Süddeutsche Zeitung

Erneuerbare Energien:Licht und Schatten

Eine Gesetzesnovelle macht Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern lukrativer. Auch Mieter können davon profitieren.

Von Ralph Diermann

Nach monatelangen Diskussionen hat die Bundesregierung kurz vor Weihnachten die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Zwar haben Union und SPD die wichtigste Frage - wie stark sollen die erneuerbaren Energien künftig ausgebaut werden? - auf das neue Jahr vertagt. Dafür haben sie sich aber in Detailfragen auf eine Reihe weit reichender Änderungen geeinigt. Einige davon betreffen die Photovoltaik auf Gebäudedächern. Seit dem Jahreswechsel ist das Gesetz in Kraft.

Eigenverbrauch

Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen müssen für ihren Solarstrom, den sie selbst verbrauchen, keine EEG-Umlage bezahlen. Über diese Umlage wird der Ausbau der erneuerbaren Energien finanziert. Das Privileg macht den Eigenverbrauch sehr attraktiv. Denn damit kostet die Kilowattstunde selbst erzeugten Solarstroms bei den derzeitigen Anlagenpreisen nur acht bis elf Cent, während die Versorger rund das Dreifache berechnen. Allerdings galt die Befreiung von der EEG-Umlage bislang nur für Anlagen mit einer Leistung von weniger als zehn Kilowatt. Das hatte zur Folge, dass kaum einer der Hausbesitzer größere Solarsysteme installiert hat - selbst wenn auf den Dächern genug Platz dafür wäre. Mit der EEG-Novelle hat die Bundesregierung diesen Grenzwert wie von der EU gefordert nun auf 30 Kilowatt erhöht. Auch bestehende Anlagen bis zu dieser Größe sind künftig von der Umlage befreit. "Vom Anheben der Schwelle auf 30 Kilowatt profitieren nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch Landwirte oder kleine Handwerks- und Gewerbebetriebe, die auf ihren Scheunen oder Werkstätten Strom für den Eigenverbrauch erzeugen wollen", erklärt der auf Photovoltaik spezialisierte Rechtsanwalt Sebastian Lange aus Potsdam.

Alte Photovoltaik-Anlagen

Photovoltaik-Pioniere hatten den Jahreswechsel lange Zeit mit Sorge betrachtet: Wer seine Anlage vor 2001 errichtet hat, hätte nach alter Rechtslage Anfang 2021 einen Smart Meter nachrüsten müssen. Das lohnt nicht, sodass Tausende noch funktionsfähige Anlagen abgeschaltet worden wären. Mit der EEG-Novelle ist diese Pflicht jetzt vom Tisch: Anlagen mit einer Leistung von weniger als sieben Kilowatt - das Gros dieser solaren Dinosaurier - sind davon befreit. Die Betreiber können ihren Strom selbst verbrauchen und etwaige Überschüsse gegen eine geringe Vergütung ins öffentliche Netz einspeisen.

Mieterstrom

Die Idee ist so naheliegend wie sinnvoll: Eigentümer von Mehrparteienhäusern installieren auf ihren Dächern Photovoltaik-Anlagen und verkaufen den Strom zu günstigen Preisen an ihre Mieter. Allerdings wird dieses Modell in der Praxis bislang kaum angewandt, da es für die Eigentümer wirtschaftlich nicht sehr attraktiv ist. Dazu kommt, dass die Umsetzung mit einigem Aufwand verbunden ist. Union und SPD haben sich nun im Zuge der EEG-Novelle darauf geeinigt, Mieterstrom-Projekte zu entbürokratisieren. Auch steuerrechtlich plant die Bundesregierung Vereinfachungen. Zudem soll es künftig möglich sein, zentrale Anlagen im Quartier zu errichten, die dann Haushalte in den umliegenden Gebäuden versorgen. Rechtsanwalt Lange erwartet, dass es mit den neuen Regeln künftig mehr Mieterstrom-Projekte geben wird. "Den großen Durchbruch wird das Modell damit aber wohl immer noch nicht erleben", sagt der Jurist. "Das Gesetz enthält zu viele Einschränkungen. Sie werden sehr viele Vorhaben verhindern."

Photovoltaik auf Gewerbedächern

Will ein Gewerbebetrieb, ein Logistikunternehmen oder ein Supermarkt auf seinem Dach eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung zwischen 300 und 750 Kilowatt errichten, gibt es nun zwei Möglichkeiten: Entweder beteiligt sich das Unternehmen an einer Ausschreibung, bei der diejenigen Projekte den Zuschlag erhalten, die am wenigsten Förderung beanspruchen. Die Teilnahme an einer solchen Auktion ist allerdings mit einigem Aufwand verbunden. Oder Unternehmen können ihren Strom gegen eine feste Vergütung ins Netz einspeisen. Das gilt jedoch nur für maximal die Hälfte der erzeugten Menge, den Rest müssen sie selbst verbrauchen. Manchen Betrieben, etwa aus der Logistikbranche, ist das unmöglich, weil sie nicht sehr viel Energie benötigen. Der Bundesverband Solarwirtschaft rechnet damit, dass auf solchen Dächern künftig weniger neue Anlagen gebaut werden.

Stromtarife

Im Zuge der Novelle verpflichtet sich die Bundesregierung, die EEG-Umlage schrittweise zu senken. Das soll Strom günstiger machen. Anstelle der Umlage sollen Bundesmittel für den Ausbau der erneuerbaren Energien fließen. Nichts ändert sich hingegen bei den Regeln, nach denen Versorger ihre Ökostrom-Tarife gestalten müssen: Es wird auch künftig verboten sein, Energie aus Wind- oder Solaranlagen, die nach dem EEG gefördert werden, den Verbrauchern als Ökostrom zu verkaufen. "Die Koalition hat die Chance vertan, den Übergang der erneuerbaren Energien in den Markt voranzubringen", kritisiert Ralf Schmidt-Pleschka vom Ökostromversorger Lichtblick.

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