Süddeutsche Zeitung

Corona-Politik:Vom Umgang mit Kritik, Recht und Macht

Ein Streitgespräch zu Folgen der Pandemie und Einschränkungen von Grundrechten hat einige Reaktionen hervorgerufen. Manchen Lesern sind Berichte zu wenig kritisch, einer warnt vor zu frühen Lockerungen.

Zu "Macht und Ohnmacht", Streitgespräch der SZ-Autoren Georg Mascolo und Heribert Prantl, vom 8./9. Mai:

Heribert Prantls Kritik an den Pandemie-Maßnahmen der staatlichen Organe in diesem Interview darf nicht unwidersprochen bleiben. Prantl spielt ungewollt den Corona-Leugnern in die Karten, wenn er Kontaktsperren und -Einschränkungen infrage stellt. Es klingt wie Hohn angesichts von über 84 000 Corona-Toten in Deutschland und nach wie vor stark ausgelasteten Kliniken, wenn in Pandemie-Zeiten die temporär befristete Einschränkung der Freiheitsrechte als das eigentliche Problem für Staat und Gesellschaft angesehen wird und dabei ausgeblendet bleibt, dass es noch andere gleichrangige Grundrechte gibt (Schutz des Lebens und der Gesund-heit), die in einer Pandemie natürlich an vorrangiger Stelle stehen müssen.

Es ist eine brandgefährliche Entwicklung, durch den Vorwurf des angeblich verfassungswidrigen Raubs grundrechtlich garantierter Freiheiten (Diktaturvorwurf) die politischen Entscheidungsträger zu übereilten Öffnungen zu treiben. Als Hauptbrandstifter steht die Klientel-Partei FDP an vorderster Front, aber auch Äußerungen wie die von Heribert Prantl sind diesbezüglich mehr als bedenklich. Hoffentlich müssen wir verfrühte Lockerungen nicht bitter bereuen. Es sind doch nur noch einige Wochen bis zu dem rettenden Ufer des Impfschutzes für alle.

Engelbert Huber, Riedenburg

Ich stimme zu, dass die deutschen Medien in der Pandemie oft sehr unkritisch waren. Falls mal jemand kritisierte, wurde gerne das Totschlagargument vom Beifall von der falschen Seite herausgeholt.

Ein paar Beispiele: Die Corona- App wurde damals mit großem Hype angekündigt, und heute noch dürfen Herr Spahn und Herr Braun diese unwidersprochen loben, obwohl diese App völlig ineffizient ist (freiwillige Meldung des Einzelnen und keine Vernetzung mit den Gesundheitsämtern zur Nachverfolgung von Infektionsketten) und dieser übertriebene Datenschutz sicher Menschenleben kostete. Es ging zudem meist ums Zusperren, technische, digitale Möglichkeiten, darüber wurde wenig berichtet. Der Inzidenzwert wurde meines Erachtens nie richtig hinterfragt, und obwohl er nur eine reine Meldezahl ist, wurden daran schicksalhafte Einschränkungen und Verbote geknüpft. Es gäbe noch viele Beispiele medialer Fehlanzeige, bei öffentlich-rechtlichen als auch bei Printmedien.

Dietmar A. Angerer, München

Während des ersten Lockdown im Frühjahr 2020 erlebten wir eine optimale Bekämpfung der Pandemie, erstens bezogen auf die Akzeptanz der Bevölkerung und zweitens in Bezug zu den Fallzahlen, die relativ zu anderen Staaten überschaubar blieben. Alle Maßnahmen, die dann im Herbst folgten, waren zu wenig effektiv und teils fahrlässig. Viel wurde seither diskutiert über die vom Grundgesetz garantierte Freiheit des Einzelnen. Leider hörte man so gut wie keine Argumente zum Artikel 2 (2) des Grundgesetzes, in dem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit festgeschrieben ist.

Jede zu spät verordnete und zu früh gelockerte Einschränkung stand in Verbindung zu erhöhten Fallzahlen mit mehr Toten und mehr Erkrankten, zum Teil auch mit noch nicht absehbaren Langzeitfolgen.

Die Politik verlässt sich offenbar darauf, dass die Ursache für eine einzelne Infizierung nicht nachweisbar ist. Eine Prozesswelle mit Entschädigungsforderungen wird wohl nur dadurch abgewendet werden.

Berthold Starzinger, Regensburg

In dieser Pandemie ist auch das Prinzip zwischen Ursache und Wirkung in den Blick zu nehmen. Die Ursache ist hier das Virus, das unsichtbar und jederzeit für den Menschen zur tödlichen Gefahr werden kann. Eine "kollektive" Bedrohung der Weltgemeinschaft, damit sind alle gleich betroffen, die Folgen und Auswirkungen sind aufgrund der sozialen und persönlichen Lebensverhältnisse für jeden Betroffenen unterschiedlich. Die Macht hat ein Virus, im Grundgesetz wirkt das Recht zur Wahrung der Gerechtigkeit für alle Menschen. Die Ohnmacht macht hilflos, wenn die Menschwürde, im Pflegeheim das Sterben, kein Rechte mehr hat.

Thomas Bartsch Hauschild, Hamburg

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Quelle:
SZ vom 18.05.2021
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