Süddeutsche Zeitung

Elektronische Patientenakte:Sicherheit, eine Illusion

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Leser, die Ärzte sind, erklären hier, warum sie gegen die Forderungen des E-Health-Gesetzes sind. Eine Ärztin für psychosomatische Medizin will sensible Daten ihrer Patienten schützen. Ein anderer fragt, warum man nicht auf die Gesundheitskarte zurückgreift.

" Der gläserne Arzt" vom 24. September:

Das "E-Health-Gesetz" (TI) zwingt alle Arzt-, Psychotherapie-, Zahnarztpraxen und Apotheken, technisch aufzurüsten, um bis Ende 2018 in der Lage zu sein, sich über eine Datenautobahn untereinander und mit Krankenhäusern, Versicherungen und Behörden digital zu verbinden. Weitere Schritte sind geplant, wie eine über Handy verwaltete und zentral gespeicherte "elektronische Patientenakte". Aber auch die müsste gezielt genützt und angesehen werden, wie heute schon eine Papierakte. Am Willen und an der Zeit, sich mit Vorbefunden zu beschäftigen, hapert es oft, das wird eine komplexe Technik eher verstärken als beseitigen.

Unter Androhung empfindlicher finanzieller Strafen muss trotzdem jede Praxis einen "Konnektor", eine permanent aktive Schnittstelle zwischen Praxisdaten und Netz, installieren. Die Installationskosten werden zu Beginn von den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherten gedeckt. Hauptprofiteur dieses Gesetzes ist ein privater Konzern für Praxisverwaltungssysteme, der eine Monopolstellung für seine Konnektoren genießt.

Gesundheitsministerium, kassenärztliche Vereinigung, EDV-, Versicherungs- und Pharmaindustrie sowie Politiker fast aller Parteien versprechen durch die "TI" eine effizientere medizinische Versorgung zu erreichen. Die Patienten selbst profitieren von der Telematikinfrastruktur nicht. Eine zentrale Datenspeicherung und eine unübersichtliche Vernetzung haben noch nie einen Patienten geheilt. Vielmehr ist der TI-Zwang ein unumkehrbarer Schritt in die Richtung des gläsernen Patienten.

Datensicherheit wird versprochen - eine Illusion: Ähnlich komplexe und anfällige Infrastrukturen ermöglichten zuletzt den millionenfachen Diebstahl von Patientendaten in Norwegen, Singapur und den USA. Durch das TI-Diktat werden die Ärzte und Psychotherapeuten ihrer bisher konsequent verteidigten Freiheit endgültig beraubt. Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte und Patienten haben ein Recht auf eine dezentrale und nicht vernetzte Speicherung der hochsensiblen Krankheitsdaten. Bisher haben über 800 Ärzte und Psychotherapeuten ihre Bereitschaft erklärt, den für eine Nichtinstallation der Technik angedrohten Honorarabzug von einem Prozent in Kauf zu nehmen. Die Frage, wem dieser Fortschritt nutzt, lässt sich leider eindeutig weder für Patienten noch für Ärzte positiv beantworten.

Dr. Andreas Meißner, München

Pflicht zum Schutz Kranker

Ja, ich bin Ärztin, ja, mit 61 Jahren gehöre ich zu diesen rückständigen Menschen, die nicht gerne alles digitalisieren wollen, allerdings wäre ich persönlich einverstanden, gläsern zu sein. Bezogen auf mich.

Aber tatsächlich wehre ich mich dagegen, meine Patienten gläsern sein zu lassen. Und tatsächlich halte ich das nicht für rückständig, sondern für meine Verpflichtung, um meine Patienten zu schützen. Ich bin Ärztin für psychosomatische Medizin und ich weiß, dass psychische Diagnosen, - auch wenn offiziell immer so getan wird, als wenn psychische Erkrankungen genauso anerkannt wären wie körperliche -, weiterhin diskriminierend sind.

Und wenn psychische Diagnosen, möglicherweise sogar leichtfertig getroffen, zusammen mit Arztbriefen und Medikamenten im Netz stehen - und die digitalen Medien können nun mal gehackt werden -, dann kann das weitreichende Folgen für die Personen haben, und zwar ihr Leben lang. Mit psychischen Diagnosen, mit Psychotherapieerfahrung bekommt man weder eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch eine Lebensversicherung noch eine private Krankenversicherung, man wird nicht verbeamtet. Man bekommt eventuell auch bestimmte Arbeitsplätze nicht oder wird auf eine seltsame Art und Weise immer wieder am Arbeitsplatz überprüft. Genau diese Gefahr möchte ich meinen Patienten ersparen. Der Nutzen ist diesbezüglich meiner Ansicht nach zu vernachlässigen.

Iris Scheerbarth, München

Und die Gesundheitskarte?

Ist die Telematikinfrastruktur installiert, beginnt die Diskussion bezüglich der zentralen elektronischen Patientenakte - ein Großteil der Ärzte nutzt bekanntlich bereits eine elektronische Patientenakte seit vielen Jahren, offensichtlich schon so lange, dass diese Technik ebenfalls "Steinzeit" ist, wie es im Artikel heißt.

Ich frage mich nur, weshalb zur Herstellung der Transparenz die Daten alternativ nicht einfach auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, sodass der Patient die Verfügungsgewalt über seine transparenten Daten behält. Diese Speicherung auf der Gesundheitskarte ist ohne die sündhaft teure Telematikinfrastruktur seit vielen Jahren prinzipiell möglich - hätte man sich über Art der Daten und deren Speicherformat geeinigt, was bislang nicht geschehen ist. Ich frage mich, warum diese Fragen dann in einer zentralen Datenbank plötzlich keine Probleme machen sollen - ausgenommen der Möglichkeit, dass große Firmen plötzlich Druck machen wegen zu erwartender Gewinne im Gesundheitsmarkt! Jedenfalls sollten grundlegende Fragen zu einer zentralen elektronischen Datenbank beantwortet sein, bevor dann die Gesellschaft über deren Einführung entscheidet. Da bislang keinerlei Informationen vorliegen, halte ich das Plädoyer für eine solche zentrale elektronische Patientenakte für sehr voreilig.

Dr. Andreas Spiegl, Murnau

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Quelle:
SZ vom 05.10.2018
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