Im Bericht "Als Erinnerungsort ungeeignet" (8. Juni, Politik) über das Gerichtsgebäude in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stuttgart-Stammheim heißt es im Text und in einem Bildtext, die RAF-Anführer hätten "vor 50 Jahren" dort eingesessen. Das Gerichtsgebäude indes wurde 1975 als Erweiterungsbau der JVA eigens für die RAF-Prozesse erstellt, die 1972 festgenommenen RAF-Anführer wurden erst für den Prozess aus anderen Haftanstalten dort zusammengelegt. Insofern saßen sie nicht "vor 50 Jahren" in Stuttgart-Stammheim ein, sondern kamen erst 1974 in die JVA Stuttgart-Stammheim.
Korrekturen:Stammheim und die RAF
Die Terroristen der Rote-Armee-Fraktion und das Stuttgarter Gefängnis verbindet eine lange gemeinsame Geschichte. Doch ganz so alt wie das Gebäude ist sie noch nicht. Es muss ja auch Unterschiede geben.
© SZ vom 09.06.2022 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.