Rente:Die große Frage der Gerechtigkeit

Die Jungen müssen für mehr alte Menschen in die Rentenkasse einzahlen. Die Altersbezüge reichen dennoch vielen Rentnern nicht mehr für ein auskömmliches Leben. Es gibt Lösungsansätze, die wenigsten werden von Lesern als fair bewertet.

Rente mit 63

Nicht jeder kann im Alter noch sporteln. Oft haben Rentner andere Sorgen, etwa ob das Geld zum Leben reicht.

(Foto: dpa)

Zu "Generation Frührente" und "Eine Zukunft für die Jungen", vom 4. Juli sowie zu "Früher war es bequemer" vom 15. Juni:

Trickreiche Umstellung

Ja, früher war es bequemer - und der Staat war meines Erachtens fairer zu seinen Rentnern. Wer früher - nach der alten Regelung - in Rente ging, musste einen sogenannten Ertragsanteil versteuern. Dieser lag je nach Alter bei Rentenbeginn so bei 27 bis 29 Prozent der Renteneinkünfte. Dieser Prozentsatz blieb immer gleich.

Wurden zu Beginn 1000 Euro Rente bezogen, waren zum Beispiel dann 270 Euro steuerpflichtig. Erhöhte sich die Rente in x Jahren auf zum Beispiel 2000 Euro, wurden entsprechend 540 Euro steuerpflichtig. Bei einer Umstellung vor etwa zehn Jahren wurde ein steuerfreier Teil der Rente festgeschrieben. Daraus folgt für das gleiche Beispiel: Zum Umstellungszeitpunkt 1200 Euro Rente und 600 Euro steuerfrei, also 600 Euro steuerpflichtig. Bei einer Erhöhung auf dann 2000 Euro bleiben jetzt die steuerfreien 600 Euro fix, also werden nun 1400 Euro steuerpflichtig. Das ist sehr höflich ausgedrückt "tricky".

Solange die Rentenerhöhungen bei ein bis drei Prozent pro Jahr liegen, wirkt dieser Effekt nur langsam. Aber was ist, wenn mal die Inflationsrate ansteigt? Schade, dass dieser Aspekt in dem Artikel nicht berücksichtigt ist. Heiner Schütz, Germering

Die Daten sind doch bekannt

Machen wir uns doch nichts vor! Bedarfsprüfung und durch wen und wie? Jeder Rentner, der "Nebeneinkünfte" versteuert, zeigt doch damit überdeutlich an, ob er bezüglich einer Grundrente bedürftig ist oder nicht. Hat er neben seiner Rente nichts weiter zu versteuern, dann zeigt die Höhe seiner Rente den Grad der Bedürftigkeit an.

Es sind Daten der Beweisführung, die sowohl beim Finanzamt als auch bei der Deutschen Rentenversicherung seit Jahrzehnten bekannt sind. Allerdings, drastischer kann man die Unfähigkeit der Diskutanten im Umgang mit diesen wohl bekannten Daten nicht offenlegen. Ludwig Stemmer, München

Nur die halbe Kalkulation

Sie schreiben in "Generation Frührente", die Grundkalkulation für die Frührente sehe so aus: Jeder Monat, den man eher in Ruhestand gehen möchte, führe zu einem Minus von 0,3 Prozent. Das ergebe, hochgerechnet auf ein Jahr, einen Abschlag von 3,6 Prozent (0,3 mal 12 Monate). Das stimmt, aber leider haben Sie etwas Wichtiges vergessen: Für die Zeit, die man vorzeitig in Rente gehen möchte, fehlen auch die Beiträge, die als Rentner nicht mehr gezahlt werden. Das kann sich, je nach dem individuellen Fall, auf ein weiteres Minus ähnlich dem Abschlag aufsummieren. Das wird in der Diskussion oft vergessen - "nur 3,6 Prozent für ein Jahr", das klingt zu verlockend. Georg Fladt-Stähle, Leipzig

Der Generationenvertrag gilt

Mir geht schon ganz lange die Diskussion und das "Gejammere" um die armen Nachkommen, die unsere Rente bezahlen müssen beziehungsweise selbst kaum noch eine bekommen werden, auf den Wecker! Es ist eine Plattheit, aber trotzdem wahr: Die Nachkriegsgeneration hat den Wohlstand durch Fleiß (vielleicht auch manchmal anderes), Nachdrücklichkeit, Zielstrebigkeit, Sparsamkeit, Fantasie, Ehrgeiz für die Nachfolge-Generationen, die nun "dran" sind, aufgebaut und ihren Kindern eine gute Erziehung, eine hervorragende Ausbildung und nicht zuletzt Vermögenswerte mitgegeben. Diese Generation(en) erben nun jährlich Vermögen, verdienen aufgrund ihrer guten Bildung und Ausbildung traumhafte Gehälter und müssen jetzt auch noch für die Renten ihrer Eltern und Großeltern geradestehen. Die Armen!

Es gab mal einen Generationenvertrag, ich weiß nicht, ob der in Deutschland noch gilt, anscheinend nicht. In anderen Kulturkreisen besteht dieser noch immer, und ganz selbstverständlich wird er eingehalten, ohne sich zu beklagen. Es ist einfach so, dass alte Leute in der Regel nicht voll erwerbstätig sein können und möglicherweise wollen, nachdem sie 40 Jahre und mehr zum Teil geschuftet haben. Heute muss ein beklagenswerter Nachfolger erst einmal schauen, dass er es schafft, bis zum Rentenalter 40 Beitragsjahre in die Rentenversicherung einzubezahlen.

Aufgrund der stillen Inflation im Jahre 2002 mit Einführung der Euro-Währung wurden die Renten innerhalb weniger Jahre praktisch halbiert, wurde das Preisniveau an die D-Mark angeglichen. Nicht jeder Rentner in Deutschland ist wohlhabend, da würde es genügen, ein Auge auf die Besucherzahlen der Tafeln zu richten.

Der fromme Wunsch des Autors Hagelüken, dass die Jüngeren "nur noch auf die Straße gehen sollen ..." ist unglaublich in diesem Zusammenhang und beschämend!

Ute Dingelmaier, Biburg

Kritik an Eingriffen Schröders

Nein, aus meiner Sicht betrachtet, ist es nicht nur aus rechtlichen Gesichtspunkten sehr bedenklich, wenn Ihr Autor in "Früher war es bequemer" versucht, Schröders Eingriffe in die gesetzliche Altersrente als für die Mehrheit der Bundesbürger nützlich darzustellen. Das Gegenteil ist der Fall. Nun, auch wenn es für mich, mit meinen nunmehr 71 Lebensjahren, schon rein altersmäßig keine gute Nachricht ist, jährlich bis zum Lebensende steuererklärungspflichtig zu sein, ist die damit verbundene Doppelbesteuerung meiner Einkommen rechtlich überhaupt nicht vorstellbar!

Auch was die junge Generation betrifft, kann ich den wohlmeinenden Darlegungen Ihres Autors aufgrund eigener familiärer Erfahrungen leider überhaupt nicht zustimmen. Gerhard Schröder ging es doch nicht darum, mit den gesetzlichen Neuregelungen die gesetzliche Rente zu stärken.

Reinhold Grella, München

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