Chemnitz:Ringen um den Ruf

Zum Urteil nach dem Messerstecher-Prozess in der sächsischen Stadt gehen die Meinungen auseinander. Eine Leserin erklärt, warum das Image der Stadt weiter leidet.

Gedenkort in Chemnitz

Polizist am Ort des Gedenkens in Chemnitz: Ein 35-jähriger Deutscher war bei einer Messerattacke im August 2018 getötet worden.

(Foto: dpa)

Zu "Nichts als die Wahrheit" und "Was Chemnitz lehrt" vom 23. August sowie zu "Im Zweifel" vom 24./25. August:

Die Verurteilung von Alaa S. im Chemnitzer Prozess zu neuneinhalb Jahren wird in keinster Weise dazu beitragen, dass "nun der Rechtsfrieden einzieht", wie es die Richterin zu Beginn der Urteilsverkündung sagt. Wenn nur die Hälfte der in der Reportage in der SZ dargestellten Recherchen stimmen: keine DNA Spuren des Verurteilten am Tatmesser und an seiner Kleidung, Mutmaßungen des Staatsanwaltes über ein zweites Messer, ein unzuverlässiger Zeuge, der sich in Widersprüche verstrickt, eine unzureichende Tatrekonstruktion bei einem Ortstermin etc. , hätte es keine Verurteilung geben dürfen. All das begründet berechtigte Zweifel an der Schuld des Angeklagten, und in diesem Falle hätte das Gericht den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" anwenden müssen.

Die Rechtssprechung soll frei und unabhängig sein, und die Richter sind laut Artikel 97 Grundgesetz nur dem Gesetz unterworfen. Ein unabhängiges Gericht hat es nicht nötig zu betonen, dass es "unbeeindruckt von politischen und medialen Einflüssen" ist. Das ist doch selbstverständlich. Etwaige Schlussfolgerungen seien jedem selbst überlassen. Bei mir erzeugt es ein schales Gefühl.

Birgit Lueg, Freiburg

"Im Zweifel" überschreibt Ferdos Forudastan ihren Kommentar zu dem Chemnitzer Strafurteil wegen Totschlags. Wie anmaßend ist es, zu behaupten, die Chemnitzer Richter hätten "ohne tragfähigen Beweis" und unter Verstoß gegen den Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten entscheiden. Anmaßend ist dies deswegen, weil jemand von außen, ohne Kenntnis der Akten, der Beweisaufnahme und des gesamten Verfahrens meint, es besser zu wissen als die Richter, und weil Forudastan dazu noch offen suggeriert, dass die Richter das Urteil gefällt hätten, um den Ultrarechten "den Wind aus den Segeln zu nehmen". Forudastan unterstellt damit Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung durch die Richter. Sie merkt leider nicht, dass sie damit selbst die grundgesetzlich garantierte Unabhängigkeit und die Autorität des Rechtsstaats untergräbt - und das, wie gesagt, ohne Aktenstudium und Beweisaufnahmekenntnis. "Kein Gericht, das auf sich hält, hätte sich mit einer so fragwürdigen Aussage begnügen dürfen" heißt es - und kein Journalist, der auf sich hält, sollte mit einem derartigen Kommentar die Unabhängigkeit der Justiz insgesamt beschädigen.

Dr. Gert Armin Neuhäuser, Rinteln

Es ist natürlich richtig, dass es Pauschalisierungen und verzerrte Wahrnehmung auf allen Seiten gibt und den vielen demokratisch gesinnten Chemnitzern Unrecht getan wird. Zum Bild einer "rechten" Stadt trägt aber zum Beispiel auch der Chemnitzer FC bei, der sehr wenig unternimmt, um sich eindeutig und glaubhaft von rechten und rechtsradikalen Fangruppen zu distanzieren. Wenn, wie jüngst bei der Suspendierung des Kapitäns, doch mal ein Zeichen gesetzt wird, gibt es im Stadion danach gleich wieder eine einzige Sympathiekundgebung für diesen Kapitän, dessen frühere Distanzierung von rechtem Gedankengut offenbar ein Lippenbekenntnis gewesen ist. In der SZ war ja zu lesen, wie Fans, die für Vielfalt und Weltoffenheit eintreten, behindert und bedroht werden, ohne dass der Verein ihnen hilft. Es liegt eben nicht allein an "fatalen Mechanismen unserer Aufregungsgesellschaft", dass der Ruf von Chemnitz nicht der beste ist, sondern auch am Umgang mit rechten Sympathisanten von offizieller Seite.

Jutta Schreur, Berlin

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