Korrekturen:Fremdes Eigentum
Darf man Strand- und Treibgut behalten, wie es jüngst bei uns hieß? Nein, Angespültes muss in jedem Fall gemeldet werden.
In "Hoppla!" vom 4. Januar im Ressort Wirtschaft war zu lesen, Treib- und Strandgut könne grundsätzlich behalten werden. Das ist falsch. In Deutschland gehört Angespültes dem Eigentümer, der Fund muss gemeldet werden.