Flutkatastrophe:Auf der Suche nach den Schuldigen

Flutkatastrophe Rheinland-Pfalz

Die Justiz soll klären, ob Tote und Verwüstungen durch das Hochwasser im Juli hätten verhindert werden können.

(Foto: Boris Roessler/dpa, Bearbeitung: SZ)

Nach dem verheerenden Hochwasser im Juli ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung. Das stößt die Debatte an, wie sinnvoll es ist, nach Schuldigen zu suchen und wer das überhaupt sein soll.

Zu "Tödlicher Verzug" vom 14./15. August und "Die Pflicht" vom 7./8. August, beide im Meinungsressort:

Viele haben versagt

Jetzt wird gegen den Landrat von Ahrweiler ermittelt. Dabei hätte er, falls sich der Verdacht bestätigt, nur das getan, was die meisten Politiker und Politikerinnen seit 40 Jahren tun: Warnungen ignorieren. Wären sie ihrer Verantwortung gerecht geworden, hätte es die Katastrophe von Ahrweiler mit großer Wahrscheinlichkeit gar nicht gegeben. Die Ermittlungen gegen den Landrat - so wichtig sie auch sein mögen - lenken den Fokus auf: "Es hätte nicht so schlimm sein müssen, ein Einzelner hat versagt." Aber: Viele haben versagt. Und es wird noch viel schlimmer kommen.

"Land" ist da nicht in Sicht: Der Widerstand gegen ein Vetorecht im Rahmen eines Klimaschutz-Ministeriums (eigentlich müsste es "Menschenschutz" heißen, das Klima gibt es auch ohne uns) ist nur ein Beispiel: Klimaschutz ist gut, solange er niemandem wehtut. Noch gäbe es eine Chance. Es sollte jetzt nicht um Schuldzuweisungen gehen, sondern nur noch um konsequente Politik. Und ja, es wird erst mal auch wehtun. Aber es geht nicht um Klimaschutz, sondern um das Überleben der Menschen und vieler differenzierter Organismen unserer Erde.

Anja Schaefer, München

Aus Fehlern lernen

Der Impuls "Irgendjemand muss doch schuld sein" ist zwar menschlich, aber nichtsdestoweniger falsch und destruktiv. Besonders in einem Strafverfahren entwickelt er eine Dynamik, die am Ende nur Verlierer hinterlässt. Denn es ist eben nicht immer jemand schuld an einer Katastrophe. Die Forderung, trotzdem einen Schuldigen zu identifizieren, führt dann geradewegs zur Suche nach einem Sündenbock. Egal, ob der gewählte Schuldige verurteilt wird oder nicht: Sein Leben ist zerstört, während die vom Unglück Betroffenen das Gefühl zurückbehalten, die "wahren Schuldigen" seien ungeschoren davongekommen. Man sollte diesen Impuls deshalb nicht unterstützen, sondern den Betroffenen vielmehr dabei helfen, ihn zu überwinden. Es ist zudem zutiefst ungerecht, jemandem, der in einer kritischen Situation unter Druck eine Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen traf, im Nachhinein mit dem überlegenen Wissen des Rückblicks vorzuhalten, dass seine Entscheidung schuldhaft falsch gewesen sei. Selbstverständlich sollen schuldhaft begangene Fehler und Versäumnisse geahndet werden.

Aber unser Strafrecht stellt aus gutem Grund das Ziel, keinen Unschuldigen zu verurteilen, höher als das, Schuldige zur Rechenschaft zu ziehen. Das schließt ein, jemandem, der unter schwierigen Bedingungen eine Entscheidung treffen musste, diese Schwierigkeit auch im Nachhinein zugutezuhalten und erst dann zum Strafrecht zu greifen, wenn unentschuldbare Versäumnisse vorliegen. Das zwanghafte Suchen nach Schuldigen fördert Verhaltensweisen, die der Gesellschaft schaden: Absicherung gegen mögliche Vorwürfe statt entschlossenem Handeln, Verstecken hinter Prozessen und Zuständigkeiten statt Übernahme von Verantwortung, Schuldzuweisung statt Lösungssuche. Die Fehler- und Katastrophenforschung hat schlüssig nachgewiesen, dass aus Fehlern nur gelernt werden kann, wenn sie nicht als persönliches Versagen sanktioniert werden, sondern dazu motivieren, gemeinsam die Ursachen zu ermitteln und zu beseitigen.

