Fall Genditzki:Wenn Gerechtigkeit verweigert wird

Ein Hausmeister wird wegen Mordes an einer Seniorin zu lebenslanger Haft verurteilt. Aber wo sind die Beweise? Hans Holzhaider hat darüber ein Buch Zwei geschrieben - und mit seinen Zweifeln so manche Leserin und manchen Leser infiziert.

Fall Genditzki: Der zu lebenslanger Haft verurteilte Manfred Genditzki.

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Manfred Genditzki.

(Foto: Julian Baumann)

"Im Zweifel" vom 11./12. März:

Vertrauen in die Justiz - zerstört

Der Bericht über die Causa Genditzki hat mir buchstäblich den Nachtschlaf geraubt! Die Geschichte dieses Prozesses ist in meinen Augen eine Geschichte von unglaublicher Abgehobenheit von der Lebenswirklichkeit der beteiligten Personen, der zu Tode gekommenen alten Dame und ihres angeblichen Mörders. "Ein als Unfall getarntes Tötungsdelikt" - ein hilfsbereiter, allseits beliebter Mann, der seit Jahren das in ihn gesetzte Vertrauen der Verstorbenen besitzt, der soll nun, nur weil er verhindert ist, eine Einladung der alten Frau anzunehmen, zugeschlagen haben? Dieser Verdacht ist von nicht zu überbietender Absurdheit, wenn man die Qualität dieser Beziehung und der Persönlichkeit dieses angeblichen Täters in Rechnung stellt.

Und es zeigt die völlige Ahnungslosigkeit der den Fall bearbeitenden Personen hinsichtlich der Lebenssituation alter Frauen aus gutbürgerlichem Milieu. Ich bin selber über achtzig. Ich weiß, wie verbreitet das Altersleiden der Inkontinenz ist, die Gefühle der Betroffenen von Peinlichkeit und das Bemühen, mit den Folgen allein zurechtzukommen - die Badewanne ist da der einfachste Weg der raschen Spurenbeseitigung. Da viele von uns blutverdünnende Medikamente nehmen, wissen wir, wie rasch der kleinste Stoß oder Druck blaue Flecken produziert. Und es kommt in unserem Alter leider nicht selten zu sogenannten Synkopen, sekundenlangen Durchblutungsstörungen des Gehirns, die ebenso kurze Ohnmachten auslösen können. Der Sturz von Lieselotte Kortüm könnte von so einer Kurzohnmacht verursacht worden sein.

Ich verzichte auf eine Einlassung in die juristischen Argumente und Abläufe, obwohl sie mir als Juristin ebenso anfechtbar erscheinen wie den erfahrenen Verteidigern des meines Erachtens zu Unrecht Verurteilten. Wenn hier die Wiederaufnahme eines Verfahrens, das das Leben einer ganzen Familie zerstört hat, kalt verweigert wird, obwohl es so viel zwingende Gründe dafür gibt, dann werde ich, wie Hans Holzhaider, mein lebenslanges Vertrauen in diese Justiz aufgeben müssen. Denn dieser sogenannte Einzelfall würde Formalien und Grundsätzliches über Menschlichkeit und Gerechtigkeit stellen, die der Sinn des Rechtsstaates sein müssen. Dr. Erika Ahlbrecht-Meditz, Saarbrücken

Das System hat viele Mängel

Die Schilderung des Falles Genditzki hätte Gelegenheit gegeben, über die Mängel unseres Justizsystems zu sprechen, die zu Fehlurteilen führen können:

Warum verzichtet die Strafprozessordnung auf ein Tonträgerprotokoll und setzt so die Richter nachträglich dem Vorwurf aus, entscheidungserhebliche Erkenntnisse der Hauptverhandlung in den Urteilsgründen übergangen zu haben?

Warum wird im Falle einer Urteilsaufhebung durch den Bundesgerichtshof der Fall an eine andere Kammer desselben Landgerichts zurückverwiesen? So haben die nunmehr zuständigen Richterinnen und Richter nicht nur über die Schuld eines Angeklagten zu entscheiden, sondern auch über die Fehler ihrer Kolleginnen und Kollegen in den Nachbarzimmern, mit denen sie zum Betriebsausflug fahren und Weihnachten feiern und mit denen sie im Falle einer Änderung des Geschäftsverteilungsplans im nächsten Jahr in einer Kammer zusammen arbeiten müssen.

Warum wird in Bayern die Gewaltenteilung faktisch ausgehebelt durch eine Einheitslaufbahn von Staatsanwälten und Richtern, die dazu führt, dass der Abstand des Gerichts zwischen Anklage und Verteidigung keineswegs gleich groß ist? Mit dem Verteidiger verkehren die Richter per "Sie", mit dem alten Kumpel aus Staatsanwaltszeiten vielleicht per "Du". Den Verteidiger trifft der Richter im Gerichtssaal, den Staatsanwalt vielleicht auch beim Stammtisch, beim Kegeln, beim Fußballspielen. Der Artikel verschweigt Systemmängel, die zu Fehlurteilen führen können, die im Falle Genditzki zu Fehlern geführt haben könnten. Hans Holzhaiders beschwichtigende Worte "Nach all diesen Jahren habe ich hohen Respekt vor den Richterinnen und Richtern in Deutschland. Man kann ihrer Professionalität, ihrer Redlichkeit, ihrer Erfahrung, ihrer Menschenkenntnis vertrauen. Meistens" sind Steine auf dem Wege zu einer Reform und tragen nicht zur Vermeidung künftiger Fehlurteile bei. Dr. Udo B. Hochschild, Dresden

