Grundsteuer:Mehrfach abgeschöpft

Die geplante Reform der Bundesregierung trifft Mieter wie Eigentümer. Über die verschiedenen Modelle streiten auch die SZ-Leser trefflich. Dürfte die Steuer selbst nicht auf die Mieter umgelegt werden, würde eben die Miete teurer, heißt es in einem Brief.

"Mut zu Gerechtigkeit" vom 18. Januar:

Der Verfasser Thomas Öchsner favorisiert eine Grundsteuer nach Bodenwert, wenn auch kombiniert mit Bodenfläche. Was an der Einbeziehung des Bodenwertes gerecht sein soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Ein Eigentümer profitiert vom Wert nur, wenn er verkauft. Bei Immobilien, die seit Generationen in Familienbesitz sind, wurden Wertsteigerungen mehrmals durch die Erbschaftsteuer abgeschöpft.

Auch der Vergleich einer Wohnung von Gelsenkirchen mit einer Wohnung in Schwabing ist unangebracht, da ein Immobilienbesitzer in Gelsenkirchen reicher sein kann als der in München und auch noch besser wohnt, da er sich für das gleiche Geld eine bessere Wohnung leisten konnte. Der Verfasser verschweigt auch, dass es bei der Diskussion nicht um die Höhe der Grundsteuer, sondern um den Grundsteuermessbetrag geht. Erst durch den von der jeweiligen Gemeinde bestimmten Hebesatz ergibt sich die Grundsteuer. Es spricht also nichts gegen das von der Union bevorzugte Flächenmodell nach Größe des Grundstückes und Gebäudes. Die Gemeinde kann über den Hebesatz die Grundsteuer berechnen. Dabei soll für den Münchner Immobilienbesitzer nur der Finanzierungsbedarf von München und nicht der von Gelsenkirchen zählen. Das gilt auch umgekehrt. Vielleicht kann der Gemeinde auch die Einführung von gestaffelten Hebesätzen für gute, mittlere und nicht so gute Lagen eingeräumt werden.

Am Schluss möchte ich noch bemerken, dass ein Vermieter die Grundsteuer deshalb auf die Mieter umlegen kann, weil dem Mieter auch Besitzrechte übertragen werden. Zudem ist es gerecht, wenn alle Bürger einer Gemeinde zu deren Finanzierung beitragen, sei es durch direkte Umlegung oder als Bestandteil der Miete.

Peter Koob, München

Mit dem favorisierten Ansatz gehe ich ja konform. Der letzte Satz regte aber Widerspruch in mir. Wer, wenn nicht die Mieter, nutzen genau da, wo sie wohnen und Grundsteuer bezahlen sollen, die Infrastruktur? Das genau ist doch gerecht. Wenn es nicht den Mietern direkt und nachvollziehbar belastet würde, käme die Grundsteuer eben auf die Miete drauf, womöglich mit Aufschlag. Geschenkt gibt's Schulen, Kindergärten, Straßen, Grünanlagen usw. nicht.

Raymond Fay, Aichach

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