Gartenbauten:Pizza-Ofen im Garten

Gartenbauten: Alles im Topf: Gewächshaus in einer Kleingartenanlage.

Alles im Topf: Gewächshaus in einer Kleingartenanlage.

(Foto: Catherina Hess)

Ob Kochstelle oder Gewächshaus: Wer Anbauten errichten will, sollte sich bei den Behörden schlau machen.

Von Jochen Bettzieche

Der Garten. Unendliche Rasenweiten. Das kann man so machen. Doch der Boden bietet mehr Möglichkeiten. Selbstversorger errichten abgedeckte Beete, Hochbeete und Gewächshäuser. Hobbyköche geben sich nicht mehr mit dem tragbaren Grill zufrieden. Sie bauen feste Kochstellen ins Freie oder gleich einen Holzbackofen für Brot und Pizza. Doch dabei sollten sie sich an Vorgaben halten. Sonst riskieren sie, ihr Projekt wieder abreißen zu müssen.

Das Baurecht ist vor allem Ländersache. Jedes Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung. "So braucht man in Bayern für Gewächshäuser eine Genehmigung, in den meisten anderen Ländern dagegen nur, wenn diese besonders groß ausfallen oder beheizt werden", sagt Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik beim Eigentümerschutzverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Handelt es sich um größere Gewächshäuser, müssen die Gartenbesitzer vor dem Bau unter Umständen ein Bauanzeigeverfahren beantragen.

Bevor Eigentümer mit einem Bauprojekt im Garten starten, sollten sie sich daher über die regionalen Bestimmungen informieren. Hier hilft die zuständige Baubehörde weiter. Manche Gemeinden regeln die Bebauung in einer Ortssatzung, haben einen Bebauungsplan oder Bestimmungen für den Denkmalschutz. Daran müssen sich Eigentümer halten. "Generell gilt auch: Bauliche Anlagen dürfen nicht unschön wirken und das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild verunstalten", erklärt Kodim.

Auch bei Holzöfen, Back- und Räucheröfen oder Kochstellen im eigenen Garten ist es ratsam, sich vor dem Bau mit den örtlichen Behörden in Verbindung zu setzen. Eher keine Rolle spielen dabei Bestimmungen zu Rauch und Abgasen. "Grundsätzlich sind diese Art von Öfen von den Anforderungen der ersten Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz befreit", sagt Alexis Gula, Vorstand Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Sank Augustin. Denn Holzbacköfen seien dazu bestimmt, Speisen durch heiße Luft zu backen oder in ähnlicher Weise zuzubereiten. Das sei gegeben, da die Strahlungswärme der Ofensteine ausgenutzt werde, die vorher durch die Holzbefeuerung des Ofens aufgeheizt wurden. "Diese Öfen müssen trotzdem so betrieben werden, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen entstehen", stellt Gula klar.

Lieber mit den Nachbarn reden, bevor es Ärger gibt

Dazu zählt auch der Schutz der Mitmenschen. "Allzu häufiges Grillen oder Grillen mit viel Qualm und Ruß kann gerichtlich untersagt werden, wenn Nachbarn oder Miteigentümer dadurch belästigt werden", warnt Kodim. Mit denen sollten die Gartenbauer ohnehin rechtzeitig über ihr Projekt reden, egal ob Holzbackofen, Gewächshaus oder etwas anderes. Werden die Anwohner durch die geplante Maßnahme beeinträchtigt, müssen sie ohnehin zustimmen. "Gibt es keinen Bebauungsplan, liegt die Genehmigung im Ermessen der örtlichen Baubehörde und fällt leichter, wenn die Zustimmung der Nachbarn vorgezeigt werden kann", sagt Kodim.

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften hat die Eigentümergemeinschaft ein Mitspracherecht, da es sich meist um bauliche Veränderungen handelt. Eine einfache Mehrheit genügt. Seit der Reform des Wohnungseigentümergesetzes zum ersten Dezember 2020 können Gartenanteile als Sondereigentum bestimmten Wohnungen zugeordnet werden. Davor gab es nur Sondernutzungsrechte. Da die Reform noch nicht lange her ist, existieren in der Praxis bislang kaum Wohnungen mit Sondereigentum. Das kann sich aber im Laufe der Jahre ändern. Ist der Garten Sondereigentum, hat die Eigentümerversammlung kein Mitspracherecht.

Hat der Bewohner das Objekt und den zugehörigen Garten hingegen gemietet, darf er zwar den Garten nach Belieben nutzen. Dieses Recht endet aber bei Baumaßnahmen. "Da die Rechtsprechung hier sehr vielfältig ist, und die Grenze, ab wann Mietereinbauten beziehungsweise Umbauten genehmigungspflichtig sind, oft fließend ist, ist dem Mieter grundsätzlich immer zu raten, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, bevor er sich im Garten verwirklicht", empfiehlt Jutta Hartmann, Sprecherin beim Deutschen Mieterbund in Berlin. Grundsätzlich müsse der Mieter zudem die Bauten entfernen, wenn das Mietverhältnis endet. Einzige Ausnahme: Er einigt sich mit dem Vermieter auf etwas anderes.

Gartenbesitzer sollten zudem den Aufwand nicht unterschätzen. Ein Gewächshaus oder einen Holzbackofen an einem freien Wochenende mal eben schnell hochziehen, ist ein sportliches Ziel. Meist dauert es länger. Vor allem, wenn noch Boden ausgehoben und ein Fundament gegossen wird. Und manchmal kostet es auch mehr als gedacht. Zudem fallen eventuell noch Kosten für eine Versicherung an. Denn nicht nur Gebäude können durch Sturm oder Hagel beschädigt werden, auch Garten- und Gewächshäuser. Gebäude sind in der Regel versichert, nicht so Gewächshäuser und ähnliches. Gartenbesitzer sollten zumindest ihre Versicherung kontaktieren, um zu klären, ob diese im Tarif enthalten sind und, falls nicht, welche Lösung es gibt. Schließlich kosten die Bauten oft eine vierstellige Summe.

Auch bei Holzbacköfen und Kochstellen gilt: Nicht jede Zusatzversicherung deckt Schäden daran ab. Unter Umständen sind hier Sondervereinbarungen möglich. Oder man greift zu einem Trick. Ist der Ofen nicht fest mit dem Boden verbunden, zählt er zum Hausrat - Schäden sind dann über die Hausratversicherung abgedeckt.

Haben "Bauherren" an alles gedacht, steht dem Genuss von selbst gezüchtetem Gemüse nichts mehr im Weg: Zum Gemüse aus Eigenanbau vom Grill reicht der Hobby-Gärtner-Koch frisches Kräuterbrot aus dem Holzbackofen.

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