USA: Klagewelle wegen Diskriminierung:Null Toleranz - selbst im Aufzug

Die US-Gleichstellungsbehörde ermutigt Angestellte, sich gerichtlich gegen Diskriminierung zu wehren. Nach Novartis und Wal-Mart steht nun Bayer am Pranger. Für Anwälte ein florierendes Geschäft.

Moritz Koch

Der Brauch ist weit verbreitet: Neue Mitarbeiter werden in den USA erstmal in ein Seminar geschickt. Egal ob Spitzenmanager oder einfacher Angestellter - die Erkundung der feinen Grenzen zwischen Ironie und Beleidigungen bei den meisten Unternehmen ist ein Pflichtprogramm. Das mag grotesk klingen. Doch die Vorträge sind bierernst. Wer in Amerika Geschäfte machen will, muss vorbereitet sein. Die Seminare dienen dem Selbstschutz der Betriebe. Denn der amerikanische Arbeitsalltag steckt voller Klagerisiken.

Betty Dukes

Die frühere Wal-Mart-Kassiererin Betty Dukes aus San Francisco beschäftigt bereits seit zehn Jahren die Gerichte. Sie wirft dem größten Einzelhändler der Welt Diskriminierung vor.

(Foto: AP)

Es fängt an mit der Einstellung, setzt sich fort bei jeder Beförderung, und richtig brenzlig wird es bei der Kündigung. Selbst in der Kantine, im Aufzug oder in der Kaffeeküche, bei jedem Kollegengespräch lauert Gefahr - die Gefahr einer Sammelklage wegen Diskriminierung. Vor allem Frauen haben in den vergangenen Monaten spektakuläre Verfahren angestrebt. Eine Klagewelle rollt durchs Land und nun hat sie auch den deutschen Pharmakonzern Bayer erreicht.

Sechs ehemalige und derzeitige Mitarbeiterinnen von Bayer Healthcare Pharmaceuticals machen geltend, dass sie bei Bezahlung und Beförderung benachteiligt wurden. 100 Millionen Dollar fordern die Klägerinnen von der US-Tochter des deutschen Pharma-Konzern. Systematisch seien Frauen bei Bayer benachteiligt worden, sagte Katherine Kimpel, die Anwältin der Klägerinnen. "Und das schlimmste ist: Bayer macht oft aus der Geringschätzung weiblicher Angestellter keinen Hehl. So seien Frauen als "hinterhältig" und "unentschieden" charakterisiert worden. Bayer weist die Anschuldigungen vehement zurück. Die Klage wird nun im Bundesgericht von New Jersey verhandelt.

Was in Deutschland mit Quotenregelungen durchgesetzt werden soll, wird in den USA vor Gericht erstritten. Die US-Gleichstellungsbehörde ermutigt Angestellte ausdrücklich, Klagen vorzubringen, wenn sie sich wegen ihrer Hautfarbe, ihres Geschlecht oder einer Behinderung benachteiligt, belästigt, ausgegrenzt oder gemobbt fühlen. Null Toleranz lautet die Devise.

Amerika zieht so eine Lehre aus der schmerzvollen Geschichte der Rassentrennung. Die Kläger berufen sich daher auch auf den Civil Rights Act, der die Ungleichbehandlung beenden sollte. Fast 100.000 Beschwerden wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz verzeichnete die Gleichstellungsbehörde Equal Employment Opportunity Commission 2010, sieben Prozent mehr als 2009. Und dass, obwohl zumindest zwischen Männern und Frauen die Einkommensdifferenz schrumpft. In Großstädten wie New York verdienen junge Frauen sogar schon mehr als ihre männlichen Altersgenossen.

Wal-Mart: Das brisanteste Verfahren

Das bei weitem brisanteste Verfahren beschäftigt den Obersten Gerichtshof in Washington. Dabei geht es um den juristischen Feldzug der Kassiererin Betty Dukes gegen Wal-Mart, den größten Einzelhändler der Welt. Dukes, heute 60 Jahre alt, arbeitete in einer Filiale in San Francisco. Ähnlich wie die Klägerinnen im Fall Bayer, fühlte sie sich bei Beförderungen übergangen und zog vor Gericht. Sechs weitere Frauen schlossen sich dem Verfahren an. Bisher. Sollten Dukes und ihre Mitstreiterinnen Erfolg haben, könnte Wal Mart mit Lohnausgleichs- und Schadenersatzforderungen von 1,5 Millionen Frauen konfrontiert werden. Wal Mart droht eines der größten Verfahren der US-Wirtschaftsgeschichte - und ein Schaden in Milliardenhöhe.

Standortrisiko Klagekultur

Die Klagekultur entwickelt sich immer mehr zum Standortrisiko. Gerade auch mittelständische Unternehmen aus Deutschland lassen sich dadurch abschrecken, wie die deutsch-amerikanische Handelskammer bestätigt. Der kriselnden US-Wirtschaft entgingen dadurch dringend benötigte Investitionen.

Wie drakonisch die Strafen teilweise ausfallen, zeigt auch der Fall Novartis. Im Juli 2010 willigte der Schweizer Bayer-Konkurrent ein, 175 Millionen Dollar zu zahlen. Auch damals hieß die Klägeranwältin: Katherine Kimpel. Die US-Tochter des japanischen Toshiba-Konzerns und die französische Werbefirma Publicis hat die Juristin ebenfalls verklagt.

Diskriminierungsprozesse sind ein florierendes Geschäft. Viele Kanzleien bieten potentiellen Klägerinnen, die Prozesskosten zu übernehmen. Im Gegenzug lassen sie sich an der Schadenersatzzahlung oder der außergerichtlichen Einigung beteiligen. Auch mittellose Angestellte sollen so die Chance erhalten, gegen erlittenes Unrecht vorzugehen. In der Praxis führt die Regelung zu einer Klageinflation - und einer Flut haltloser Anschuldigungen. Ohne finanzielles Risiko gibt es keine Hemmschwelle für ein Verfahren.

Entscheidende Anhörung

Gerade das Urteil im Fall Wal-Mart wird nun mit Spannung erwartet. Am 29. März beginnen die Anhörungen vor dem Obersten Gericht. Die Verfassungsrichter müssen entscheiden, ob Mitarbeiterinnen aus unterschiedlichen Geschäften gemeinsam klagen dürfen oder ihre Interessen getrennt verfolgen müssen. Das Grundsatzurteil wird weitreichende Folgen haben, auch für Katherine Kimpel und Bayer. Sollte sich Wal-Mart durchsetzen, wird sie es sehr viel schwerer haben, dem deutschen Konzern 100 Millionen Dollar abzuringen.

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