Korrekturen:Was ein Schöffe ist und was nicht

Korrekturen: undefined

Bei den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern gibt es feine Unterscheidungen. Wir wissen jetzt, welche.

Im Beitrag "Extremist im Ehrenamt" (Politik) vom 22. März hieß es: "Schöffen gibt es zu Tausenden in Deutschland, sie entscheiden in Strafsachen wie in Handelssachen, an Verwaltungs- wie an Arbeitsgerichten." Begrifflich war dies ungenau, da nur in der Strafgerichtsbarkeit als "Schöffen" bezeichnete ehrenamtliche Richter tätig werden, die Aussage sich jedoch auf ehrenamtliche Richter im Allgemeinen bezog. Ehrenamtliche Richter, die an den Kammern für Handelssachen tätig sind, heißen Handelsrichter, diejenigen, die am Arbeits- oder Verwaltungsgericht eingesetzt werden, ehrenamtliche Richter.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: