Weitere Leserbriefe:Warum regelt man die Cannabis-Freigabe nicht einfacher?

Lesezeit: 2 Min.

Kiffer sehnen der Hanf-Freigabe entgegen, aber die lässt auf sich warten. (Foto: Hans Pennink/AP)

Die Ampelkoalition will Marihuana legalisieren, doch das Gesetz stockt. Ein SZ-Leser hat Ideen, wie man die Freigabe besser regeln könnte. Ein anderer fühlt sich durch einen spektakulären Kriminalfall an einen Roman von Nabokov erinnert - und empfiehlt dessen Verfilmung.

Ein Fall wie bei Nabokov

"Der inszenierte Tod" vom 17. Januar:

Annette Ramelsberger schreibt über den Mord, den eine jesidische junge Frau in Auftrag gegeben hat, um gleichsam anstelle des Opfers ein neues Leben führen zu können: "Es ist eine Geschichte, die man sich nicht ausdenken kann." O doch. Vladimir Nabokov hat sie sich ausgedacht, der Roman heißt "Verzweiflung" (1934), Rainer Werner Fassbinder hat daraus (auf der Basis des Drehbuchs von Tom Stoppard) die Geschichte 1978 verfilmt: "Despair - eine Reise ins Licht". Die Handlung spielt 1930. Der Schokoladenfabrikant Hermann Hermann (Dirk Bogarde), dessen schizophrene Veranlagung sich zunehmend auswächst, will seiner Existenz entfliehen. Er begegnet auf einer Kirmes dem Arbeitslosen Felix (Klaus Löwitsch), und erkennt in ihm sofort seinen Doppelgänger und damit die Chance, seine gesellschaftlichen und privaten Wurzeln zu kappen. Die Motivlage für beide Geschichten, die reale und die fiktionale, ist verblüffend ähnlich. Außerdem ist der Fassbinder-Film unbedingt zu empfehlen.

Dr. Volker Klein, Köln

Legalisierung entlastet Polizei

Kommentar "Huch, Arbeit" vom 20. Januar:

Immer wieder lese ich gerne die sachlich guten Berichte und Kommentare von Ronen Steinke. Ich kann ihm nur zustimmen: Es würde der Polizei und Justiz weniger Arbeit machen, wäre Cannabis legalisiert. Die Mehrarbeit würde nur entstehen, wenn das vorgesehene Gesetz so kompliziert gemacht würde wie vorgesehen. Warum nicht einfacher: Eigenanbau in kleinen Mengen ist erlaubt, dealen auf der Straße ist verboten. Freie Abgabe geringer Mengen (30 g ist ja recht viel ...) von staatlich kontrolliertem Hanf durch lizenzierte Geschäfte an über 21-Jährige.

Das einzige Problem sind Blutkontrollen. Bei Marihuana können nach Tagen des Konsums noch minimale Mengen im Blut nachgewiesen werden, bei Alkohol nicht. Wenn jemand am Abend gekifft hat und am nächsten Tag wieder "nüchtern" ist, gefährdet dieser Mensch den Verkehr wohl genauso wenig wie jemand, der am Abend davor ein oder zwei Gläser Wein getrunken hat - nur der "Kiff-Nachweis" ist immer noch möglich. Das sollte das Gesetz berücksichtigen.

Bruno Martin, Südergellersen

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