Weihnachtsgeld:Kürzungen bei Beamten rechtens

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit einer Entscheidung erneut gegen Beamte gestellt: Ihr Weihnachtsgeld darf jederzeit reduziert oder sogar ausgesetzt werden.

Die Kürzung des Weihnachtsgelds bei Beamten ist nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts rechtmäßig. Beamte dürfen der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung zufolge nicht darauf vertrauen, dass solche Sonderzahlungen unverändert fort bestehen.

Bundesverfassungsgericht

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe: Kürzungen beim Weihnachtsgeld sind rechtens.

(Foto: Foto: dpa)

Die Karlsruher Richter wiesen eine Anfrage des Verwaltungsgerichts Düsseldorf als unzulässig zurück. Das Verwaltungsgericht hatte es als verfassungswidrig angesehen, dass Beamten in Nordrhein-Westfalen 2003 das Weihnachtsgeld gekürzt wurde (Az.: 2 BvL 5/05 u.a.).

Mehrere Beamte, darunter auch Richter, hatten vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Sie wehrten sich dagegen, 2003 nur noch 50 Prozent statt bisher 84 Prozent eines Monatsgehalts als Weihnachtsgeld zu erhalten.

Das Verwaltungsgerichts setzte das Verfahren aus und fragte beim Verfassungsgericht nach. Die hohen Richter verwiesen jedoch auf ihre bisherige Rechtssprechung, wonach solche Kürzungen grundsätzlich zulässig sind. Weihnachtsgeld könne jederzeit gekürzt oder sogar gestrichen werden, hieß es schon 1967.

Erst vor wenigen Tagen hatte das Gericht außerdem entschieden, dass sich Beamte mit der Kürzungen ihrer Besoldung zum Aufbau von Rücklagen für ihre Altersversorgung abfinden müssen.

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