Grundgesetz (GG). Aus dem Bekenntnis, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, ergibt sich ein Regelwerk an Vorschriften zum unbedingten Schutz von Minderheiten. Eine Reihe von politischen Zielen der AfD steht im Widerspruch zu diesem Versprechen von Minderheitenrechten.

Die islamspezifische, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit der AfD ist ein Ausdruck ihrer Ideologie der Ungleichwertigkeit. Die Vorstellung von einer völkisch geprägten Identität einer ethnisch homogenen deutschen Bevölkerung – womöglich erreichbar durch Remigration – führt zu einer Perversion von Art.1 GG. Dann wäre nur noch die Würde von Deutschen unantastbar.

Prof. Dr. Norbert Dieringer, Weilheim

Der Irrtum des Zauderns

„Zehn Gründe für ein AfD-Verbot“ – ein sehr interessanter und fundierter Artikel! Ja, ich selbst verstehe auch nicht, warum die bewährten Altparteien sich nicht zu einem Verbotsantrag in Karlsruhe durchringen konnten, obwohl der Verfassungsschutz und andere Organe eindeutige Belege lieferten. Ich denke, dahinter steckt eine gewisse Fehleinschätzung, denn unter anderem Friedrich Merz hatte ja behauptet, dass er innerhalb kürzester Zeit die AfD-Zahlen halbieren würde ... Aber weit gefehlt!

Dietmar A. Angerer, München

Verbot wäre unsinnig

Ein Verbot der AfD ist unsinnig und falsch, es fördert nur die Unzufriedenheit im Land und aktiviert die Verdrossenen (AfD-Wähler). Sinnvoll wäre eine der Bevölkerung zugewandte Politik, die auch darauf ausgerichtet ist, die Unzufriedenen mitzunehmen in einen erträglichen Alltag. Eckpunkte wären eine gerechte und ausreichende Altersversorgung nicht nur für Beamte, eine gerechte Besteuerung der Erträge anstelle der Arbeitsentgelte, Sozialleistungen, die sinnvoll sind, Rückbau der „deutschen Gründlicheit“ bei Gesetzesvorgaben, normale Unterstützung zur Selbsthilfe für bedürftige Länder der Welt. Die Orientierung am Verhalten Spaniens innerhalb Europas wäre ein Ansatz.

Roland Bählkow, Porta Westfalica

Lebensgefährliche Ignoranz

Wenn eine Partei absichtlich, wiederholt und öffentlich den menschengemachten Klimawandel leugnet, dann ist das nicht mehr Meinung, sondern Volksverdummung. Keine oder zu wenige Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen, beschäftigte bereits mehrfach das Bundesverfassungsgericht, das die jeweiligen Regierungen zu stärkeren Aktivitäten verurteilte. Eine Partei wie die AfD, die selbst – ohne an der Macht zu sein – mit ihrer Leugnung ihre Wähler verblödet und – einmal an der Macht – notwendige Maßnahmen blockieren oder rückgängig machen will („Nieder mit den Windmühlen der Schande!“), ist lebensgefährlich und gehört auch aus diesem Grund verboten.

Thomas Schreiter, München

Es regt sich was

Vielen Dank an den Historiker Norbert Frei für die kluge, deutliche und gleichzeitig bedachte Wortmeldung zum Thema AfD-Verbot („Gefährliche Lethargie“). Ja, es stellt sich die Frage, warum wir Bürger:innen das Verbot nicht vehement fordern. Ja, es stellt sich die Frage, warum nicht zumindest auf Landesebene sich politische Koalitionen gefunden haben, die einen Verbotsantrag stellen. Es gibt allerdings eine Initiative, die mit Demonstrationen, Petitionen und Öffentlichkeitsarbeit dafür kämpft, dass vom Bundesrat ein Verbotsantrag gestellt wird: „PRÜF“, ausgeschrieben „Prüfung rettet übrigens Freiheit“. Deren Zielsetzung ist so einfach wie wichtig: „Uns bei PRÜF geht es vor allem ums Prinzip: Wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass eine Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgeht, sollte das überprüft werden.“

Dr. Julia Schreiner, München

Angriff auf die Verfassung

Die Ausarbeitung „Zehn Gründe für ein AfD-Verbotsverfahren. Jetzt.“ ist der wichtigste und wertvollste Beitrag zur AfD-Problematik in der Süddeutschen Zeitung überhaupt. Er sollte als Sonderdruck allen Wählerinnen und Wählern rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Was natürlich nicht möglich ist. Aber alle können ihn googeln. Einer der wichtigsten Punkte der 10 ist für mich der 6.: „Ist es nicht eine Entmündigung der Wähler, wenn man eine 30- oder 40-Prozent-Partei verbietet?“ Die zentrale Aussage des Autors ist: „Nein, das ist es nicht … Die AfD plant einen Angriff auf die politischen Grundrechte der anderen. Und wenn das so ist, dann ist es für die moralische und rechtliche Bewertung dieses Angriffs egal, wie viele Menschen anfeuernd hinter diesem Angriff stehen. Ob es 30 Prozent der Bürger sind … oder noch mehr. Ein solcher Angriff ist niemals legitim.“ Auch die vom Autor zitierte juristische Diskussion zu einem möglichen Scheitern des Verbotsversuchs in Karlsruhe ist sehr lesenswert. Schon ein Teilverbot der Partei könnte wertvoll sein, weil er den verschiedenen Landesverbänden der AfD aufzeigte, wo die rote Linie ist.

