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(Foto: Luis Murschetz (Illustration))

Der Hamburger Generalstaatsanwalt sieht sich nicht als Auslöser eines Strafverfahrens gegen einen Journalisten.

In „Mit der Härte des Gesetzes“ vom 4. September 2024 hieß es unzutreffend, der Hamburger Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich habe Kollegen einen Pressespiegel mit einem Text des Journalisten Carsten Janz und einem Vermerk hierzu weitergeleitet, wonach Textpassagen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen § 353d Nr. 3 Strafgesetzbuch rechtfertigen würden. Formell eingeleitet habe das Verfahren ein anderer Staatsanwalt, über den Janz in einem anderen Fall kritisch berichtet habe. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg legt Wert auf die Feststellung, dass Fröhlich Janz’ Text nicht strafrechtlich gewürdigt oder einen Vermerk dazu gefertigt habe. Tatsächlich fertigte ein anderer Staatsanwalt den Vermerk und übertrug das Verfahren an den Staatsanwalt, über den Janz berichtet hatte.

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