Vereinbarkeit von Job und Familie:Was bringt das Elterngeld Plus?

Baby mit Mutter

Mit dem Elterngeld Plus soll Eltern der Wiedereinstieg in den Job noch leichter gemacht werden.

(Foto: Miss X / photocase.com)

Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, gilt das Elterngeld Plus. Es soll Vätern und Müttern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten möchten, den Wiedereinstieg erleichtern. Sieben Kombinations- und Rechenbeispiele.

Von Christina Waechter

  • Seit dem 1. Januar 2015 gibt es neben dem Elterngeld das Elterngeld Plus. Statt bisher 14 Monate kann man künftig 28 Monate Förderung erhalten.
  • Elterngeld Plus können Eltern beantragen, deren Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren wird.
  • Es berechnet sich ebenso wie das Elterngeld nach dem Einkommen der vergangenen zwölf Monate und liegt zwischen 300 und 1800 Euro.
  • Arbeiten Vater und Mutter für vier Monate gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden in Teilzeit, haben beide Anspruch auf vier zusätzliche Bonusmonate. Auch Alleinerziehende haben Anspruch auf die Bonusmonate, wenn sie an vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten.
  • Elterngeld und Elterngeld Plus lassen sich flexibel miteinander kombinieren.
  • Die Vorteile des neuen Elterngelds liegen in der verlängerten Dauer der Förderung. Selbst wenn im monatlichen Vergleich die Förderung geringer erscheint - über den gesamten Zeitraum hinweg kann eine junge Familie unter dem Strich von mehr Geld profitieren.

Wir haben einige Kombinationsmöglichkeiten durchgespielt, die künftig mit Elterngeld und Elterngeld Plus möglich sind.

Elterngeld ElterngeldPlus Partnerschaftsbonus

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(Foto: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus 1

Maria und Thomas Tischler freuen sich über die Geburt ihres ersten Kindes. Sie wollen sich die Betreuung teilen. Maria Tischler bleibt in den ersten sechs Monaten nach der Geburt ihres Sohnes Paul zu Hause, erhält zu der Zeit das klassische Elterngeld. Danach kehrt sie in Teilzeit zurück in ihren Job als Sachbearbeiterin im öffentlichen Dienst. Thomas Tischler nimmt die ersten zwei Monate nach der Geburt von Paul ebenfalls Elternzeit, danach kehrt er in Vollzeit zurück in seinen Job als Ingenieur. Als Paul 18 Monate alt ist, reduziert Thomas Tischler seine Arbeitszeit für vier Monate auf 30 Wochenstunden, auch Maria arbeitet nun 25 Stunden pro Woche. Damit hat das Paar Anspruch auf die vier Partnerschaftsbonus-Monate.

Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus

Die freiberufliche Kunstvermittlerin Franziska Meissner und der Architekt Hakan Gökhan wollen sich die Betreuung ihrer Tochter gerecht aufteilen. Beide steigen nach der Geburt von Amina gleich wieder ein und arbeiten für jeweils 14 Monate in Teilzeit. Damit haben sie insgesamt 28 Monate Anspruch auf Elterngeld Plus - inklusive der vier Monate Partnerschaftsbonus.

Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus 2

Als Theodor auf der Welt ist, kümmert sich Britta Herrmann in den ersten zehn Monaten ausschließlich um ihr Kind und bezieht dabei Elterngeld. Im Anschluss daran kehrt sie in Teilzeit zurück in ihren Job als Reisekauffrau und erhält Elterngeld Plus. Ihr Mann Oswald Herrmann, Prokurist in Vollzeit, reduziert seine Arbeit auf 25 Wochenstunden, um mehr Zeit für den gemeinsamen Sohn zu haben. Auch er bekommt Elterngeld Plus. Dadurch haben die beiden Anspruch auf den vollen Partnerschaftsbonus von jeweils vier zusätzlichen Monaten.

So wirkt sich Elterngeld Plus auf Ihr Einkommen aus

Beispielrechnung Geringverdiener 1

Antje Müller arbeitete bis zur Geburt ihrer Tochter in einem 450-Euro-Job als Gebäudereinigerin. Nach Sarahs Geburt möchte sie zwei Tage pro Woche in Teilzeit arbeiten und kommt damit auf 180 Euro Netto-Monatsverdienst. Bisher hätte sie zwölf Monate lang den aufgestockten Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro bekommen. Damit wäre sie auf ein monatliches Netto-Gesamteinkommen von 480 Euro gekommen. Insgesamt hätte ihre Förderung über zwölf Monate 3600 Euro an Elterngeld betragen.

Mit dem Elterngeld Plus sieht die Rechnung so aus: Antje Müller arbeitet nach der Geburt von Sarah über die folgenden zwei Jahre in Teilzeit zwei Tage pro Woche und verdient damit 180 Euro pro Monat. Für diese 24 Monate beantragt Frau Müller Elterngeld Plus. Sie erhält monatlich 212,63 Euro Förderung, die Hälfte des Elterngeldanspruchs von 425,25 Euro bei voller beruflicher Unterbrechung nach der Geburt (hier tritt die erhöhte Ersatzrate für Geringverdienende in Kraft). Damit hat sie über zwei Jahre ein monatliches Netto-Gesamteinkommen von 392,63 Euro. Insgesamt wird Antje Müller mit 5 103,12 Euro gefördert.

