Süddeutsche Zeitung

Attac:Politische Richter

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac darf weiterhin nicht als gemeinnütziger Verein behandelt werden. Ein Leser, selbst Jurist, erklärt, wie sehr es bei jedem Urteil auch auf die persönliche Einstellung des Richters ankommt.

"Die Quittung bekommen" und "Förderung der Idiotie" vom 21. Dezember über den juristischen Streit um Attac:

Mit der Zulassung der Revision gegen die die Gemeinnützigkeit von Attac anerkennende Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts hat der Bundesfinanzhof (BFH) selbst eine eindeutig politische Entscheidung getroffen. Richter, die gemeinnützigen Institutionen das Recht zum Einwirken auf die gesellschaftliche Wirklichkeit absprechen, handeln in ihrem reduzierten Demokratieverständnis extrem politisch und fördern einseitige wirtschaftliche Machtverhältnisse. In der Behinderung gesellschaftlich formierter Kritik an den ungehinderten Finanzströmen rund um den Globus tritt das genuin Politische der steuerrechtlichen Diskriminierung von Attac klar zum Vorschein. Das Recht ist Sache aller Bürger. Es darf nicht den Juristen und den auf der Karriereleiter hoch aufgestiegenen Richtern allein überlassen werden. Und eine gemeinnützige Organisation wie Attac darf nicht länger durch eine am Buchstaben klebende steuerrechtliche Diskriminierung eingeengt werden.

Der Glaube an die Möglichkeit einer politischen Enthaltsamkeit von Beamten und Richtern war schon für Gustav Radbruch eine trügerische Ideologie, ja "die Lebenslüge des Obrigkeitsstaates" (Gustav Radbruch, Handbuch des deutschen Staatsrechts, Bd. 28, 1930, S. 829). Zu den Lebenslügen einer die Steuertricks von Konzernen begünstigenden Judikatur gehört auch die Meinung, Gemeinnützigkeit dürfe nicht politisch kontaminiert sein.

Die Politik- und Wirtschaftsnähe des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt sich auch in seiner personellen Besetzung. Während die Wahlen zu den anderen oberen und obersten Gerichten einigermaßen transparent sind, erfährt die Öffentlichkeit über die Auswahl der Richter des BFH nur wenig. Es fehlt auch an einer ausreichenden Anbindung zwischen BFH und Bundesverfassungsgericht. Weit über das Jahr 1993 hinaus ist keiner der Richter des BFH nach Karlsruhe gelangt. Hatten sie zum Verfassungsrecht und zur Ausformung des Grundgesetzes nicht viel zu sagen?

Das starre Festhalten des Bundesfinanzhofs an einer Rechtsanwendungstechnik im Sinne des Rechtspositivismus hat Tradition. Man denke an die die bedrohten Juden an einer Auswanderung hindernden Entscheidungen des Reichsfinanzhofs zur Reichsfluchtsteuer schon im Jahr 1933. Kritiker sprachen hier vom "Finanztod" der Juden als Vorstufe zum Holocaust. Man erinnere sich auch an die Schwierigkeiten des damaligen Präsidenten des Bundesfinanzhofs, Franz Klein, sich in der Festschrift "50 Jahre Bundesfinanzhof" von der die Juden diskriminierenden Praxis des Reichsfinanzhofs eindeutig zu distanzieren. In der heutigen Fortbildung der Finanzrichter scheint die Auseinandersetzung mit der rassistischen Rechtsprechung der Jahre 1933 - 1945 wenig Raum zu haben. Dr. Helmut Kramer, Wolfenbüttel

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Quelle:
SZ vom 12.01.2018
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