Richter und ihr Korpsgeist

Der Fall des Hausmeisters Manfred Genditzki hat mich erschüttert und tief bewegt. Es ist offenbar eine schlimme Verknüpfung von Verfolgungseifer und richterlicher Hybris, leider verbunden mit guter Kenntnis der Regeln des Handwerks. Als Referendar wurde mir beigebracht, dass es keine Kunst sei, ein Urteil "revisionssicher" zu machen, und was Hans Holzhaider aus dem Urteil des Münchener Schwurgericht wiedergibt, ist ein Schulbeispiel für die sorgfältige Anwendung der Regeln: Mit der "Überzeugung des Gerichts" lässt sich fast jede Lücke in der Beweiskette schließen, und Berichterstatter/in und Vorsitzende haben nur darauf zu achten, dass da alles "dicht" ist. Beim Bundesgerichtshof wird darauf auch in erster Linie geachtet, nur dass das Urteil auch noch "passen" muss, das heißt, es muss "im Ergebnis stimmen". Bei Zurückverweisungen aus der Revisionsinstanz spielt leider oft noch der (uneingestandene) Korpsgeist eine Rolle: Das will man den Kollegen nicht antun, dass man ihr nach mehrtägiger Verhandlung gefundenes, also per se sorgfältiges Urteil aufhebt, es muss irgendwie gehalten werden. Die "Überzeugung der Kammer" hilft dabei.

Als junger Richter war ich in den 60er-Jahren mit einem Fall beschäftigt, der dem geschilderten ähnelt. Da hatte ein Sachverständiger ein Tatwerkzeug, einen Kälberstrick, aus dem Hut gezaubert, mit dem das Opfer angeblich erdrosselt worden war; keiner hatte ihn je gesehen, aber der Herr Professor wusste es, und der war eine Koryphäe! Also kam der Strick in das Urteil. Mit Hilfe eines Sachverständigen (aus Ostberlin!) brachte ihn der Verteidiger da erst heraus (dank einer Analyse des vom Professor benutzten Fotos) und seinen Mandanten wieder in die Freiheit, die er schon auf Lebenszeit verloren hatte (Kälberstrick-Fall, LG Offenburg). Dr. Hans-Christoph Bechthold, Kehl

Rechthaberische Rachsucht

Hätte die Anklage genauso gelautet, wäre das Urteil genauso ausgefallen, wäre es genauso bestätigt worden, wenn die betagte Dame und ihr Helfer der gleichen sozialen Schicht angehört hätten? Kann es von sorgfältigem Abwägen aller Fakten, von souveräner Urteilsfindung zeugen, wenn eine Richterin einen Journalisten "aufs Schärfste" tadelt beziehungsweise die Staatsanwaltschaft ihn sogar über seine Vorgesetzten zu disziplinieren versucht, weil er seine Arbeit macht und genau diejenigen Zweifel äußert und veröffentlicht, welche seitens der Justiz in diesem Fall offensichtlich partout nicht aufkommen durften, damit der Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" nicht zum Tragen kommen muss? Sicher sind in den paar Tausend Jahren, die sich dieser Grundsatz schon erhalten hat, auch so manche Schuldige davongekommen. Aber zeigt es nicht Besonnenheit im Rechtsverständnis, dass im Zweifel das Recht des Unschuldigen auf Freiheit über die Pflicht, den Schuldigen zu bestrafen, gestellt werden muss? Äußerst beklemmend finde ich, dass sich das hartnäckige Ignorieren dieses Rechtsfundaments über Instanzen hinweg ungehindert fortzusetzen vermag: Manchmal ist Justitia nicht blind, sondern von rechthaberischer Rachsucht. Jutta Fuchs, München

Eitelkeit et al.

Selbst in einem demokratischen Staat mit einer unabhängigen Justiz bleiben Angeklagte dem richterlichen (Fehl-)Urteil ausgeliefert. Eitelkeit (einen Fehler zuzugeben), Rechthaberei, Konkurrenzgefühl (dem prominenten Verteidiger bloß nicht unterliegen) - dazu willfährige Kollegen, die ihre Karriere nicht gefährden wollen, das genügt schon, einen höchstwahrscheinlich Unschuldigen auch ohne solide Beweise lebenslang wegen Mordes einzusperren. Möge Hans Holzhaiders engagierter Artikel neue Bewegung in diesen "abgeschlossenen" Fall bringen! Regine Beyer, Klein Nordende

Beunruhigend

Mir geht es wie Hans Holzhaider - der Fall geht mir nicht mehr aus dem Kopf, und ich finde die fulminante Art, wie er verhindert, dass er in Vergessenheit gerät, beeindruckend. Ich habe Rechtsanwalt Gunter Widmaier gekannt und bin überzeugt, dass seine Einschätzung des Falles richtig ist. Sein tragischer Tod stellt für den - vermutlich zu Unrecht - Verurteilten eine zusätzliche Tragödie dar; mit Sicherheit hätte Widmaier die Entscheidung des BGH nicht hingenommen, wenn er sie erlebt hätte. Dass zwei Kammern des Landgerichts und ein BGH-Senat den elementaren Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" und die Unschuldsvermutung förmlich "mit Füßen treten", ist beunruhigend. Peter Sanne, München

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