Tilman Schmidt, Bonn

Die Verantwortlichen sind klar

Wo menschliches Verhalten für den Verlust von Menschenleben, für die Vernichtung von Lebensgrundlagen, von Freiheit für Generationen ursächlich ist, da muss die Strafjustiz versuchen, Verantwortliche zu ermitteln und Schuld zu prüfen. Hinsichtlich der Flut vom Juli beginnt die menschlich verantwortbare Ursachenkette nicht erst mit zu späten Warnungen. Die Klimaveränderung, Grundursache für schneller aufeinanderfolgende und heftigere Extremwetterereignisse - zuletzt im jüngsten Bericht des Weltklimarates mit unübersehbarer Klarheit dargelegt -, ist menschengemacht. Das hat auch schon das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung vom 24. März zugrunde gelegt.

Wer sind die Menschen, die das zu verantworten haben? Wir alle wäre zwar richtig, aber unzureichend. Denn es finden sich auch Hauptverantwortliche, solche, die wider besseres Wissen die Treibhausgasemissionen nicht in einem Maße reduziert haben, dass ein Anstieg der Temperaturen bis an die für die Erde höchst gefährliche 1,5- oder gar Zwei-Grad-Grenze verhindert werden kann. Und das bessere Wissen war spätestens seit den 80er-Jahren recht offen verfügbar. Und die Pflicht bestand dazu, es abzurufen! Neben vielen anderen Studien veröffentlicht der UN-Klimarat seit 1990 seine immer dringenderen Warnungen. Blind für all die Prognosen wurden weder die Förderung und Verbrennung von Braunkohle noch die Produktion von fossilbetriebenen Motoren sowie der Flug- und Schiffsverkehr in dem notwendigen Maße zurückgefahren. Die Personen aus Wirtschaft, Industrie und Politik, die das zu verantworten haben, sind leicht auszumachen. Die Justiz müsste nur hinschauen. Warum tut sie es nicht?

Heinrich Comes, Köln

Katastrophe mit Ansage

Im Sommer 2002 verloren in der Gemeinde Diedorf im Landkreis Augsburg durch ein lokales Starkregenereignis drei Menschen ihr Leben. Dieses war kleinräumig und beschränkte sich auf wenige Quadratkilometer und Ortschaften. Ob die Wetterdienste in der Lage sind, lokalen Starkregen vorherzusagen, wage ich zu bezweifeln, regionale Starkregenereignisse jedoch sind vorhersagbar. Wenn die Wetterprognosen für eine Region heftige und lang anhaltende Niederschläge ankündigen und die Böden in der Region durch vorangegangene Niederschläge bereits wassergesättigt sind, dann liegt es in der Natur der Sache, dass es in dieser Region zu einem Hochwasser kommen wird. Sagen die Wetterdienste Rekordniederschläge voraus, so ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein Rekordhochwasser droht. Für diese Schlussfolgerungen braucht es kein Studium der Meteorologie.

Die aktuelle Flutkatastrophe im Westen Deutschlands, die durch Rekordniederschläge ausgelöst wurde, war eine Katastrophe mit Ansage. Entsprechende Warnhinweise des Deutschen Wetterdienstes lagen vor. Die für den Katastrophenschutz zuständigen staatlichen Stellen hätten die Bewohner der Region daher frühzeitig warnen können und müssen. Gefragt ist jedoch auch der mündige Bürger. Die Wetterdaten und -prognosen sind für jedermann frei zugänglich. Die Ignoranz auf staatlicher Seite und die Sorglosigkeit auf Seiten der Gesellschaft haben zu dem Ausmaß der Katastrophe beigetragen.

Roland Sommer, Diedorf

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