Baurecht:Ausgerechnet da kneift München

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Sektorale Bebauungspläne sind ein neues Instrument und könnten günstigen Wohnraum sichern helfen. Nur wendet München das Recht nicht an, weil es Streitigkeiten befürchtet.

"Auflagen für den Bauherren" vom 6. Oktober:

Man mag es kaum glauben. Laut SZ hat es Münchens Stadtbaurätin zunächst abgelehnt, an der Tegernseer Landstraße für mehr bezahlbaren Wohnraum zu sorgen und dafür das neue Instrument des "sektoralen Bebauungsplanes" einzusetzen. Ein solcher Plan, sagt sie, mindere nämlich den Wert des betroffenen Grundstücks, und es sei offen, in welcher Höhe die Stadt das entschädigen müsse. Dazu gebe es auch "noch keine Rechtsprechung". Tja, so ist das nun mal bei neuen Vorschriften, die gerade erst in Kraft getreten sind. Hinzu kommt, dass in diesem Fall obergerichtliche Urteile auch nicht abgewartet werden können. Denn das Gesetz enthält eine Befristung und erlaubt den Städten und Gemeinden überhaupt nur bis Ende 2024 (!), ein Verfahren für einen sektoralen Bebauungsplan einzuleiten. Bis dahin rechnet niemand mit einem neuen, wegweisenden Urteil zur Frage der Entschädigung bei sektoralen Plänen. Mit anderen Worten: Wenn die Stadtbaurätin das Verfahren von einer solchen Rechtsprechung abhängig macht, will sie es in Wahrheit niemals einleiten.

Das ist bemerkenswert, denn die bestehende Rechtslage ist gar nicht einmal unklar. Verkürzt gesagt: Wer ein Baurecht - wie hier im Innenbereich - nicht oder nicht vollständig ausnutzt, obwohl er (Voreigentümer eingeschlossen) mehr als sieben Jahre dafür Zeit hatte, der muss damit rechnen, dass die Kommune solche nicht verwirklichten Baurechte nach Ablauf der sieben Jahre mit einem neuen Bebauungsplan aufhebt, einschränkt oder ändert, und zwar ohne Entschädigung (Eingriffe in eine tatsächlich ausgeübte Nutzung ausgenommen). Das steht in § 42 Abs. 3 des Baugesetzbuches und ist Rechtslage seit 45 Jahren. Der Gesetzgeber wollte und will mit dieser Vorschrift die Kommunen ermuntern, städtebaulich notwendige Planungen und Maßnahmen nicht aus Angst vor Entschädigungen zu unterlassen. Zahlreiche Gemeinden in Bayern haben das genutzt und in krassen Fällen bestehende Baurechte sogar ganz entzogen. Und nun ziert sich ausgerechnet München mit seinen explodierenden Miet- und Bodenpreisen, einem Eigentümer auch nur aufzuerlegen, ein paar mehr bezahlbare Wohnungen zu bauen?

Guido Kamp, Murnau

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