In der Rubrik "Großformat" vom 23./24. November im Ressort Feuilleton hieß es, der Schauspieler Joachim Gottschalk habe unter der nationalsozialistischen Herrschaft Berufsverbot erteilt bekommen. Dies bezog sich allerdings nur auf seine Arbeit beim Film, er trat zum Beispiel weiter am Theater auf. Zudem handelt es sich bei dem gezeigten Dokument nicht um ein Behördenformular, sondern um ein frei verkäufliches Formular.
Korrektur:Berufsverbot
Schauspieler Joachim Gottschalk durfte im Naziregime nicht in Filmen spielen, am Theater trat er auf.
© SZ vom 04.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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