In "Teurer Piks" vom 24. März im Ressort Wirtschaft auf Seite 14 hieß es, Arztpraxen könnten künftig bis zu 60 Euro Honorar für eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus erhalten, falls sich die Verbände der Ärzteschaft (Kassenärztliche Vereinigungen, KV) und die Krankenkassen nicht auf ein neues Honorar einigten. Das ist falsch. Richtig ist, dass die dann nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) fälligen 60 Euro auch die Kosten für den Impfstoff beinhalten. Das Honorar für die Arztpraxis würde nach Angaben der KV Niedersachsen dann bei maximal 21,45 Euro pro Impfung liegen. Bislang sind es 28 Euro, die der Staat zahlt, der seine Zahlungen aber am 8. April einstellt.
Korrekturen:Eine Frage des Honorars
Bei genauer Betrachtung sind Corona-Impfungen künftig weniger lukrativ für Ärzte als bisher.
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