Süddeutsche Zeitung

Vermittlung:Unter Kollegen

Ombudspersonen schalten sich bei wissenschaftlichem Fehlverhalten ein. Welche Möglichkeiten sie haben, erklärt Professor Stephan Rixen.

Interview von Christine Prussky

Professor Stephan Rixen ist Sprecher des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingesetzten Gremiums "Ombudsman für die Wissenschaft". Es berät und vermittelt in Konfliktfällen, bei denen die Verletzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis droht.

SZ: Knapp 90 Anfragen landeten vergangenes Jahr direkt auf Ihrem Tisch, viele weitere werden von Ombudspersonen in Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen behandelt. Nutzen Sie bei Ihrer Arbeit die Technik der Mediation?

Stephan Rixen: Im streng technischen Sinn ist unser Vorgehen nicht mit dem von Mediatoren vergleichbar. In Mediationen können Konfliktpartner schließlich ihre Lösung erarbeiten, ohne eine feste Vorschrift beachten zu müssen. Bei uns ist das anders: Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind bindend und als Direktive unumstößlich. So sind Zitate in wissenschaftlichen Arbeiten eben klar zu kennzeichnen, und als Autoren dürfen beispielsweise nur die genannt werden, die einen wesentlichen Beitrag geleistet haben.

Worüber wird denn dann gestritten?

Darüber, ob der jeweilige Beitrag wesentlich war oder nicht. Bei der Konfliktlösung in Ombudsverfahren geht es aber nicht nur darum, die Regeln im konkreten Fall auszulegen. Zunächst gilt es, herauszufinden, was eigentlich passiert ist. Die Konfliktpartner haben ja in aller Regel eine ganz unterschiedliche Wahrnehmung von dem, was geschehen ist. Dies allen Beteiligten deutlich zu machen, ist eine Herausforderung für Ombudspersonen. Dabei hilft es, Techniken zu kennen und zu beherrschen, die man in Schlichtungen und eben auch in Mediationen anwendet. Wir hören also aktiv zu, fragen nach und hinterfragen vieles.

Das tun Sie letzten Endes aber immer mit dem klaren Auftrag, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis durchzusetzen. Insofern erinnert Ihr Vorgehen doch auch an eine Anhörung.

Tatsächlich nennen wir unsere Gespräche auch Anhörung. Allerdings haben sie eben nicht den Charakter einer gerichtlichen Anhörung, wo es zwischen den Gesprächsteilnehmern eine klare Hierarchie gibt. Ombudspersonen sind Wissenschaftler - genauso wie die Konfliktpartner. Das schafft eine gemeinsame Basis, gegenseitiges Vertrauen, es ermöglicht den Austausch auf Augenhöhe und erlaubt uns Ombudspersonen, unangenehme Dinge so auszusprechen, dass sie gehört werden können. Wir sprechen mit Kollegen. Man könnte unsere Arbeit auch als eine Art qualifizierte Selbsthilfe beschreiben. Vertraulichkeit ist hier oberstes Gebot ...

... wie in Mediationen. Wann gelangen wissenschaftliche Ombudsverfahren an ihre Grenze?

Bei uns landen grundsätzlich ja nur Fälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten, die noch korrigierbar sind und sich in der Schwebe befinden. Fehlverhalten zu verhindern, ist unser Anliegen. Das gelingt oft. Aber es gibt eben auch Fälle, in denen wir nicht weiterkommen. Ich kann mich an eine Situation erinnern, in der die Fronten so verhärtet waren, dass uns nichts weiter übrig blieb, als den Fall an eine der Stellen weiterzugeben, die - anders als wir Ombudspersonen - Sanktionsgewalt haben. Das sind die Universitäten und Fakultäten oder eben die Deutsche Forschungsgemeinschaft.

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Quelle:
SZ vom 29.07.2017
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