Beispielrechnung Geringverdiener 2

Frauke Schneider hat vor der Geburt ihres Sohnes als Verkäuferin monatlich netto 1 000 Euro verdient. Sie will auch nach der Geburt von Tom in einer 40-Prozent-Stelle Teilzeit arbeiten und verdient dabei 400 Euro. Mit dem herkömmlichen Elterngeld berechnet sich ihr Anspruch auf Elterngeld über den Einkommenswegfall von monatlich 600 Euro. 67 Prozent davon sind 402 Euro - ihre staatliche Förderung. Frau Schneider hätte ein Jahr lang pro Monat ein monatliches Gesamteinkommen von 802 Euro bekommen. Insgesamt hätte sie über zwölf Monate 4824 Euro Elterngeld erhalten.

Mit dem Elterngeld Plus berechnet sich ihr Anspruch auf das Elterngeld so: Bei voller beruflicher Unterbrechung nach der Geburt hätte sie ein Jahr lang 670 Euro Förderung pro Monat erhalten - in Summe 8040 Euro. Beim Elterngeld Plus wird diese Summe nun über 24 Monate ausgezahlt. In Frauke Schneiders Fall ergibt das eine monatliche Förderung von 335 Euro und damit ein Gesamt-Nettoeinkommen von 735 Euro über 24 Monate hinweg.

Beispielrechnung mittleres Einkommen

Hannah Fröhlich ist medizinisch-technische Assistentin und arbeitet in einer Apotheke. Dort verdient sie pro Monat 1400 Euro. Nach der Geburt ihrer Tochter Maxine möchte sie sich zunächst sechs Monate ausschließlich um ihr Kind kümmern und danach in Teilzeit wieder in den Job einsteigen. In den ersten sechs Monaten erhält sie 910 Euro Elterngeld pro Monat (65 Prozent des vorherigen Gehalts). Nachdem sie wieder Teilzeit in den Job einsteigt, verdient sie dort 550 Euro pro Monat - 850 Euro weniger als zuvor.

Bisher hätte sich das Elterngeld bei Teilzeit auf 550 Euro pro Monat belaufen, womit sie auf ein monatliches Nettogesamteinkommen von 1100 Euro gekommen wäre. Über die zwölf Monate, in denen sie Elterngeld erhalten hätte, wäre sie insgesamt mit 8775 Euro gefördert worden.

Mit dem Elterngeld Plus gestaltet sich die Rechnung anders: In den ersten sechs Monaten zu Hause erhält sie weiterhin 910 Euro Elterngeld pro Monat. Danach erhält sie in Teilzeit über zwölf Monate eine monatliche Zahlung von 455 Euro (die Hälfte ihres Anspruches bei vollem Berufsausstieg). Ihr monatliches Gesamteinkommen sinkt im Vergleich zum klassischen Elterngeld auf 1005 Euro, doch die Förderung ist doppelt so lang, nämlich zwölf Monate. Insgesamt erhält sie als Elterngeld und Elterngeld Plus über 18 Monate hinweg, in der Summe also 10 920 Euro.

Beispielrechnung höheres Einkommen

Mareike Nieberle arbeitet als Sachbearbeiterin im öffentlichen Dienst und kommt auf ein Netto-Monatsgehalt von 2200 Euro. Bei voller beruflicher Unterbrechung nach der Geburt hätte sie einen Elterngeldanspruch auf 1430 Euro pro Monat, insgesamt würde sie in zwölf Monaten mit 17 160 Euro gefördert.

Mareike Nieberle möchte aber auch nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit weiterarbeiten und zwar zu 75 Prozent, womit sie auf ein Einkommen von 1650 Euro pro Monat käme. Bei der bisherigen Elterngeld-Regelung bei Teilzeit hätte sie ein Jahr lang Anspruch auf 357,50 Euro Elterngeld pro Monat gehabt, was sich über den Einkommenswegfall von 550 Euro pro Monat berechnet (65 Prozent davon sind 357,50 Euro). Insgesamt hätte sie in zwölf Monaten 4290 Euro Elterngeld erhalten.

Mit dem Elterngeld Plus hat Mareike Nieberle nun 24 Monate lang Anspruch auf diese 357,50 Euro Elterngeld. Sie bekommt also insgesamt über 24 Monate eine Förderung von 8580 Euro.

Weiterführende Links:

Informationen über das neue Elterngeld Plus: http://www.elterngeld-plus.de/

Elterngeld beantragen - Ministerium: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=88966.html

Elterngeldrechner des Ministeriums: http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner

Ministerium: http://www.bmfsfj.de/

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