„Viel Rauch im Kessel“ und „Niemand wird gezwungen“ vom 22. Mai:
Die neue Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hat erste Aussagen gemacht, wie „wir schaffen das Heizungsgesetz ab“ umgesetzt werden soll. Das „Heizungsgesetz“ gibt es nicht, gemeint ist die letzte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Darin heißt es wörtlich: „Der Gebäudeeigentümer kann frei wählen, mit welcher Heizungsanlage die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllt werden“ (das heißt: 65 Prozent erneuerbare Energie bei neuen Heizungen). Ausgerechnet diesen Paragrafen will man streichen, obwohl angeblich ein Zwang zur Wärmepumpe besteht? Widersprüchlich.
Mit der angekündigten Abschaffung des Betriebsverbots sind nicht nur veraltete Heizungen gemeint. Es soll vielmehr möglich bleiben, bestehende Heizungen dauerhaft fossil zu betreiben. Dabei wurden im Grundgesetz Klimaneutralität bis 2045 und im Koalitionsvertrag das Zwischenziel von 90 Prozent Reduktion bis 2040 festgeschrieben. Widersprüchlich. Die Ankündigung, das GEG technologieoffener zu machen, heißt in Wirklichkeit, dass es weiter uneingeschränkt erlaubt sein soll, fossile Heizungen sogar neu einzubauen. Schließlich lässt das aktuelle GEG alle klimafreundlichen Technologien zu.
Seit Monaten versuche ich, von der Bundesgeschäftsstelle der CDU beziehungsweise von deren klimapolitischem Sprecher Andreas Jung dazu eine verbindliche Aussage zu erhalten. Auf konkrete Nachfrage bekomme ich nur ausweichende oder keine Antworten. Die Wirtschaftsministerin war bis direkt vor Amtsantritt fünf Jahre Vorstandsvorsitzende eines Gasnetzbetreibers. Für den Wechsel von der Politik in die Wirtschaft wurde eine Karenzzeit eingeführt, um Lobbyismus zu verhindern. Warum gilt das nicht umgekehrt?
Dirk Langer, Energieberater, Rosenheim
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