Pro und Contra „Sollte beim Radfahren eine Helmpflicht gelten?“ vom 4./5. Juli:
Kleinteilige Regeln
Eine Helmpflicht für Radfahrer lehne ich ab, weil der Staat mit seiner Regulierung und Kontrolle schon genug in unser Leben eingreift. Dass eine Straßenverkehrsordnung und der TÜV für die Fahrzeuge sinnvoll ist, sehe ich ein. Aber kleinteilige Regeln für alles und jedes gewöhnen die Menschen daran, Verantwortung abzugeben, statt selbst auf Gefahren zu achten und umsichtig zu handeln. Ein typisches Beispiel sind die Rechtsabbiegeunfälle mit Lkw. Wenn meine Ampel Grün zeigt, ich also Vorfahrt habe, fahre ich an der Kreuzung nicht einfach weiter. Ich bremse ab, suche Blickkontakt mit dem Lkw- oder Pkw-Fahrer und fahre erst weiter, wenn ich sicher bin, dass er mich gesehen hat. Auch bei Grundstücksausfahrten bin ich vorsichtig. Für mich ist klar, kommt eine Helmpflicht, gebe ich mein Fahrrad ab und fahre nur noch mit dem Auto.
Sabine Paehr, Wedemark
Hohe Kosten
Der Autor der SZ, der sich gegen eine staatlich verordnete Helmpflicht stemmt, führt an, dass bei der Pflicht eines Helmtragens weniger Personen Rad fahren mit der Folge, dass diese sich weniger bewegen würden, und das habe gesundheitliche Folgen für die Volksgesundheit. Der Staat sollte seinen Bürgern erlauben, unvernünftig zu sein, also das Helmtragen frei bestimmen zu dürfen. Über diese Gedankengänge bin ich entsetzt. Vierzig Jahre lang habe ich (not)ärztlich Verkehrsunfälle, Radrennen und Fahrradausfahrten begleitet und das Elend von schwersten Schädel-Hirn-Traumata gesehen. Die aufwendige Versorgung von verunfallten Helmverweigerern im Krankenhaus, in der Reha und in der langwierigen Wiedereingliederung in den Beruf verursachen bis zu sechsstellige Krankheitskosten und mehr, die ich solidarisch durch meine Beiträge in der Krankenversicherung mitbezahlen muss, was ich überhaupt nicht einsehen will, nur weil freie Bürger fordern, unvernünftig sein zu dürfen.
Und dann kommen die Ausreden des Nichttragens eines Helmes, die mich wütend stimmen, wenn ich im Hinterkopf die gesundheitlichen Folgen einer Fahrrad-Kopfverletzung ablaufen lasse. Das Tragen eines Helms sei unbequem, zu heiß oder zu kalt auf der Kopfhaut, die Frisur sitzt nicht mehr gut und die Steigerung der fadenscheinigen Argumente stellt die Aussage dar, dass es in Deutschland keine gesetzliche oder gar sanktionierte Vorschrift einer Heimtragepflicht gibt und ich deshalb auch keinen Helm tragen muss.
Dr. Martin Walter, Dortmund
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