Neue Regelungen für Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt
Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt wurden bisher zum Teil zu gering und damit verfassungswidrig bezahlt. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in einem Grundsatzurteil zur Richterbesoldung.
Das Urteil hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung: Denn gleichzeitig stellte der Zweite Senat Maßstäbe für die angemessene Bezahlung der 20 000 Richter und 5000 Staatsanwälte in Deutschland auf (Az.: 2 BvL 3/12 u.a.). Damit können drei Richter und ein Staatsanwalt aus Sachsen-Anhalt in Karlsruhe einen Erfolg für sich verbuchen. Die betroffenen Berufsgruppen seien zwischen 2008 und 2010 auf verfassungswidrige Weise viel zu niedrig alimentiert worden, hieß es. Die entsprechenden Gehaltssätze des Landes seien daher mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das Land müsse spätestens zum 1. Januar 2016 neue Regelungen schaffen.
Ihre Berufskollegen aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz seien dagegen angemessen bezahlt worden, stellte das Gericht ebenfalls fest.
Seit 2006 werden Richter in Deutschland unterschiedlich bezahlt
Die Kläger aus drei Bundesländern hatten vor Verwaltungsgerichten gegen ihre Alimentierung geklagt. Sie beschwerten sich, dass ihre Besoldung seit langem hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben sei. Hintergrund der Klagen ist die Abschaffung der bundeseinheitlichen Richterbesoldung Ende 2006. Seitdem besolden die Länder unterschiedlich und je nach Kassenlage: Das Einstiegsgehalt eines Richters im Saarland ist deshalb mittlerweile um 20 Prozent niedriger als in Hamburg.