Urteil:Zu spät dran, Job weg

Kein Bonus für Kinder: Familiäre Probleme, wie ein krankes Kind zu Hause, rechtfertigen nicht ein wiederholtes Zuspätkommen.

Familiäre Probleme wie die Krankheit von Kindern rechtfertigen nicht die mehrfache Verspätung eines Arbeitnehmers im Betrieb. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt entschieden. Die Richter wiesen mit ihrem Urteil die Klage eines Schichtarbeiters gegen ein Automobilunternehmen zurück.

Das Gericht erklärte die fristgerechte Kündigung des Arbeitnehmers für zulässig (AZ 14 Sa 31/03). Der Arbeitnehmer war wiederholt am Morgen bis zu 45 Minuten zu spät am Arbeitsplatz gewesen. Deshalb war er schon drei Mal abgemahnt worden. Zur Begründung gab er an, er habe sich nachts um seine nacheinander krank gewordenen drei Kinder kümmern müssen. Aus diesem Grund habe er am Morgen verschlafen.

Laut Urteil hätte der Familienvater jedoch trotz der wiederholten Krankheiten der Kinder dafür sorgen müssen, am Morgen nicht zu verschlafen. Das Verhalten des Arbeiters sei eine "mehrfache Verletzung der Arbeitspflicht", die nach Abmahnung auch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertige, heißt es in der Entscheidung.

© Quelle: sueddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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