Anbauten:Meldepflichten ernst nehmen

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Ein Wintergarten steigert den Wohnkomfort - und oft auch die Gebühren. (Foto: U. J. Alexander / Imago Images)

Wer sein Haus vergrößert, muss viele Formulare ausfüllen.

Von Jochen Bettzieche

Geschafft. Der Anbau steht. Die Immobilienbesitzer können endlich den hinzugewonnenen Wohnraum nutzen. Vor lauter Freude vergessen manche dann, den Abschluss der Arbeiten an allen erforderlichen Stellen zu melden. Das kann ernste Folgen haben.

Klar ist, dass die Behörde informiert werden muss, die den Bau genehmigt hat. Ein entsprechendes Formular liegt der Baugenehmigung in der Regel bei. Aber auch andere Stellen benötigen die Information, und nicht alle kommen von selbst auf den Bauherren zu.

Vor allem zwei Versicherungen sind betroffen. Wer hier die Prämien nicht anpassen lässt, riskiert, unterversichert zu sein. "Ein Anbau kann sich auf die Wohngebäude- und auf die Hausratversicherung auswirken", sagt Bianca Boss, Sprecherin beim Bund der Versicherten (BdV).

Für alle, die Veränderungen nicht melden, kann es im Fall eines Schadens ein böses Erwachen geben. Denn sie sind unterversichert. Ihre Police deckt einen bestimmten Wert ab, die Versicherungssumme. Je größer das Gebäude, desto höher ist diese und desto höher ist die jährliche Prämie. Tritt ein Schaden ein, wird die Erstattung gekürzt, wenn das Gebäude unterversichert ist. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gilt die Faustformel: Versicherungssumme geteilt durch Versicherungswert multipliziert mit dem Schaden. Ist der nicht gemeldete Anbau also ein Drittel des Gebäudes wert, beträgt die Versicherungssumme nur zwei Drittel des Versicherungswerts. Somit erhalten Versicherte nur 66,7 Prozent eines Schadens ersetzt. "Teilen Sie dem Versicherer die Bausumme oder den Anschaffungspreis der neu dazugewonnen Sache mit", empfiehlt Boss daher. Denn gemäß GDV gilt nur eine Ausnahme: Der Schaden tritt in dem Jahr auf, in dem baulichen Maßnahmen vorgenommen wurden. Dann erfolgt kein Abzug wegen Unterversicherung.

Bei der Hausratversicherung hängt es vom Vertrag ab. Manche Policen decken einen bestimmten Betrag ab. Dann spielt ein Anbau keine Rolle. Manche Policen beziehen sich aber auf die Wohnfläche. Boss rät, sich zumindest mit der Versicherung in Verbindung zu setzen und zu klären, ob eine Änderung notwendig ist.

Mehr Dachfläche bedeutet auch mehr Abwasser

Zusätzlich zu den Versicherern müssen Bauherren das Unternehmen informieren, das für das Abwasser zuständig ist. In der Regel ist das der örtliche Abwasserverband. Denn während beim Trinkwasser der tatsächliche Bezug über das Leitungsnetz in Rechnung gestellt wird, spielt beim Abwasser die bebaute Fläche eine Rolle. Denn Regenwasser, das auf dem Dach landet, wird meist in die Kanalisation geleitet. Mehr Dachflächen bedeuten dann mehr Abwasser. "Je nach örtlicher Satzung geht eine größere abflusswirksame Fläche in die Berechnung der Niederschlagsgebühren ein, was gegebenenfalls eine höhere Gebührenabrechnung für den Bauherren zur Folge hat", heißt es dazu beim Verband kommunaler Unternehmen. Eigentlich müsse der Bauherr allerdings schon bei der Beantragung der Baugenehmigung auf das geltende Recht hingewiesen werden beziehungsweise dürfe die Genehmigung nur erteilt werden, wenn die Entwässerung planerisch berücksichtigt ist. Ob und wie viel mehr zu zahlen ist, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Ebenso etwaige Strafen, falls ein Bauherr die Vergrößerung seines Gebäudes nicht meldet.

Und dann ist da noch das Finanzamt. Auch das will detaillierte Angaben über den Bau, die Kosten und zum Teil über eingebaute Gebäudetechnik. Auf Basis dieser Daten bestimmt es den Einheitswert neu. Danach richtet sich die Höhe der Grundsteuer. Auch hier gilt: nicht wegducken. Denn die Gefahr ist groß, erwischt zu werden, wenn man die Bezugsfähigkeit nicht mitteilt. Zumal die Gemeinde, die ja ohnehin informiert wird, ein Interesse an der höheren Grundsteuer hat. Im Vergleich zu den Kosten für den Bau ist die Steigerung ohnehin marginal.

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