Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch:"Die nächste Frage, bitte"

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Schwanger? Parteimitglied? Chefs stellen im Bewerbungsgespräch oft verbotene Fragen. Kandidaten sollten eine gute Antwort parat haben - und ausgesucht höflich sein.

Manche scheinbar harmlosen Fragen sind im Vorstellungsgespräch verboten. Dazu gehören auch solche wie "Was machen Ihre Eltern beruflich?" oder "Wie oft gehen Sie ins Kino?"

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"Fragen zu persönlichen Lebensumständen sind in Vorstellungsgesprächen unzulässig", sagt Gertrud Graszt von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Berlin. Bewerber müssten darauf keine Antwort geben.

Ebenfalls unzulässig sind Fragen zum Gesundheitszustand, zu Schulden, Familienplanung oder der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Nach Partei- und Religionszugehörigkeit darf im Regelfall auch nicht gefragt werden. "Diese Fragen sind nur sogenannten Tendenzarbeitgebern erlaubt, also Parteien oder Kirchen", erklärt Graszt. Umstritten sei dagegen, ob die Frage nach einer Mitgliedschaft bei der Scientology-Organisation unzulässig ist.

Ausnahmeregelungen bestehen auch bei anderen Fragen. "So darf ich eine HIV-Infektion bei einer Bewerbung um einen Beruf im Heil- oder Pflegebereich nicht verschweigen", sagt Graszt.

Auch wenn Bewerber auf unzulässige Fragen nicht antworten müssen, empfiehlt es sich, nicht mit Schweigen oder einer schroffen Bemerkung zu reagieren. "Wenn ich den Job haben will, muss ich auf solche Fragen gefasst sein und mir gute und freundliche Antworten vorab überlegen", empfiehlt Graszt.

Eine Gegenfrage zu stellen, ist ebenfalls eine mögliche Reaktion: "Fragt der Arbeitgeber zum Beispiel, warum der Bewerber neben seinem Studium viel gejobbt hat, kann dieser entgegnen, ob er wissen möchte, wie er es geschafft hat, Jobben und Studium erfolgreich in der Regelstudienzeit unter einen Hut zu bekommen."

Wer auf eine unzulässige Frage eine Lügengeschichte erzählt, muss keine arbeitsrechtlichen Folgen fürchten. "Ist die Frage unzulässig, darf gelogen werden. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis in diesem Fall nicht nachträglich anfechten", erklärt Graszt.

Letztlich ist im Bewerbungsgespräch von beiden Seiten viel Fingerspitzengefühl gefragt: "Der Arbeitgeber will viel wissen, der Bewerber wenig preisgeben."

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