Urteil zu Bagatellkündigung:Keine Kündigung wegen 80 Cent

Weil er einen Essensbon für die Kantine seiner Lebensgefährtin schenkte, verlor ein Mann aus Reutlingen seinen Job. Jetzt entschied das Gericht über den Fall.

Ein falsch verwendeter Essensbon im Wert von 80 Cent hat einen Mann seinen Job gekostet - zu Unrecht, wie jetzt die Richter entschieden. Sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung seien nicht gerechtfertigt gewesen, hieß es in dem Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen.

Kündigung Essensbon

Ein Essensbon im Wert von 80 Cent war Grund für die Kündigung eines 35-Jährigen. Das Arbeitsgericht Reutlingen hob die Kündigung jetzt auf.

(Foto: Foto: dpa)

Der 35-Jährige hatte beim Mittagessen in der Kantine ein Essensmärkchen für seine Lebensgefährtin eingelöst. Damit verstieß er gegen eine Dienstanweisung seines Arbeitgebers, wonach die Mitarbeiter die Märkchen nur für ihr eigenes Essen einsetzen dürfen.

Der Sportartikelhersteller aus dem Kreis Reutlingen sah darin einen "erheblichen Vertrags- und Vertrauensverstoß" und kündigte fristlos. Ein letzter Einigungsversuch zwischen dem 35-Jährigen und der Personalchefin des Unternehmens ist noch am Vormittag gescheitert.

Der 35-Jährige, der als Einkäufer für das Unternehmen über einen Millionen-Etat verfügte, war danach arbeitslos und hat vor kurzem eine deutlich schlechter qualifizierte Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma angenommen.

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