Süddeutsche Zeitung

Gesichtserkennung:Gefährlicher Film

Lesezeit: 3 min

Die Überwachung in den Städten nimmt zu. Gerade lässt der Bundesinnenminister neue Technik zur Gesichtserkennung testen. Machen uns die Kameras sicherer oder rauben sie uns die Freiheit? Sie disziplinieren uns, meint ein Leser.

"Der Feinstaub der Rasterfahndung" und "Der biometrische Bahnhof" vom 25. August:

Falsch beschuldigt

In der Debatte über die Videoüberwachung liegt das Augenmerk darauf, wie sicher mögliche Gefährder erkannt werden. Was aber sind die zu beachtenden Nebenwirkungen? Unterstellen wir, dass die Videoüberwachung genauso zuverlässig ist wie ein Aidstest (Sicherheit von 99,5 Prozent), und gehen wir weiter von 1000 Gefährdern aus. Thomas de Maizière sagte, auch wenn alle Menschen aufgenommen würden, interessiere sich die Software nur für bestimmte Personen.

Wir überprüfen das: Von den 1000 Gefährdern werden 995 erkannt, fünf nicht. Aber 0,5 Prozent von 80 Millionen Bundesbürgern sind 400 000 Personen, die fälschlicherweise als Gefährder ausgewiesen werden. In diesem Beispiel erhalten die Fahnder also Information über 400 995 Personen: Sie alle könnten Gefährder sein. Aus diesem Pool müssten die Fahnder die 995 wirklichen Gefährder dann "händisch" herausfiltern. Das ist ein absurder personeller Aufwand.

Das System interessiert sich also durchaus für 400 000 unbescholtene Bürger. Es leuchtet ein: Je mehr Personen erfasst werden, desto mehr Personen werden fälschlicherweise zu potenziellen Gefährdern gemacht. Und was, wenn hier Fehler passieren? Wie viele unschuldige Personen werden dann zu Unrecht beschuldigt und kommen in eine Datenbank, von der sie vielleicht nichts wissen? Der immerwährenden Behauptung "Wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürchten" Glauben zu schenken, ist blauäugig. Für eine Demokratie erscheint mir das Überwachungssystem aus Scannen, Erfassen und Speichern höchst gefährlich.

Hans-Joachim Engel, Kleve

Staat am Ohr Ihr Autor schreibt bedauernd, "die Liste der Straftaten, bei denen das Telefon abgehört werden darf" (gemeint ist: zu deren Aufklärung unter bestimmten Umständen abgehört werden darf) sei länger als eine (hypothetische) Liste derjenigen Straftaten, bei denen dies nicht der Fall ist. § 100a der Strafprozessordnung (StPO) enthält die besagte Liste. Sie umfasst aus dem Strafgesetzbuch (StGB) etwa 80 Straftatbestände und aus anderen Gesetzen (z. B. dem Betäubungsmittelgesetz oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz) etwa 30. Dabei zähle ich besonders schwere Begehungsformen (beispielsweise wenn das Opfer eines Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung ein Kind ist, § 232 III Nr. 1 StGB) oder begriffliche Klarstellungen (z. B. § 152 StGB: Geldfälschungen auch bei ausländischer Währung strafbar) nicht als selbständige Tatbestände.

Würde man nun die vom Autor erwogene Liste von Straftaten erstellen, zu deren Aufklärung Telefone von Verdächtigen nicht abgehört werden dürfen, so umfasste diese allein an StGB-Straftaten etwa doppelt so viele wie die gesamte (also einschließlich Nebenstrafrecht) aktuelle Liste gem. § 100a StPO. Zählt man auch bei den "abhörsicheren" Taten das Nebenstrafrecht hinzu (z. B. Patent-, Marken- und Urheberrechtsverletzungen) wird die Diskrepanz noch größer.

Prof. Dr. Thomas Sambuc, Stuttgart

Widerstand unmöglich

Auch in München sind bereits mehr als 10 000 Überwachungskameras installiert, und Innenminister Herrmann arbeitet daran, daneben die automatische Gesichtserkennung einzuführen. Wenn dies flächendeckend kombiniert wird, was technisch möglich ist, käme das einer elektronischen Fußfessel für jeden Münchner sehr gleich. Nach Herrmann soll die öffentliche Kameraüberwachung auch der Abschreckung dienen.

Das folgt der postpanoptischen Theorie, die auf den Lehren des Philosophen Michel Foucault fußt. Nach seinem 1994 erschienenen Werk "Überwachen und Strafen" verhalten sich Menschen durch das Gefühl ständiger Überwachung angepasst, wodurch die freie Gesellschaft zu einer Disziplinargesellschaft wird, die Widerstand auf Dauer unmöglich macht. Ein riesiges Problem folgt zudem daraus, dass die Überwachungsinstrumente, die Privatfirmen mit unseren Steuergeldern entwickeln (so zum Beispiel das EU-Projekt Intect), gegen gutes Geld nicht nur an despotische Regierungen, sondern auch an Konzerne und kriminelle Organisationen gelangen werden. Diese wollen damit nicht nur die Macht über den Normalbürger erlangen, sondern auch über Politiker und Wirtschaftslenker. Die sind natürlich ganz besonders interessant. Die Politiker werden hierdurch erpressbar und werden sich deshalb "wohl verhalten", und die Demokratie wäre ausgehebelt.

Die biometrischen Gesichtskameras nähmen uns das Recht auf Anonymität und auch das Gefühl, uns unbekümmert im öffentlichen Raum zu bewegen. "Stadtluft macht unfrei", müsste es dann richtig heißen. Wir Deutschen sollten uns immer auch an die Folgen der Überwachung in der DDR erinnern. Eine solche Gefahr für die Demokratie ist die Angst vor ein wenig Terror keinesfalls wert. Deshalb kann man nur hoffen, dass unsere Politik diese Gefahren rechtzeitig erkennt.

Richard Geist, München

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3647491
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 01.09.2017
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.