Korrekturen:Schon früher geändert

Fehlerteufel in Weiß

Ein wesentlicher Passus im Report der Unfallversicherung zur "Malerkrankheit" wurde bereits 2007 und nicht erst 2018 geändert.

In "Nebel um Nummer 1317" vom 18. September 2018 im Ressort Politik hieß es, dass nach dem Erscheinen eines Berichts zur Anerkennung von Berufskrankheiten in der Süddeutschen Zeitung vom 26./27. Mai 2018 sowie auf der Plattform ansTageslicht.de in der 3. Auflage des Reports der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Berufskrankheit 1317 ("Malerkrankheit") ein wesentlicher Passus geändert worden sei; nunmehr sei die Anerkennung einer Berufskrankheit auch dann möglich, wenn Gesundheitsschäden nach einer Exposition mit Lösungsmitteln erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten. Dies ist nicht richtig. Vielmehr wurde der entsprechende Passus bereits in der 2. Auflage des Reports zur Berufskrankheit 1317 im Jahr 2007 entsprechend geändert. Schon seit damals ist nicht ausgeschlossen, dass Krankheitsschäden nach einer Exposition mit Lösungsmitteln erst später auftreten können.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: