Gewaltverbot in der internationalen PolitikDer Wert des Völkerrechts

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(Foto: Illustration: Claudia Klein)

Nicht erst seit Israels Angriff auf Iran gilt international längst das Recht des Stärkeren. Welchen Wert hat das Völkerrecht also noch? Man sollte Kriege eher nach der moralischen Integrität der Parteien beurteilen, meint ein SZ-Redakteur. Bei den Lesern löst die Position kontroverse Reaktionen aus.

Kommentar „Krieg und Recht“ vom 18. Juni:

Dann hält sich jeder für den Guten

Der Kommentar „Krieg und Recht“ befremdet und verstört mit seinem Plädoyer für eine Abkehr vom Bemühen um zivilisatorische Einhegung zwischenstaatlicher Gewalt durch völ­kerrechtliche Regelungen. Diese, in der Tat unzulänglich ausgestaltete, „regelbasierte Weltordnung“, deren Kern das in der UN-Charta festgelegte Gewaltverbot ist und die Ge­walt eines Staates nur zur Selbstverteidigung in eng umrissenen Grenzen erlaubt, wird umstandslos für nicht realitätstauglich erklärt; stattdessen plädiert der Verfasser für eine politisch-moralische Be­urteilung der Legitimität von Kriegen: Zur Bewertung eines Krieges sei es „mindestens genauso wichtig, wenn nicht wichtiger (als eine völkerrechtliche Beurteilung), wer gegen wen Krieg führt und mit welchen Zielen, womöglich sogar für welche Werte“.

Diese Hinwendung zu einer werte- und moralbasierten Bewertung der Legitimität von Kriegen ist ebenso ungeheuerlich wie brandgefährlich! Sie ignoriert die politische Realität, dass die Welt nun einmal aus Staaten sehr unterschied­licher und teils konkurrierender Interessen, Wertordnungen und Ideologien besteht und kein einheit­licher Maßstab für politisch-moralische Wertungen existiert. Genau das war und ist der Grund für die Einführung des rechtsstaatlichen Prinzips im Innern eines Staates wie im Verhältnis zwischen Staaten: Weil es absolute Wahrheit und absolute moralische Normen nicht gibt, soll die Austragung unvermeidlicher Konflikte an rechtlich fixierte „Spielregeln“ gebunden und Gewalt so eingehegt werden.

Die Argumentation des Kommentars läuft am Ende auf eine Rückkehr zum nackten „Recht des Stär­keren“ in der zwischenstaatlichen Konfliktaustragung hinaus. Denn jeder Staat kann dann für sich reklamieren, einen Krieg für „das Gute“ beziehungsweise gegen „das Böse“ zu führen, folglich muss jeder Staat danach trachten, sich – militärisch – möglichst stark zu machen – und in der Tat plädiert der Verfas­ser genau dafür: „Das Recht des Stärkeren ist die Wirklichkeit, in der wir leben.“

Selbst im vergleichsweise homogenen „Westen“ ist die politisch-moralische Bewertung keineswegs so einheitlich, wie der Verfasser vorgibt. Und die apo­diktische Formulierung „Man kann nicht ernsthaft so tun, als sei Russlands imperialer Feldzug ge­gen ein souveränes Nachbarland das Gleiche wie Israels Präventivschlag“ wischt alle denk- und diskutierbaren anderen Sichtweisen beiseite. Nur weil er seine eigene werten­de Sicht absolut setzt, kann der Verfasser sein Diktum vom gerechtfertigten Krieg gegen Iran aufrechterhalten! Und nur wer diese verquere Sicht teilt, kann, wie Bundeskanzler Merz, der israelischen Führung ohne Skrupel „Respekt“ zollen für ihre Militäroperation und der Netanjahu-Regierung danken, dass sie die „Drecksarbeit“ für uns übernimmt.

