Süddeutsche Zeitung

Weiterkommen im Job:Wie finanziere ich meine Weiterbildung?

Welche Weiterbildung infrage kommt, hängt oft auch von den Kosten ab - daran scheitern muss der Wunsch aber keinesfalls. Wo Sie für eine Fortbildung welche Zuschüsse bekommen - und wie viel Eigenanteil Sie einplanen sollten.

Von Sabrina Ebitsch

Viele Weiterbildungen sind teuer, müssten es aber nicht sein. Man kann Unsummen in eine vermeintlich sinnvolle Investition in die eigene berufliche Zukunft stecken, ohne dass es sich wirklich lohnt. Einem Test der Stiftung Warentest zufolge sind die teuren Angebote nicht unbedingt auch die guten. Die Volkshochschulen beispielsweise bieten mehr an als Töpferkurse für Hausfrauen mittleren Alters: Dem Test zufolge sind ihre Weiterbildungsangebote auf hohem Niveau und dabei fast zehnmal günstiger als die kommerzieller Anbieter: Im Schnitt kosten 45 Minuten Unterricht bei der VHS fünf Euro, bei den Berufskammern 18 Euro, bei privaten Unternehmen dagegen durchschnittlich 47 Euro.

Auch zwischen den einzelnen Weiterbildungsformen gibt es enorme Kostenunterschiede: Studiengebühren für einen berufsbegleitenden Studiengang können in die Tausende gehen, ein Computerkurs bei der VHS ist auch für einen Hunderter zu haben. Über die Gebühren hinaus sollte man auch noch weitere Ausgaben einkalkulieren: für Bücher und Lernmaterialien, für die Fahrt und die Übernachtung, wenn der Anbieter nicht am Ort ist, oder für die Kinderbetreuung. Auch von den Ausgaben ist also abhängig, welches Angebot das machbare ist.

Eingeschränktes Kündigungsrecht

Diese Kosten muss man aber nicht alle alleine stemmen. Weil Arbeitgeber durchaus etwas davon haben, wenn ihre Mitarbeiter besser qualifiziert zurückkehren, bieten viele Weiterbildungen innerhalb des Unternehmens an. Oder sie übernehmen einen Teil der Kosten, helfen bei der Arbeitszeitreduzierung oder erlauben das Lernen für das Seminar am Arbeitsplatz, wenn wenig los ist. Mehr als die Hälfte der Unternehmen beteiligt sich dem Datenreport zum Berufsbildungsbericht zufolge finanziell an Weiterbildungsmaßnahmen. Allerdings muss man damit rechnen, dass das eigene Kündigungsrecht für einige Jahre eingeschränkt wird: Wenn die Firma in einen Mitarbeiter investiert, will sie von den erworbenen Kompetenzen auch profitieren. Andernfalls muss der Arbeitnehmer die entstandenen Kosten erstatten. Solche Klauseln hält man am besten vertraglich fest.

Wenn der Arbeitgeber nicht mitzieht oder die Kosten trotz Beteiligung noch sehr hoch sind, gibt es Fördermöglichkeiten, um die Fortbildung trotzdem zu finanzieren. Bundesweit unterstützt das Bildungsministerium mit der Bildungsprämie in Höhe von bis zu 500 Euro alle, die weniger als 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr haben. Voraussetzung ist eine vorherige Beratung und ein Kurs bei einem anerkannten Träger. Damit kombinieren lässt sich das Weiterbildungssparen des Bundes: Arbeitnehmer können aus nach dem Vermögensbildungsgesetz angespartem Guthaben die nötige Summe entnehmen, ohne Nachteile zu haben, wenn sie vorzeitig auf das Geld zugreifen.

Darüber hinaus gibt es auf Länderebene verschiedene Fördermöglichkeiten - die Angebote sind von Region zu Region unterschiedlich. In mehreren Bundesländern gibt es beispielsweise Bildungs- oder Qualifizierungsschecks, die einen Zuschuss von meist etwa 50 Prozent zu den Kosten bringen, oder auch Bildungsurlaube. Eine Übersicht hat die Bundesagentur für Arbeit hier zusammengestellt.

Wer nach seiner Erstausbildung mit einer längerfristigen Weiterbildung noch einen weiteren Berufsanschluss erwerben will, kann Meister-Bafög beantragen. Geld gibt es nicht nur für Handwerker, die ihre Meisterprüfung ablegen wollen, sondern für alle, die eine vergleichbare Qualifikation erwerben, also beispielsweise auch künftige Techniker, Betriebsinformatiker, Fachkrankenpfleger oder Betriebswirte. Sie alle können, abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen und dem ihrer Familie, für die Dauer ihrer Weiterbildung (in Ausnahmefällen bis zu fünf Jahre lang) monatliche Zuschüsse zum Lebensunterhalt erhalten. Bei Verheirateten mit zwei Kindern können das bis zu 1473 Euro im Monat sein. Auch die Lehrgangskosten werden bezuschusst. Bafög ist allerdings zumindest in Teilen ein, wenn auch zinsgünstiges, Darlehen, das nach einer gewissen Zeit getilgt werden muss. Weitere Infos gibt es hier.

Auch Studierende jenseits der 30 haben Anspruch auf Bafög. Voraussetzung: Sie müssen ohne Abi studieren oder ihre Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben. Gerade für angehende Studenten gibt es außerdem zahlreiche Stipendien, zumal wenn das Studium eine berufliche Weiterbildung darstellt.

Für besonders begabte Weiterbildungswillige bietet der Bund Aufstiegs- und Weiterbildungsstipendien im Rahmen der Begabtenförderung an. Fördermöglichkeiten gibt es außerdem für eine Weiterbildung im Ausland oder für diejenigen, die einen Schulabschluss nachholen wollen.

Arbeitsagentur hilft mit Bildungsgutscheinen

In vielen Fällen übernimmt auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Kosten - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel um Arbeitslose besser für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Auch wer von Kündigung bedroht ist oder wessen Vertrag ausläuft, kann sich um einen Bildungsgutschein der BA bemühen; sie können beim Anbieter eingereicht werden, die Arbeitsagentur übernimmt dann die Kosten. Bildungsgutscheine können aber nur nach einer Beratung und bei anerkannten Trägern eingelöst werden - im Kursnet der Arbeitsagenturen sind diese zusammengestellt.

Wer einen Job, aber keinen Berufsabschluss hat oder nicht mehr in seinem Ausbildungsberuf arbeitet, kann sich außerdem für das Programm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) bei der Bundesagentur bewerben. Auch hier werden die Kurskosten, zumindest in Teilen, von der Arbeitsagentur übernommen, wenn man sich bei einem zugelassenen Anbieter fortbildet.

Zuschüsse gibt es viele, einen gewissen Eigenanteil muss man allerdings in der Regel einplanen. Aber immerhin kann jeder, der in eine Weiterbildung investiert hat, am Ende des Jahres Geld von der Steuer absetzen: 1000 Euro pauschal oder aber eine darüber hinausgehende Summe, die mit Belegen nachzuweisen ist.

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