Süddeutsche Zeitung

Korrekturen:Fremdes Eigentum

Darf man Strand- und Treibgut behalten, wie es jüngst bei uns hieß? Nein, Angespültes muss in jedem Fall gemeldet werden.

In "Hoppla!" vom 4. Januar im Ressort Wirtschaft war zu lesen, Treib- und Strandgut könne grundsätzlich behalten werden. Das ist falsch. In Deutschland gehört Angespültes dem Eigentümer, der Fund muss gemeldet werden.

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Quelle:
SZ vom 08.01.2019
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