Urteil zu Hund im Büro:Ich muss leider draußen bleiben

Dreibeiniger Hund 'Kaya' vor dem Arbeitsgericht

Huskey-Mischling Kaya im Arbeitsgericht: Sie darf Frauchen nicht mehr ins Büro begleiten.

(Foto: dpa)

Drei Jahre lang durfte Hündin "Kaya" mit ins Büro - dann wurde sie vom Arbeitgeber ihres Frauchens verbannt. Das wollte die Tierfreundin Claudia van der Wauw nicht akzeptieren. Jetzt hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden.

Sie hat nur drei Beine, Migrationshintergrund und einen treuherzigen Blick. Von dem ließ sich die Richterin allerdings nicht erweichen: Das Düsseldorfer Arbeitsgericht hat Husky-Mischling "Kaya" aus einer Werbeagentur verbannt.

Ihr Frauchen, Claudia van de Wauw, hatte dagegen geklagt, dass sie die Hündin nicht mehr mit ins Büro nehmen durfte. Die Klägerin sah den Gleichbehandlungs-Grundsatz verletzt, weil Kollegen ihre Hunde nach wie vor mitbringen dürfen. Zuvor habe auch ihr Husky-Mischling sie drei Jahre lang ins Büro begleitet, hatte die Assistentin der Geschäftsführung argumentiert.

Als Grund für die Verbannung hatte der Arbeitgeber ein gefährliches Verhalten des Tieres angegeben. Die aus Russland stammende Hündin sei zutiefst traumatisiert. Sie knurre und kläffe, sobald jemand das Büro betrete. Außerdem gehe von dem Tier eine Geruchsbelästigung aus. Dem gab die Vorsitzende Richterin Sabine Dauch am Mittwoch recht (Az.: 8 Ca 7883/12). Mitarbeiter fühlten sich bedroht und die Arbeitsabläufe werden durch das Tier gestört, befand sie nach einer umfassenden Beweisaufnahme. Der Arbeitgeber schickte Hündin Kaya zu Recht nach Hause.

Bei einem Gerichtstermin im April hatte sich die Hündin lammfromm präsentiert. Mehrere Zeugen hatten jedoch von aggressivem Verhalten des Tieres berichtet. Die Richterin hatte zunächst vergeblich eine gütliche Einigung angeregt und den Einsatz eines Hundepsychologen vorgeschlagen.

Darf das Haustier mit zur Arbeit?

Auch wenn Kaya nun zu Hause bleiben muss, laut Tierschutzbund ist der Hund grundsätzlich bürotauglich: "Während ein Hund seinen Halter am liebsten überall hin begleitet, fühlen sich Katzen, kleine Heimtiere und Vögel in ihrer gewohnten Umgebung wohler." Der Goldhamster in der Schreibtischschublade oder die Würgeschlange auf der Grünpflanze kommen also nicht in Frage.

Doch auch wer seinen bellenden Gefährten mit ins Büro bringen will, braucht die explizite Erlaubnis des Arbeitgebers - entweder direkt im Arbeitsvertrag oder auf Nachfrage. Schließlich sind die Büroräume, aber auch Kollegen und gegebenenfalls Kunden direkt betroffen. Beschweren sich diese, kann der Chef die Genehmigung auch wieder zurücknehmen.

Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitgeber über Jahre hinweg erlaubt hat, dass Mitarbeiter ihre Hunde mitbringen. Dann wird daraus eine sogenannte "betriebliche Übung". Der neue Kollege kann in diesem Fall davon ausgehen, dass auch sein Labrador oder Dackel unter dem Schreibtisch liegen darf, während Herrchen oder Frauchen E-Mails schreibt und mit Kunden telefoniert.

Es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz - auf den sich auch die Halterin von Husky-Mischling Kaya berief. Immer muss jedoch auch der Einzelfall betrachtet werden. Wenn im Gemeinschaftsbüro auch ein Kollege mit Tierhaarallergie sitzt, ist die Lage anders als im Einzelbüro.

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