Immobilienbesitz:Was Eigentümer bei der Grundsteuererklärung beachten sollten

Immobilienbesitz: Mit der Grundsteuer-Reform sollen alle bebauten und unbebauten Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Eigentümer müssen dafür viele Angaben beim Finanzamt machen.

Mit der Grundsteuer-Reform sollen alle bebauten und unbebauten Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Eigentümer müssen dafür viele Angaben beim Finanzamt machen.

(Foto: stock&people/blickwinkel/imago)

Millionen Immobilien- und Grundbesitzer sind vom 1. Juli an zur Abgabe einer Extra-Steuererklärung verpflichtet. Wie aber geht das? Wozu der ganze Aufwand? Und ist teure Hilfe vom Experten wirklich nötig? Ein Leitfaden.

Von Berrit Gräber

Vom 1. Juli an haben Millionen Immobilieneigentümer eine ungeliebte Pflicht am Hals: Jeder, der ein Grundstück oder ein Gebäude besitzt, muss in den kommenden Wochen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt einreichen - also eine neue Extra-Steuererklärung machen. Für jedes Objekt eine separate, und das auch noch elektronisch. Ignorieren geht nicht. Bis Ende Oktober muss die Sache erledigt sein, denn die Grundsteuer für fast 36 Millionen Gebäude, Wohnungen und Grundstücke wird dann neu berechnet. Viele betroffene Bürger sind sich unsicher, ob sie die Aufgabe selbst wuppen können - oder sich nicht doch lieber Unterstützung von Profis holen und dafür zahlen sollten. Vor allem Senioren fürchten, der Aufgabe nicht gewachsen zu sein. Je nach Bundesland werden unterschiedliche Daten abgefragt. "Was auf den ersten Blick kompliziert aussieht, muss es nicht sein", ermuntert Michael Nack, Jurist beim Bonner Verband Wohnen im Eigentum (WiE), zum Do-it-yourself-Verfahren. Einen Versuch ist es allemal wert.

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