Süddeutsche Zeitung

Asylrecht:Auftrag der Geschichte

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Eine Leserin und ein Leser erinnern den Kandidaten für den CDU-Vorsitz, Friedrich Merz, an den Auftrag des Grundgesetzes. Am bereits stark ausgehöhlten Asylrecht dürfe nicht wieder etwas geändert werden.

" Der Aufkocher" und " Merz empört mit Aussagen zu Asyl" vom 23. November:

Trump lässt grüßen

Es ist unfassbar - hat denn Friedrich Merz nichts aus der "Sommer-Misere" der Herren Seehofer/Söder gelernt? Wenn man die Aussagen von Merz (geschickt verpackt "Man könnte oder müsste ... ja 'mal darüber reden") hört und liest, muss man erhebliche Zweifel an seiner Intelligenz und Kompetenz haben - oder will er Trump mit Fake News nachjagen? Zumindest lässt sein anschließendes Lamentieren darüber, dass er falsch verstanden wurde, dies durchaus vermuten. Es ist ein Rätsel, was sich dieser offensichtlich geschichtsvergessene und Tatsachen ignorierende, angebliche "Hoffnungsträger" davon verspricht. Die AfD zu "halbieren", wird so sicher nicht gelingen - im Gegenteil.

Doris Assmann, München

Das "C" als Etikettenschwindel

Die CDU leistet sich mit Friedrich Merz einen Kandidaten für den Parteivorsitz, der ein gestörtes Verhältnis zum Grundgesetz hat. Er steht offensichtlich in der Tradition von Politikern wie Roland Koch, Alfred Dregger oder Franz Josef Strauß. Das waren Protagonisten einer Union, die das "C" im Namen ihrer Partei sozusagen wie Etikettenschwindel behandelten, denn in Wirklichkeit traten diese Herrschaften als Vertreter einer Union auf, deren Politik mit Christentum überhaupt nichts zu tun hatte. Ja, es gibt in diesem Land anständige Konservative, für die Werte wie Mitmenschlichkeit, Solidarität und Barmherzigkeit nicht nur Lippenbekenntnisse sind. Doch Friedrich Merz macht sich selbst verdächtig, als williger Vollstrecker von AfD und anderen Rechtsradikalen zu fungieren. Bereits im Jahre 1993 gab es eine erbitterte und polarisierende Debatte in diesem Land um den alten Artikel 16a des Grundgesetzes, der dann von den Parlamentariern des Deutschen Bundestages schon faktisch aus der Verfassung getilgt wurde. Das, was von dem alten Artikel 16a noch übrig geblieben ist, sind in der Praxis nur noch Rudimente. Man muss daran erinnern, dass die Aufnahme des Asylrechts in den Grundrechtskatalog unserer Verfassung eine Reaktion der Mütter und Väter des Grundgesetzes auf die Tyrannis Nazideutschlands war. Wenn Merz jetzt davon schwadroniert, das individuelle Grundrecht auf Asyl abzuschaffen, zeigt das nichts anderes, als dass Merz sich als AfD-Sympathisant bewegt.

Manfred Kirsch, Neuwied

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Quelle:
SZ vom 01.12.2018
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