KorrekturenJuristen, Studenten, Bundesregierung

(Foto: Luis Murschetz (Illustration))

Ähnlicher Name, großer Unterschied in Heidelberg – und wer beantragen kann, dass jemand das Grundrecht der Wählbarkeit verwirkt hat.

In der Rezension „Netzwerk der Nazi-Freunde“ vom 12. August (Das Politische Buch, Seite 13) wurde nicht durchgehend zwischen dem kritisch beschriebenen „Heidelberger Juristenkreis“ und dem „Heidelberger Kreis“ unterschieden. Der „Heidelberger Kreis“ ist eine studentische Vortragsgesellschaft, die nichts mit dem „Heidelberger Juristenkreis“ zu tun hat. Der „Heidelberger Kreis“ wurde 1946 mit dem Ziel gegründet, das Geschehen des Zweiten Weltkrieges durch Vorträge aufzuarbeiten.

In „Toleranz fatal“ vom 13. September (Meinung, Seite 5) stand, den Antrag auf die Verwirkung von Grundrechten könnte neben dem Bundestag oder einer Landesregierung auch der Bundesrat stellen. Letzteres ist falsch. „Bundesregierung“ wäre richtig gewesen.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Gutscheine: