Beleidigung:Mit der Keule des Strafrechts

Ist der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan zu Recht empört über Jan Böhmermanns Gedicht oder eher ein notorisch Beleidigter? In jedem Fall muss über den Straftatbestand des Paragrafen 103 StGB gestritten werden, meinen Leser.

Leserbriefe sind in keinem Fall Meinungsäußerungen der Redaktion. Wir behalten uns vor, die Texte zu kürzen.

Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch hier in der Digitalen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung und bei Süddeutsche.de zu veröffentlichen.

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© SZ vom 03.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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