Grundrente:Zu eng gedacht

Das Konzept der SPD stößt bei Lesern auf konstruktive Kritik. Einer schlägt eine begrenzte Anrechnung der Sozialhilfe vor, ein anderer warnt vor wohlhabenden Minirentnern.

Zu "Wer soll das bezahlen?" vom 28. Februar und "Wider die Grundrente", Gastbeitrag vom 25. Februar:

Professor Ruland schlägt im Artikel "Wider die Grundrente" vor, in der Sozialhilfe den begrenzt bestehenden Freibetrag auch auf die gesetzliche Rente anzuwenden. Dies ist der einzig sinnvolle Vorschlag zum Thema Altersvorsorge für Versicherte, die eine zu geringe Rente haben. Schon seit Jahren habe ich im privaten Kreis die Meinung vertreten, bei der Bemessung der Sozialhilfe solle man die Rente nur zu einem begrenzten Betrag anrechnen, damit der Bezieher, der ganz oder teilweise gearbeitet hat, mehr bezieht als der, der nie arbeitete. Ich gebe zu, dass ich dazu wenig Zustimmung erzielte, weil alle eine Lösung zur Rente erwarten. Das ist aber zu eng gedacht, weil man die Leistungen des Staates insgesamt sehen muss. Den Zuschlag von Herrn Heil wird es ohne Bedürftigkeitsprüfung nicht geben. Bei seiner Grundrente müssten dann Sozialbehörden oder / und die Rentenversicherung die Bedürftigkeit prüfen. Sie legen dann unterschiedliche Maßstäbe an, was zu Irritationen und Schlupflöchern führt. Die Grenze von 35 Jahren (Wartezeit) ist willkürlich und führt zu vielen unzumutbaren Grenzfällen. Das Modell von Franz Ruland würde viel früher greifen. Als Haupteinwand dagegen werden Sie hören, dass es ein Unterschied sei, ob man Leistungen aus der Rentenversicherung erhält oder von der Sozialhilfe. Das sind aber nur emotionale Gründe. Beides wird aus Steuergeld bezahlt, und wer dafür zuständig ist, müsste dem Bezieher wurscht sein.

Rudolf Wechsler, Traubing

Zu sehr vielen "Minirenten" kommt es mit voller Absicht durch Arbeitsverhältnisse, deren rentenversicherungspflichtiges Einkommen nicht dafür vorgesehen ist, allein den ganzen Lebensunterhalt zu stemmen.

Hierzu fallen einem sofort die Teilzeitarbeitsverhältnisse ein, die dann gewählt werden, wenn der Lebensunterhalt (teilweise) bereits anderweitig gesichert ist oder wenn zusätzliche andere Einkommensmöglichkeiten wahrgenommen werden können (bis hin zur Schwarzarbeit). Leicht vergessen werden jedoch die vielen "innerfamiliären" Arbeitsverhältnisse, die zwischen Freiberuflern oder Selbständigen mit ihren Ehepartnern bestehen können. Der hier vereinbarte - und vom Steuerberater empfohlene - Arbeitslohn ist dabei meist so bemessen, dass gerade mal ein Mindestbeitrag in die Rentenversicherung eingezahlt wird und - das ist die Hauptsache - dass der Ehepartner (und Kinder) gesetzlich krankenversichert sind. Mir fallen hierzu genügend Bekannte ein, die das jahrzehntelang so praktiziert und ihre Altersversorgung anderweitig sichergestellt haben. Sie würden sich scheckig lachen, wenn sich ihre niedrige gesetzliche Altersrente, die für sie praktisch keine Bedeutung hat, auf wundersame (SPD-)Weise erhöhen würde.

Otto Richter, München

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