Altersarmut:Viele Ansprüche an ein altes Rentensystem

Das staatliche Rentensystem passt so nicht mehr in unsere Gesellschaft, das haben viele erkannt. Aber wie genau könnte eine gerechte Reform aussehen?

Hand einer Seniorin mit Euroscheinen, zählt ihr Geld, Deutschland, Europa *** Hand of a senior citizen with euro notes

Jeder Euro zählt: Frauen haben wegen oft familienbedingter Teilzeitarbeit und Jobpausen ein höheres Risiko, im Alter arm zu sein.

(Foto: imago images/imagebroker)

Zu "Frau, Mutter, arm", 24./25. April und "Werde ich einmal arm sein?", 10./11. April:

Mut zu neuer Rollenverteilung

Es bleibt zu hoffen, dass bei möglichst vielen Lesern das Bewusstsein für die eigene Verantwortung beim Thema Rente geweckt wurde. Insbesondere jungen Familien wünsche ich den Mut, die Bereitschaft sowie die Möglichkeit, die klassische Rollenverteilung aktiv zu hinterfragen. Leider fehlt es an vielen Stellen weiterhin an der Unterstützung einer Politik, in der die Gleichberechtigung und Chancengleichheit endlich eine größere Rolle als die Tradition spielt.

Tanja Vetterle, Augsburg

Immer noch Hürden für Frauen

Das bestürzend Tragische an den strukturellen Ungerechtigkeiten, die der Essay "Frau, Mutter, arm" aufzählt, ist, dass all diese Benachteiligungen in der Arbeitswelt nicht nur für Frauen/Mütter der Generation 65 plus, die bereits in der Rentenarmut angekommen sind, galten und gelten, sondern auch für Frauen und Mütter der nächsten Generation 30 plus. Immer noch! Politik und Wirtschaft wollen das frauenfeindliche Steuer- und Rentensystem, die ungleichen und ungerechten Erwerbsbiografien von Männern und Frauen aufrechterhalten. Weil die Unternehmen von dem System der geringen Löhne für Frauen/Mütter (und andere Minijobber) in erheblichem Maße profitieren. Weil konservativ männliche Kreise ein gestriges Familien- und Ehemodell konsolidieren wollen.

Kinder bedeuten Zukunft für ein Land - so wird auch an entsprechender Stelle in der Politik getönt, folgenlos. Es ist ein Skandal für den reichen Wirtschaftsstandort Deutschland, Frauen, Mütter und Kinder im Stich zu lassen, ihnen Hürden und Blockaden in den Weg zu stellen, seit Jahrzehnten.

Gabriele Lauterbach-Otto, Überlingen

Alles eine Frage der Kinder

Der Artikel "Werde ich einmal arm sein"ist sehr interessant - vor allem wegen der Zusammenhänge, die nicht erwähnt werden: So berichtet die Autorin, dass das Rentenniveau bis 2034 auf 46 Prozent eines Durchschnittslohns sinken wird, aber sie verschweigt den Grund dafür: ihre Eltern-Generation hat so wenige Kinder geboren, dass das Zahlenverhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern bis dahin dramatisch ansteigen wird. Im Jahr 2057, wenn die Autorin das Rentenalter erreicht, kann es besser aussehen, falls ihre eigene Generation mehr Kinder bekommt. Das ist die Natur des Umlagesystems.

Die Auswirkungen unterschiedlicher Erziehungszeiten von Männern und Frauen werden übertrieben: Bleibt ein Ehepaar lebenslang zusammen, fließen ohnehin beide Renten an denselben Haushalt. Wird die Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche geteilt. Die Autorin schürt Skepsis gegenüber dem Kauf von Aktienfonds, spielt Möglichkeit der Altersvorsorge durch Bildung von Wohneigentum herunter. Wer diese Vermögensbildung verschmäht, braucht sich nicht wundern, wenn im Alter Geld knapp wird.

Prof. Dr. Friedrich Breyer, Konstanz

Formularkrieg für die Rente

"Ist die Deutsche Rentenversicherung formularsüchtig?" Der Artikel von Pia Ratzesberger hat mir ermöglicht, meinen Unmut über die Verfahrensweise der Deutschen Rentenversicherung im Umgang mit Witwenrentenansprüchen ernst zu nehmen.