Dr. Michael Juhl, Herrsching

Anständig, aber naiv

Ja, selbstverständlich verbieten! Wie blöd müssen wir Demokraten eigentlich noch sein? Wollen wir uns denn, nachdem die Rechtsextremen die Meinungs- und Pressefreiheit eingeschränkt und die Unabhängigkeit der Justiz beseitigt haben werden (siehe Ungarn, siehe Polen), wirklich auf die Schulter klopfen: „Wir waren immer fair und anständig, wir haben ihre demokratischen Rechte nie eingeschränkt … und nun machen die so was, ach, wie gemein.“ Nein, die Frage ist nicht, wie gemein die sind, sondern wie doof wir sind! Wir schauen immer nur zu und staunen!

Dr. Bernd Lüders, Gauting

Es gibt genug Gründe

Die zehn Überschriften im Buch Zwei waren Fragen zur Situation der AfD, aber keine Gründe für ein Verbotsverfahren. Aus meiner Sicht sollten dem geneigten Leser konkrete Punkte genannt werden, die ein juristisches Verfahren gegen die AfD begründen, wie zum Beispiel: Die AfD will (in nicht priorisierter Reihenfolge): sich ein geeignetes deutsches Volk heranziehen; die Regeln ändern; will keinen Minderheitenschutz; den Rundfunkstaatsvertrag kündigen; die Medienlandschaft zu ihren Gunsten verändern; das Schulsystem ändern; willfährige Richter einsetzen; keine Klimaschutzmaßnahmen ergreifen; verdiente Politiker (etwa Angela Merkel) vor den Kadi zerren. Die Errungenschaften des 19. Jahrhunderts sollen mehr hervorgehoben werden, wodurch die Ereignisse des 20. Jahrhunderts („Fliegenschiss“) kleingeredet werden.

Sicher gibt es noch weitere schlagkräftige Gründe, gegen die AfD vorzugehen, um unsere Demokratie zu schützen. Ich schließe mich der Berliner Integrationsbeauftragten Güner Yasemin Balci an, die so argumentierte: „Deutschland soll einfach so wunderbar und lebenswert bleiben, wie es ist, und seine großartigen gesellschaftlichen Errungenschaften keinen Millimeter breit aufgeben – nicht aus Höflichkeit oder Toleranz und schon gar nicht aus Naivität.“

Franz Kapsner, Grafing

Feinde der Freiheit

Iris Mayer hat treffend beschrieben, was passiert, wenn die AfD in Sachsen-Anhalt die Regierung übernimmt. Es wäre eine Zäsur für die ganze Bundesrepublik. Vom ersten Tag an müssten die Beschäftigten in den Ministerien, Behörden, Staatsanwaltschaften, an den Gerichten, der Polizei, beim Verfassungsschutz, an den Theatern, Schulen und beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk fürchten, ihren Job zu verlieren, wenn sie es wagen sollten, die im Grundgesetz garantierten Rechte zu verteidigen oder sogar die AfD-Regierung zu kritisieren. Vom vorauseilenden Gehorsam konnte man schon lesen, dass ein Lehrer in Sachsen-Anhalt von einer Schulbehörde eine Abmahnung bekam, da er auf die Frage eines Schülers, warum er nicht die AfD wähle, es gewagt hatte, sich kritisch zu dieser Partei zu äußern. Wie schnell es mit unserer Demokratie vorbei sein kann, erleben wir gerade in den USA. Unsere Eltern oder Großeltern haben das in den 1930er-Jahren erfahren.

Wann endlich merkt die CDU/CSU, dass sie mit der Umsetzung von Teilen des AfD-Programms der Partei immer neue Wähler zutreibt? Warum werden von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung nicht die Möglichkeiten genutzt, die uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes aus den Erfahrungen der Geschichte gegeben haben, das unabhängige Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, ob eine Partei beabsichtigt, unseren demokratischen Rechtsstaat abzuschaffen? Das Urteil, wie auch immer es ausfällt, müsste von allen respektiert werden.

Winfried Wolf, Hamburg

Plädoyer fürs Verbotsverfahren

Herzlichen Dank für dieses kluge, sehr gut recherchierte und stimmige Plädoyer für ein AfD-Verbotsverfahren. Worauf wollen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat denn noch warten? Bis die AfD – und sei es zunächst nur in einzelnen Bundesländern – unsere Demokratie stranguliert? Wir alle, die Zivilgesellschaft ebenso wie die Politik, tragen Verantwortung für die Bewahrung unserer Demokratie. Daher: AfD-Verbotsverfahren. Jetzt!

Ursula Zitzler, Ostfildern

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