Zu "Kostenfalle Grunderwerbsteuer" vom 15./16. Januar:
Anpassung der Notargebühren
Zu Recht spricht Thomas Öchsner die Kostenfalle "Grunderwerbsteuer" an. Leider hat er zu der zweiten Kostenfalle nichts gesagt: Die Honorartabelle für Notare stammt aus einer Zeit, als ein Einfamilienhaus mit Garten für 100 000 Mark zu kaufen war. Heute kostet das gleiche Haus mehr als 500 000 Euro. Die Notargebühren sind entsprechend gestiegen. Dabei ist die Arbeit, die von der Notarin oder dem Notar bei einem Hauskauf eingebracht werden müssen, dank der Digitalisierung eher kleiner geworden. Hier mit einer angepassten Gebührentabelle Abhilfe zu schaffen, wäre mindestens so notwendig wie die Anpassung der Grunderwerbsteuer an die Zahlungsfähigkeit der Käufer.
Helmut Kittlitz, Hamburg
Problem Erbschaftsteuer
Der Artikel führt vor Augen, dass es dem Staat nicht so ernst ist, dass von privat Wohnraum erworben werden soll: Die Grunderwerbsteuer liegt in seiner Hand. Welches Signal sendet der Staat, wenn schon die Steuer exorbitant hoch ist? (Die Grundsteuer wird ja wohl ebenfalls steigen). Und wenn der Bürger im Ballungsraum eine Immobilie erworben und abbezahlt hat und irgendwann vererbt, hält der Staat wieder beide Hände auf, denn bei den derzeit niedrigen Freibeträgen wird es zunehmend unmöglich, die Erbschaftsteuer zu bezahlen. Ein Verkauf der Immobilie ist dann oft zwingend. Zumindest in den Ballungsräumen.
Gisela Kranz, Oberschleißheim