Korrekturen:Prozente, Filbinger

(Foto: Luis Murschetz (Illustration))

Der Ex-Marinerichter und spätere CDU-Politiker Hans Filbinger hat nach Kriegsende keine Todesurteile verhängt.

In " Reden wir über Geld mit Sara Nuru: Wir haben uns geschämt" vom 22. Mai im Ressort Wirtschaft stand in einer Antwort, 15 Prozent der Gewinne des Kaffeehandels gehen als Starthilfe für Frauen in Mikrokredite. Korrekt sind 50 Prozent.

In " Der Lautsprecher" vom 15. Mai im Ressort Literatur, hieß es fälschlich, das damalige NSDAP-Mitglied Hans Filbinger habe noch nach der Kapitulation 1945 an Todesurteilen mitgewirkt. Richtig ist, dass Filbinger im Fall des fahnenflüchtigen Matrosen Walter Gröger die Todesstrafe forderte und bei der Hinrichtung acht Wochen vor Kriegsende den Schießbefehl gab. Nach der Kapitulation verhängte Filbinger gegen einen Kriegsgefangenen, der sich das Hakenkreuz abgerissen hatte, sechs Monate Freiheitsstrafe wegen "Gesinnungsverfalls".

© SZ vom 26.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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