Im Dezember 2020, kurz vor Weihnachten, verstarb mein Mann. Von einem heimischen Bestattungsinstitut wurde ich in den notwendigen Angelegenheiten bestens beraten. So wurde ich auch darauf hingewiesen, dass ich die Möglichkeit habe, einen Antrag auf Überbrückungsrente von der DRV meines Ehemannes zu stellen. Dazu gehöre allerdings, nach drei Monaten einen generellen Witwenrentenanspruch schriftlich darzulegen. Zunächst erhielt ich 1323,15 Euro als Vorschusszahlung.

Einige Wochen später bekam ich von der Deutschen Rentenversicherung ein Schreiben mit dem Hinweis, dass ich beim Rentenservice bereits einen Antrag auf Vorschusszahlung gestellt habe und dies als Hinterbliebenenantrag angesehen wird. Diesen Antrag hatte ich in ausführlicher Form zu stellen. (Zu einem späteren Zeitpunkt erfuhr ich, dass ein Nichtstellen des Rentenanspruchs bedeutet, dass die Überbrückungszahlungen zurücküberwiesen werden müssen.) Es wird dann um die Übersendung des Antragvordruckes R0500 mit Angaben zum Einkommen gebeten. Da von meiner Seite die Zweiwochenfrist übersehen wurde, habe ich mich telefonisch erkundigt, ob das auch mit einer gewissen Zeitverschiebung erfolgen kann, was mir bestätigt wurde. Ich erhielt aber den Hinweis, dass außer dem Antragsformular R0500 noch die Vordrucke R0660 und R0673 auszufüllen sind.

Zu meiner großen Verwunderung handelte es sich bei diesen Vordrucken nicht um ein einzelnes Blatt, sondern um jeweils Anträge bis 15 oder noch mehr Seiten. Das Ausfüllen dieser Vordrucke war zeitweilig übersichtlich gut nachzuvollziehen, zum Teil aber absolut kompliziert. Es blieb nicht bei der vorgegebenen Anzahl von auszufüllenden Formularen, es kamen immer wieder weitere bei Unterpunkten dazu.

Das Beantworten der unterschiedlichsten Fragen zog sich über Stunden hin und hatte für mich nichts mit einem möglichen Antrag auf einen Beitrag der Rentenkasse meines verstorbenen Mannes zu tun. Bei der Forderung zur Ausfüllung des Formulars RO681, es bestand aus drei Seiten, merkte ich, dass sowohl meine geistigen Fähigkeiten erschöpft, wie auch die Akzeptanz dieser Befragung nicht mehr vorhanden war. Ebenfalls nicht mehr nachvollziehbar war die mir zugedachte Aufgabe der DRV, die von mir bezahlten Beiträge für meine Privatkrankenversicherung in folgender Konstruktion mitzuteilen: Das Formular müsse erst an meine private Krankenversicherung gehen, von denen bestätigt werden und dann an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet werden. Die Realität zeigte einen anderen Ablauf: Von meiner Krankenversicherung bekam ich ein Schreiben mit meiner Beitragssumme, welches ich wiederum an die DRV zu schicken hätte.

Meiner Ansicht nach ist diese geforderte Form der Darstellung des eigenen Besitzes und der Ein- und Ausgaben nicht zumutbar und nur durch das Einbeziehen der digitalen Welt überhaupt noch sinnvoll. Zu betonen ist, dass die Auskunft der Mitarbeiter der DRV stets entgegenkommend war und die Problematik sich letztlich aufgrund der Verordnung ergeben hat.

Dr. med. Gudrun Behrens-Hardt, Wetzlar

Kritik am Umlageverfahren

Rentenlied ist ein garstiges Lied. Der so hochgelobte Dr. Konrad Adenauer brachte es doch 1958 fertig, den Vorstellungen seiner Berater Dr. Pferdmenges und Dr. Müller-Armack zu folgen und die seit Bismarck bestehende Deutsche Rentenversicherung von der ursprünglichen Kapitaldeckung in ein sogenanntes Umlageverfahren umzuändern. Die "gedeckelten" Kleinverdiener mussten so Staatsaufgaben übernehmen, von denen sich andere kapitalgedeckte Versorgungswerke bis dato mit Erfolg drücken konnten. Die kapitalgedeckte Rente wurde in eine umlagenfinanzierte Rente als "Generationen-Vertrag" umgewandelt. Über 60 Jahre attackierte ich diesen meines Erachtens dreisten Beschiss der geringverdienenden Arbeiterklasse. Vor seinem Ableben hat Heiner Geißler auf den Umfang dieses legalen Betruges hingewiesen und ihn mit zirka fünf Billionen Euro quantifiziert.

Ludwig Stemmer, München

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