Urteil des EuGH:Ältere Piloten dürfen weiterfliegen

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Mit 60 war bislang Schluss: Piloten der Lufthansa durften ab diesem Alter nicht mehr ins Cockpit. Mehrere Betroffene zogen vor Gericht - und bekamen Recht. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.

Piloten dürfen nicht mehr mit 60 in den Vorruhestand geschickt werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Das hat Folgen für die Lufthansa: Deutschlands größte Airline muss ihre bisherige Praxis aufgeben, nach der ihre Piloten nicht mehr ins Cockpit durften, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben. Der Tarifvertrag für 4200 Piloten muss nun entsprechend geändert werden.

Ältere Piloten dürfen nur noch zuammen mit jüngeren Kollegen im Cockpit sitzen. (Foto: dpa)

Nach Ansicht des Gerichts ist ein Verbot mit 60 Jahren "unverhältnismäßig" und "für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Gesundheit nicht notwendig". Zudem seien für Pilotenlizenzen ohnehin regelmäßig medizinische und technische Checks vorgeschrieben.

Geklagt hatten drei Flugkapitäne der Lufthansa, deren Arbeitsverträge unter Berufung auf den Tarifvertrag vorsahen, dass ihre Tätigkeit automatisch nach Vollendung des 60. Lebensjahres endet. International gilt eine andere Vorgabe: Hat ein Pilot die 60 überschritten, darf er noch fünf Jahre in Passagiermaschinen weiterfliegen, wenn außerdem ein Pilot unter 60 im Cockpit sitzt. Ab dem 65. Lebensjahr ist nach diesen Vorschriften, die der EuGH nicht infrage stellt, einem Piloten die Ausübung seines Berufs aber untersagt.

Das Bundesarbeitsgericht hatte die Klage der Piloten dem EuGH vorgelegt. Die deutschen Richter wollten wissen, ob der Tarifvertrag mit dem EU-Recht vereinbar ist. Weil die Europarichter dies verneinen, muss das Bundesarbeitsgericht jetzt das Luxemburger Urteil in nationales Recht umsetzen.

Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) zeigte sich von dem Urteil enttäuscht - sie hatte Forderungen nach einem späteren Ruhestandsbeginn bislang mit dem Argument der Sicherheitsrisiken zurückgewiesen. Es gebe gewichtige Gründe für eine Altersgrenze von 60 Jahren, sagte Gewerkschaftssprecher Jörg Handwerg. Er verwies auf die extremen Belastungen im Schichtdienst und bei interkontinentalen Flügen.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, begrüßte hingegen das EuGH-Urteil. "Diese Entscheidung sollten wir zum Anlass nehmen, Altersgrenzen in Tarifverträgen kritisch zu prüfen", sagte Lüders. "Der an das Alter geknüpfte Zwang zum Aufhören ist nicht mehr zeitgemäß." Das Musterurteil könnte nach Meinung von Beobachtern nun auch die Altersgrenzen anderer Berufsgruppen infrage stellen.

© sueddeutsche.de/dpa/rtr/kahe - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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