Joachim Müller-Niemeyer, Hamburg

Naive Hoffnung auf Restrechtlichkeit

2019 erklärte Herbert Kickl (FPÖ), dass nicht die Politik dem Recht, sondern das Recht der Politik folgen müsse. Die Empörung – auch in der Süddeutschen Zeitung – war damals groß. Inzwischen scheint sich die allgemeine Auffassung jedoch im Sinne Kickls gewandelt zu haben. Dies zeigt unter anderem das Festhalten des Innenministers an einer Zurückweisungspraxis, die im Widerspruch zu der Auffassung der meisten Rechtsexperten, bisherigen EuGH-Entscheidungen und der in diesem Punkt keineswegs nur „einzelfallbezogenen“ Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts steht.

Gleiches fordert Hubert Wetzel in seinem Kommentar auch für das Völkerrecht: So möge es zwar juristisch von Bedeutung sein, von wem in einer kriegerischen Auseinandersetzung die erste Bombe geworfen wird; wichtiger sei aber letztlich die politische Bewertung der Lage und der beteiligten Akteure. Das ist zumindest ehrlich.

Die anschließende Bemerkung, dass das Primat der Politik zwar für das „ius ad bellum“, keinesfalls aber für das „ius in bello“ gelten dürfe, mutet auf dieser Prämisse allerdings bestenfalls naiv, eher jedoch zynisch an. Denn dass sich die Akzeptanz einer Relativierung des Rechts nach Maßgabe politischer Bewertungen nicht in dieser Weise begrenzen lässt, zeigt sich nicht nur in der sehr verhaltenen Reaktion seitens der Bundesregierung auf die israelische Kriegsführung in Gaza bis hin zur Zusicherung freien Geleits für den mit internationalem Haftbefehl gesuchten israelischen Ministerpräsidenten. Es findet auch Ausdruck in Einschätzung und Wortwahl des Bundeskanzlers, dass das israelische Vorgehen in Iran – das ja weit über die Ausschaltung unmittelbarer Bedrohungen hinausgeht und viele zivile Opfer in Kauf nimmt – eine auch in unserem Interesse notwendige „Drecksarbeit“ sei.

Annette Kur, Berlin

Universelles Gewaltverbot

Was unterscheidet Netanjahu von Putin? Völkerrechtlich womöglich wenig: Die Genannten führen Angriffe ohne akuten Anlass oder UN-Mandat – klassisch völkerrechtswidrig. Putin gegen die Ukraine, Netanjahu gegen Iran. Beide berufen sich auf „Selbstverteidigung“ gegen spekulative Bedrohungen. Der Unterschied? Putin wird geächtet, Netanjahu oft gedeckt. Der eine Autokrat, der andere Regierungschef einer Demokratie – doch das ändert nichts am Bruch des Völkerrechts. Wer bei Freunden wegsieht, verspielt jede moralische Glaubwürdigkeit. Doppelte Standards zerstören die internationale Ordnung – nicht nur Raketen.

Das Völkerrecht gilt gerade auch für Regime, die wir moralisch verurteilen – sonst wäre es kein Recht, sondern bloß ein Machtinstrument. Auch brutale Staaten bleiben völkerrechtlich gebunden – genau deshalb ist das Gewaltverbot in Artikel 2 der UN-Charta universell. Wer das Recht nur Freunden zugesteht und Feinden abspricht, ersetzt Recht durch Willkür. Menschenrechte sind wichtig – aber sie werden nicht mit völkerrechtswidrigen Bombardierungen verteidigt. Markus Speer, Pforzheim

Zweierlei Maß

Wladimir Putin überfällt die Ukraine und zerbombt die ukrainischen Menschen und Städte. Die Ukraine ist ein souveräner Staat. Benjamin Netanjahu und Donald Trump überfallen Iran und zerbomben iranische Menschen und Städte. Auch Iran ist ein souveräner Staat, selbst wenn uns das dortige Regime nicht gefällt.

