Urteil in Baden-Württemberg:Stadt darf rechtsradikalem Erzieher kündigen

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  • Die Stadt Mannheim kündigt einem rechtsradikalen Erzieher fristlos, dieser geht juristisch dagegen vor. Nun hat das Mannheimer Arbeitsgericht die Kündigung als gerechtfertigt beurteilt.
  • Beschäftigte des Bundes sowie tarifgebundener Kommunen sind in Deutschland der Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet.

Kündigung rechtens

Wer für den Staat arbeiten möchte, darf ihn nicht stürzen wollen - so, freilich etwas verknappt, sind die Regeln in Deutschland. "Politische Treuepflicht" oder Treue zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nennt sich das und gilt nicht nur für Beschäftigte des Bundes und andere Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen werden. Auch sämtliche Beschäftigte von tarifgebundenen Kommunen müssen sich an das Gesetz halten.

Heißt: Wer von der politischen Treuepflicht zur Bundesrepublik nicht allzu viel hält, kann aus seinem Arbeitsverhältnis beim Staat oder einer der tarifgebundenen Kommunen fristlos gekündigt werden. Das hat nun das Arbeitsgericht Mannheim bestätigt und damit die Demission eines rechtsradikalen Erziehers für rechtlich zulässig erklärt.

Wie das Gericht sein Urteil begründet

Aufgrund der Gültigkeit des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst musste dem Mann "ein Mindestmaß an Verfassungstreue auferlegt werden, da er nicht davon ausgehen durfte, den Staat, die Verfassung oder deren Organe beseitigen, beschimpfen oder verächtlich machen zu dürfen", heißt es in der Urteilsbegründung.

Das Arbeitsgericht machte in seinem Urteil auch deutlich, dass im vorliegenden Fall ein wichtiger personenbedingter Kündigungsgrund im Sinne des Paragrafen 626 BGB (fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) vorlag: Aufgrund der fehlenden Eignung des Klägers für die Tätigkeit als Horterzieher sei es der Stadt Mannheim nicht zumutbar, den Kläger auch nur einen Tag länger in der Kinderbetreuung einzusetzen. Sein Arbeitsverhältnis endete damit fristlos am 23. Mai 2014.

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Der Erzieher hatte sich gegen die seitens der Stadt ausgesprochene Kündigung juristisch gewehrt. Bei seiner Tätigkeit in einer staatlichen Einrichtung seien ihm zahlreiche Kinder im Alter zwischen sechs und 14 Jahren zur Betreuung anvertraut, betonte nun das Gericht. Der Bereich der Kindererziehung und Betreuung sei ein besonders sensibler, in dem erhöhte Maßstäbe an das Personal anzulegen seien - offenkundig auch, was dessen politische Ansichten betrifft.

Was sich der Mann zuschulden hatte kommen lassen

Für das Gericht war es eindeutig erwiesen, dass die Weltanschauung des Klägers von rechtem Gedankengut geprägt ist. Hierzu führten unter anderem der Facebook-Auftritt des Mannes mit der Nachstellung einer gewalttätigen Szene unter Verwendung von Kinderspielzeug aus dem Hort sowie das Tragen von Kleidung der Marke "Thor Steinar" und der im Spind gefundenen Baseballschläger aus der Hooliganszene.

Weiterhin hatte der Mann an NPD-Veranstaltungen teilgenommen, wobei das Gericht darauf hinwies, dass auch eine zugelassene Partei wie die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgen könne. Davon sei bei der NPD nach Überzeugung der Kammer auszugehen. Falls es noch eines weiteren Beweises bedurft haben sollte, um die Gesinnung des Klägers nachzuweisen, so dürfte seine Äußerung gegenüber einer Arbeitskollegin im Dezember 2013 als solcher taugen. Über einen Jungen sagte er laut Gerichtsurteil: "Wenn es mein Sohn wäre, dann würde er Springerstiefel tragen und eine rote Binde am Arm."

Linktipp: Wie Pädagogen im Umgang mit Kindern rechtsextremer Eltern geschult werden, lesen Sie hier.

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