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Wegeunfall:Angriff durch Hund und Hundehalter löst Schock aus

Ein Wegeunfall liegt auch dann vor, wenn ein Arbeitnehmer auf dem Heimweg von seiner Arbeit einen Schock erleidet, weil er mit einem Hund zusammenstößt, der plötzlich auf die Fahrbahn springt. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden. Im konkreten Fall war der Kläger nach der Kollision von den Freunden des Hundehalters bedrängt und angegriffen worden. Außerdem wurde sein Auto beschädigt. Die Angriffe setzten sich fort, nachdem er den Arbeitsweg verlassen und bei einer nahegelegenen Tankstelle Schutz gesucht hatte. Laut Gutachten eines Psychologen leidet der Kläger seitdem an Ängsten und anderen psychischen Störungen, die auf den Unfall und die spätere Bedrohung zurückzuführen seien. Das Gericht war im Gegensatz zur beklagten Berufsgenossenschaft der Ansicht, dass der unfallversicherungsrechtliche Schutz durch das Verlassen des unmittelbaren Weges und das Aufsuchen der Tankstelle nicht entfallen sei. Denn auch dieser Einschub habe in einem inneren Zusammenhang mit dem versicherten Heimweg gestanden. Der Kläger habe Schutz gesucht und die Polizei verständigen wollen, um den Heimweg überhaupt fortsetzen zu können. (Az.: S 5 U 232/20)

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