Putin bricht mit seinem Überfall das Völkerrecht. Netanjahu und Trump dürfen andere Länder unter dem Beifall unseres Bundeskanzlers überfallen. Offensichtlich gilt für „den Westen“ das Völkerrecht nicht, man erinnere sich nur an den Balkan, Libyen, Afghanistan oder den Irak. Wird sich Trump demnächst Kanada oder Grönland „unter dem Schutz der Völkerrechts“ unter den Nagel reißen? Netanjahu und seine Spießgesellen annektieren ja gerade schleichend das Westjordanland. Ich kann keinen qualitativen Unterschied zwischen Putin, Netanjahu und Trump erkennen. Rechte Regierungen landen gerne im Krieg, wie uns die Geschichte unseres Landes lehren sollte.

Dr. Theo Eras, Bad Mergentheim

Nennen wir es beim Namen

Sie schreiben, Israel ist kein reaktionärer Aggressor wie Russland. Nun: Auch Russland hat sein Narrativ. Auch Russland fühlt sich existenziell bedroht, auch Russland behauptet, die Ukraine und der Westen wollen den Russen an den Kragen, und der Überfall der Ukraine wird als Selbstverteidigung dargestellt. Wir im Westen sehen das anders.

Kommen wir zu Israel. Israel bombardiert Libanon, sogar Beirut. Israel bombardiert Syrien, was sich zu stabilisieren versucht. Israel hat Gaza zu Schutt und Asche bombardiert, löscht bewusst und sehenden Auges die Bevölkerung durch den Hungertod aus. Israel bombardiert Jemen.

Nun zu Iran: Natürlich nimmt Iran den Mund unerträglich voll. Aber neutrale Beobachter gehen davon aus, dass Iran noch keine Atombombe bauen kann und dies auch gar nicht im Interesse des Mullah-Regimes ist. Netanjahu hat bereits 1995 verbreitet, Iran stehe kurz davor. Und wer hat die Atomverhandlungen 2018 verlassen? Netanjahu. Überhaupt wurde jeder Versuch der Verhandlung über das Atomprogramm von Israel torpediert, aktuell im wahrsten Sinne des Wortes. Die Zweistaaten-Lösung (Palästina) im Übrigen genauso.

Israel ist eine Atommacht, unterstützt von der stärksten Atommacht, den USA. Welches andere Land außer Israel bombardiert derzeit vier Staaten gleichzeitig? Israel ist ein Aggressor. Nennen wir es endlich beim Namen.

Dr. Maryam Sarem-Aslani, Bergisch Gladbach

Moralische „Bringschuld“

Dem Kommentar von Hubert Wetzel stimme ich inhaltlich vollständig zu. Er unterscheidet sich wohltuend von den sonstigen Kommentatoren der Süddeutschen, möglicherweise auch der allgemeinen Redaktionsmeinung, die in Israel und der angeblichen Doppelmoral des Westens den Schuldigen im Nahen Osten ausgemacht haben.

Wenn man, wie vor allem die iranischen und andere muslimische Diktatoren, Israel von der Landkarte tilgen will und den Kampf gegen die „Ungläubigen“ zum Maßstab des Handels erklärt, sollte man sich nicht auf Moral berufen. Wo sind die allgemein anerkannten Werte wie Religionstoleranz, Gleichberechtigung in Iran, in Afghanistan, in Syrien und so weiter? Wo sind die Stimmen der Bevölkerung in diesen Ländern gegen Intoleranz, oft hasserfüllte Schuldzuweisungen der autoritären Regierungen und für friedliche Koexistenz von Ost und West Süd und Nord? Auch Journalist:innen, die in der Regel im Westen leben und arbeiten, vergessen leider oft diese moralische „Bringschuld“ der diktatorischen Länder, wenn sie in ihren Berichten und Kommentaren den bösen Westen anprangern.

Norbert Gehrke, Ennigerloh

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